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Heiner Garg: Möglichkeiten für unabhängige Pflegekontrollen schaffen
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F . D . P . F r a k t i on i m on Nr. 62/2000 Schleswig-Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 10. Mai 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Sperrfrist: Redebeginn Telefax: 0431/9881497 E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Heiner Garg: Möglichkeiten für unabhängige Kontrollen in der Pflege schaffenIn seinem Debattenbeitrag zu TOP 3 (Änderung Landespflegegesetz) sagte der sozialpolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg: Presseinformation „Lassen Sie mich zu Beginn ganz deutlich sagen, worum es mir nicht geht: Der vorliegende Gesetzentwurf der F.D.P.-Fraktion soll weder als Alternative zur Qualitätsoffensive des Sozialministeriums noch zum Pflegenot-Telefon missverstanden werden.Gerade die vergangenen Monate haben gezeigt, wie notwendig die Einrichtung des Pflegenot-Telefons gewesen ist.Aber: Es muss doch unser Ziel sein, Rahmenbedingungen zu schaffen, damit in Zukunft Einrichtungen, wie das Pflege-Not-Telefon überflüssig werden.Pflege- und Betreuungsleistungen müssen doch – unabhängig davon, ob sie in der Familie, von einem ambulanten Pflegedienst oder in einem Pflegeheim erstellt werden – so erbracht werden, dass Beschwerden und Klagen von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen in Zukunft weitgehend ausschlossen werden können.Ich gehe davon aus, dass das gerade das Ziel Ihrer Qualitätsoffensive ist, Frau Ministerin, – so habe ich Ihre Ankündigungen jedenfalls verstanden.Abgesehen davon, dass der Personalmangel in vielen Einrichtungen durch die Qualitätsoffensive natürlich nicht bewältigt wird – möglicher- weise unter den gegebenen Umständen in diesem Rahmen auch nicht bewältigt werden kann – das will ich gerne einräumen – fehlen mir aber bislang konkrete Schritte zur Etablierung eines wirksamen und unabhängig arbeitenden Kontrollinstrumentariums.Gerade das ist aber eine ganz entscheidende Voraussetzung für eine kontinuierliche Qualitätssicherung. Denn welchen Wert haben noch so hohe Qualitätsstandards, wenn deren Einhaltung nicht regelmäßig kontrolliert wird und Verstöße nicht sanktioniert werden? 2Jedes Qualitätssicherungssystem ist ohne ein parallel arbeitendes – unabhängiges Kontrollsystem weitgehend nutzlos. Das gilt natürlich auch für die Pflege.Dabei weiß ich, dass die Forderung nach Kontrollen bzw. nach Implementierung eines ganzen Kontrollsystems durchaus auf Skepsis stößt. Pflegedienstleitungen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen z.B. darauf aufmerksam, dass Kontrollen immer nur zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt stattfinden können.So seien selbst regelmäßig wiederkehrende Kontrollen überhaupt nicht in der Lage, irgendeine Aussage über den permanenten psychischen Zustand des Pflegebedürftigen zu treffen. Folgerichtig lieferten Kontrollergebnisse auch keine oder nur geringe Aufschlüsse darüber, wie die Pflegesituation verbessert werden könnte.Die Einrichtung eines entsprechenden Kontrollsystems könne daher allenfalls ganz am Ende entsprechender Verbesserungsmaßnahmen stehen.Ich teile diese Auffassung so nicht.Selbstverständlich beseitigt ein Kontrollsystem alleine nicht die vorhandenen Missstände.Aber selbst die in der jüngsten Vergangenheit durchgeführten – zum großen Teil im Vorfeld angekündigten – Kontrollen haben Missstände und Verfehlungen zu Tage befördert, von deren Ausmaß und Schwere vermutlich nicht nur ich überrascht war.Hierbei geht es nicht darum, bei Pflegekassen, Heimleitungen, Einrichtungsträgern oder der Politik die alleinige Schuld für den gegenwärtigen Zustand zu suchen. Es muss aber darum gehen, so schnell wie möglich nach wie vor vorhandene Missstände aufzudecken, denn nur wenn sie konsequent aufgedeckt werden können sie eben so konsequent beseitigt werden.Vor allem aber sind Instrumentarien zu entwickeln, die dauerhaft geeignet sind, Fehlentwicklungen in Zukunft von vornherein zu verhindern.Und hierbei spielt ein entsprechendes Kontrollsystem eine ganz entscheidende Rolle.Wichtig sind mir in diesem Zusammenhang vor allem zwei Punkte1. dass ein solches System unabhängig – das heißt vor allem auch träger- und kostenträgerunabhängig arbeitetund2. dass es zum integralen Bestandteil eines Pflegequalitäts-Managements wird.Die F.D.P.-Fraktion schlägt Ihnen daher vor, den § 7 Absatz 1 des Landespflegegesetzes dahingehend zu ergänzen,dass Maßnahmen zur Sicherstellung und Kontrolle der Qualität der Pflege künftig ausdrücklich als förderfähige Maßnahmen im Sinne des § 7 in das Landespflegegesetz aufgenommen werden.Aus unserer Sicht sind Sicherstellung und Kontrolle der Pflegequalität entscheidende Parameter zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung, und gerade das entspricht ja der Zielsetzung des § 7 LPflegeG.“