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10.05.00 , 16:26 Uhr
CDU

Helga Kleiner: Alle Möglichkeiten nutzen, um die Pflege zu verbessern

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 125/00 vom 10. Mai 2000

TOP 3 Helga Kleiner: Alle Möglichkeiten nutzen, um die Pflege zu verbessern Zu dem F.D.P.-Antrag (Drs. 15/29, TOP 3), das Landespflegegesetz zu ergänzen und Zuschüsse auch zu gewähren für „Maßnahmen zur Sicherstellung und Kontrolle der Qualität der Pflege“, erklärte Helga Kleiner, die seniorenpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion:
„Die Sozialministerin Moser trägt die Verantwortung für die Fachaufsicht über die Heimaufsichtsbehörden. Darauf hat die CDU-Fraktion schon in der letzten Legislaturperiode mehrfach hingewiesen. Ministerin Moser hat diese Pflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt. Die bisher vorliegenden Ergebnisse der seit Frühjahr des vergangenen Jahres angelaufenen Kurzprüfungen aller stationären Pflegeeinrichtungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MdK) beweisen unseren Vorwurf. Die CDU-Fraktion begrüßt zwar das von der Sozialministerin bekannt gegebene Maßnahmenkonzept zur Unterstützung des Landespflegeausschusses, ist aber nicht davon überzeugt, dass sie sich wirklich mit den gebotenem Nachdruck um die Qualitätssicherung kümmern wird. Schon die werbemäßig besonders gestylte und unangemessene Bezeichnung dieser jetzt ergriffenen Maßnahmen als „Pflegequalitätsoffensive“ lässt den Verdacht aufkommen, dass hier Versäumnisse der Vergangenheit übertüncht werden sollen.
Aber wir wollen uns im Interesse der nicht sorgfältig genug gepflegten Menschen natürlich gerne davon überzeugen lassen dass die Landesregierung nunmehr bei der Qualitätssicherung der Pflege einen neuen Kurs einschlagen will. Bis man uns davon überzeugt hat, sollte allerdings jede Initiative, die geeignet ist, die Landesregierung auf ihre Pflichten in diesem wichtigen politischen Bereich hinzuweisen, ergriffen werden. Deswegen unterstützen wir den Antrag der F.D.P.-Fraktion.
Dieses umso mehr, weil der von der Bundesgesundheitsministerin Fischer mehrfach angekündigte Gesetzentwurf zur Qualitätssicherung in der Pflege noch immer nicht in Sicht ist und auch der am 26. April 2000 von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegte Referentenentwurf zur Novellierung des Heimgesetzes zeigt, dass wir weit entfernt sind von einer verbindlichen Festlegung des Bundeskabinetts zur Sicherstellung der Qualität in der Pflege.

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