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Angelika Birk: Ergänzung des Landespflegegesetzes sinnvoll
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Sperrfrist: Redebeginn Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielZu TOP 3, Landespflegegesetz, erklärt Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Angelika Birk, sozialpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene.ltsh.deErgänzung des Nr. 092.00 / 10.05.00 Landespflegegesetzes sinnvollWir wissen heute, Pflegemissstände sind kein Einzelfall! Sie sind leider alltägliche Rea- lität für viel zu viele Menschen! Die im April diesen Jahres durch Heide Moser gestartete „Pflege-Qualitätsoffensive“ macht die Ernsthaftigkeit und den Nachdruck deutlich, mit der wir uns in Schleswig-Holstein dieser Problematik im Interesse der betroffenen Men- schen annehmen. Mit unseren bisher eingeleiteten Maßnahmen sind wir auf dem besten Weg.Zu dem von der FDP-Fraktion vorgelegten Vorschlag einer Ergänzung des Ausfüh- rungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz: Im Paragraf 7 des Landespflegegeset- zes aus dem Februar 1996 werden die Voraussetzung für die „Förderung sonstiger Maßnahmen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung“ geregelt und beschrieben.Nicht explizit aufgelistet werden bislang „Maßnahmen zur Sicherstellung und Kontrolle der Qualität in der Pflege“, wie es die FDP vorschlägt. Dies bedeutet nicht, dass derarti- ge Maßnahmen nicht förderungsfähig sind oder nicht bereits gefördert werden können - allerdings hängt deren Finanzierung am Auslegungsspielraum der festgelegten Maß- nahmen.Die Sozialministerin hat im Rahmen ihrer „Pflege-Qualitätsoffensive“ bewiesen, dass sie eine Vielzahl von Maßnahmen, mit Schwerpunkt auf personeller Versorgung und Ver- besserung der Beratung, durch die Verwendung ersparter Sozialhilfemittel fördern und finanzieren wird. Somit nimmt sie in der Praxis das vorweg, was eine Ergänzung des Landespflegegesetzes im Sinne der FDP auf dem Papier im Nachhinein benennen wür- de. Gleichwohl halten wir diese Ergänzung des Landespflegegesetz nicht für überflüs- sig, sondern als definitive Klarstellung für sinnvoll.Wir sprechen uns dafür aus, den vorgelegten Antrag an den Sozialausschuss zu über- weisen, um ihn im Rahmen entsprechender Fachlichkeit vertiefend zu diskutieren und zu überprüfen. ***