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10.05.00 , 16:58 Uhr
CDU

Peter Lehnert: Ziel muss Begrenzung auf 75 Sitze sein

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. /00 vom 10. Mai 2000 TOP 4 Peter Lehnert: Ziel muss Begrenzung auf 75 Sitze sein
Wie schon in der Wahlperiode 92 - 96 besteht der Landtag aufgrund des Wahlausgangs wieder aus 89 Abgeordneten und wie zu Beginn jeder Wahlperiode macht die F.D.P. auch diesmal - frei nach dem Motto "The same procediure as every period" keine Ausnahme und stellt wieder einmal den vorliegenden Änderungsantrag zum Wahlgesetz. Nun ist es allerdings ausgesprochen einfach, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Reduzierung der Wahlkreise zu fordern, wenn man selber dadurch nicht betroffen ist. Meines Wissens hat die F.D.P. keinen Wahlkreis direkt gewonnen. Die Vertretung eines Wahlkreises als direkt gewählter Abgeordneter stellt aber eine besondere Verpflichtung dar. Insbesondere in einem Flächenland wie Schleswig- Holstein ist der persönliche Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit. Ich kann dieses sehr wohl beurteilen und aus eigener Erfahrung bestätigen. Kandidaten und Abgeordnete sollten auch regional bekannt sein. Nur so erreichen wir eine Identifikation der Menschen mit ihrem Landtag.
Was wir brauchen, ist ein modernes, zeitgemäßes Wahlgesetz, dessen oberstes Prinzip lauten muss: Demokratie lebt von der Auswahl. Das Wahlrecht ist ein entscheidendes, wenn nicht gar das wichtigste Grundrecht. Insofern ist die Zahl der Wahlkreise, zumindest für SPD und CDU, die die direkt gewählten Abgeordneten stellen, schon von großer Bedeutung. Daher ist es im Ansatz auch positiv, dass 60 % der Abgeordneten direkt von den Wählerinnen und Wählern und nur 40 % über die Landeslisten bestimmt werden. Noch bürgerfreundlicher wäre es natürlich, wenn die Wählerinnen und Wähler alle Abgeordneten direkt wählen könnten.
Die CDU-Fraktion hat in diesem Hause wiederholt Anträge gestellt, die Zahl der Abgeordneten nachhaltig zu begrenzen. Ich möchte klarstellen, dass es das Ziel sein muss, die Zahl der Sitze im Landtag auf 75 zu beschränken, wie von der CDU bereits in der letzten Wahlperiode beantragt.
Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten - nicht nur die Verringerung der Zahl der Wahlkreise von 45 auf 37, wobei für mich eine Festlegung auf die Zahl 37 nicht zwangsläufig erforderlich ist. Ich wüsste nicht, warum die Zahl der Wahlkreise nicht auf 38 oder beispielsweise auf 40 festgesetzt werden sollte. Eine weitere geeignete Maßnahme, die allerdings Verfassungsrang hätte, wäre die Abschaffung der Ausgleichsmandate.
Eine dritte Möglichkeit wäre, wie bereits erwähnt, die Reduzierung der Sitzzahlen.
Meine Damen und Herren, Sie können also unschwer erkennen, dass es sich bei der vorliegenden Problematik um ein breit gefächertes, kompliziertes Thema handelt, das nicht in einem Schnelldurchlauf behandelt werden sollte. Vielmehr ist ein umfassender Meinungsbildungsprozess erforderlich, in den die Menschen einbezogen werden müssen und der in der Öffentlichkeit geführt werden muss. Anstatt uns auf die erneute Diskussion mit dem Steuerzahlerbund zu beschränken, zu der es zwangsläufig wieder kommen wird, möchte ich an dieser Stelle die Einrichtung von Landtagsforen und Regionalkonferenzen anregen.
Gleichzeitig bedarf es der sachkundigen Beratung im zuständigen Fachausschuss. Dieser sollte, nachdem das Innenministerium alle Zahlen und Fakten auf den Tisch gelegt und ihm das erforderliche Informationsmaterial zugeleitet hat, über den vorliegenden Antrag beraten.
Namens der CDU-Fraktion beantrage ich daher die Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss.

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