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Günther Hildebrand zur Änderung des Wahlgesetzes: Direktwahlkreise reduzieren
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F . D . P . F r a k t i on i m Nr. 63/2000 Schleswig-Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 10. Mai 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Sperrfrist: Redebeginn Telefax: 0431/9881497 E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Günther Hildebrand: „Direktwahlkreise reduzieren“In seinem Debattenbeitrag zu TOP 4 (Änderung des Wahlgesetzes) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand: Presseinformation Meine „Jungfernrede“ als neuer Abgeordnete des Schleswig- Holsteinischen Landtags befasst sich nicht gerade mit einem jungfräulichen Thema. An Aktualität hat das Thema meiner ersten Rede jedoch nichts eingebüßt: Die F.D.P.-Fraktion bringt heute erneut einen Gesetzentwurf ein, der die in der Landesverfassung festgehaltene Formel „Der Landtag besteht aus 75 Abgeordneten“ (Artikel 10 Abs. 2) in die Verfassungswirklichkeit übersetzen kann.Bereits 1994 und 1996 hat sich die F.D.P.-Fraktion für eine Änderung des Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein in diesem Sinne eingesetzt und eine Verringerung der Anzahl der Direktwahl- kreise gefordert. Denn das geltende Wahlrecht mit 45 Wahlkreisen, Überhang- und Ausgleichsmandaten hat uns jetzt schon zum zweiten Mal insgesamt 89 Abgeordnete beschert.Die Abgeordneten der SPD hatten diese Situation nicht für möglich gehalten oder besser: nicht für möglich halten wollen. Schließlich hätte jeder abgeschaffte Wahlkreis der eigene sein können. Insbesondere 1996, als allein durch glückliche Umstände die von Verfassung wegen vorgegebene Zahl von 75 Abgeordneten wieder zufällig getroffen wurde, haben sie deshalb unsere Forderung als gerade zu überflüssig und unnötig abgelehnt. Offenbar war der Wille zum Machterhalt stärker als alle Sachargumente aus der Enquetekommission in der 12. Wahlperiode.Wie falsch diese Haltung war, sehen wir heute. 89 statt 75 Abgeordnete drücken in der 15. Wahlperiode erneut die Landtagsbänke. Alles Schönreden, die Überschreitung der verfassungsmäßig vorgegebenen Anzahl von Abgeordneten in der 13. Wahlperiode sei ein einmaliges Ereignis gewesen, hat nichts genutzt. 2 Auch künftig wird uns nur die Hoffnung, dass sich die Zahl der Abgeordneten mit der nächsten Wahl wieder reduzieren wird, nicht weiter bringen. Der einzige seriöse Weg, der Verfassung zu mehr Verfassungswirklichkeit zu verhelfen, ist allein eine gesetzliche Regelung. Der heutige Gesetzentwurf der F.D.P.-Fraktion zur Änderung des Wahlgesetzes für den Landtag von Schleswig-Holstein leistet diesen Beitrag:Nur durch eine Verringerung der Anzahl der Direktwahlkreise kann gewährleistet werden, dass die Einhaltung der verfassungsmäßig vorgegebenen Zahl von Abgeordneten kein Zufall bleibt sondern zur Regel wird.Keiner braucht dadurch Einbußen in der Legitimation des Landtages zu befürchten. Die unterschiedlichen Regionen des Landes sind mit 75 Abgeordneten angemessen vertreten. Die Funktionsfähigkeit des Landtages bleibt gewährleistet. Es ist ein Irrglaube anzunehmen, das mehr als 75 Abgeordnete - allerdings auch nicht weniger, wenn ich das als Hinweis auf den Bund der Steuerzahler hinzufügen darf - die Effizienz dieses Parlaments steigern oder die Arbeitsbelastung des einzelnen Abgeordneten senken würden. Die Kollegen Dr. Buchholz und Kubicki haben das 1994 und 1996 bereits sehr ausführlich erläutert. Einige von ihnen mögen sich an diese Argumente erinnern. Sie haben nichts an Aktualität eingebüßt.Und noch einen Aspekt möchte ich hinzufügen: Es ist die Frage nach den Kosten für die zusätzlichen 14 Abgeordneten, die in dieser Legislaturperiode erneut dem Landtag angehören. Viele Bürgerinnen und Bürger haben gerade hiergegen bereits ihren Unmut geäußert. Sie wollen durch ihr Wahlverhalten nicht mit zusätzlichen Kosten für Abgeordnete belastet werden. Auch das sollten wir berücksichtigen.Wenigstens bis zur nächsten Landtagswahl sollte es uns deshalb gelingen, endlich die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass bei künftigen Wahlen die Zahl von 75 Landtagsmandaten nicht oder nicht wesentlich überschritten wird. Bei einer Schneidung des Landes in 37 Wahlkreise ist das mit großer Wahrscheinlichkeit möglich.Wir bitten um Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Rechtsausschuss.“