Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Günther Hildebrand zur Änderung des Landesministergesetzes: Überversorgung abbauen
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F . D . P . F r a k t i on i m Nr. 64/2000 Schleswig-Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 10. Mai 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Sperrfrist: Redebeginn Telefax: 0431/9881497 E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!Günther Hildebrand zu TOP 5 (Änderung des Landesministergesetzes)„Die Fraktionen dieses Hauses sind sich darin einig, die Versorgungs- regelungen für Ministerinnen und Minister zu ändern. Es ist unangemessen und den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln, Presseinformation wenn nach einer fünfjährigen Amtszeit unabhängig vom Alter der ausscheidenden Personen Pensionsansprüche entstehen. Das Beispiel des neuen Umweltministers hat dies deutlich gemacht.Sehr geehrter Herr Minister, sie beginnen ihre Amtszeit äußerst erfolgreich. Kaum sind sie im Amt, schon liegt durch ihre Berufung veranlasst der erste Gesetzentwurf auf dem Tisch, ohne dass sie überhaupt tätig geworden sind. Herzlichen Glückwunsch.Nach dieser Legislaturperiode, sofern er sie denn erreicht, könnte Herr Müller nach der jetzigen Rechtslage den Rest seines Lebens als Spaziergänger oder besser als Fahrradfahrer an der Förde verbringen.Das ist eine Feststellung, kein Vorwurf. Der Herr Minister ist für dieses Gesetz nicht verantwortlich, er hat es lediglich bei seinem Amtsantritt vorgefunden. Deswegen geht es der F.D.P. auch nicht um eine „lex Müller“. Es geht nur darum, endlich die unangemessenen Pension- sregelungen des schleswig-holsteinischen Ministergesetzes zu beseitigen.Nicht mehr, aber auch nicht weniger ist das Ziel des Gesetzentwurfs der F.D.P.Es überrascht schon ein wenig, wenn die Grünen in ihrer Presse- erklärung zu Eckpunkten für die Änderung des Landesministergesetzes erklären, dass ihre Vorschläge, wohl im Gegensatz zu unserem ein „tatsächlicher und wirkungsvoller Abbau der Überversorgung ist:“Herzlichen Dank für diese Belehrung, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der Grünenfraktion. Es wirkt schon ein wenig befremdlich, wenn die Fraktion, die 4 Jahre Zeit hatte, die Rechtslage zu ändern, erst nach dem Gesetzentwurf der F.D.P. in die Gänge kommt. 2 „Das Thema Ministergesetz ist ungeeignet für Schnellschüsse und Populismus.“ Dieser Mahnung des – so vermute ich - weisen Fraktionsvorsitzenden der SPD an seinen grünen Koalitionspartner schließe ich mich ebenso uneingeschränkt an wie seiner Feststellung, dass die Regelungen für die Versorgung der Abgeordneten für eine Novellierung beispielgebend sein können. Genau von diesem Gedanken hat sich die F.D.P. bei ihrem Gesetzentwurf leiten lassen.Die Diskussion um die Ministerversorgung darf nicht in das gleiche Fahrwasser geraten wie die um die Diäten. Die F.D.P. hat daran kein Interesse. Warum auch?Das Ergebnis wäre nur, dass „die Politik“ als Ganzes an den Pranger gestellt würde und wir wieder einmal - völlig unabhängig von der Frage ob zu Recht - eine Debatte unter der Überschrift „Raffkes“ hätten.Eine Gesetzesänderung ist aus Sicht meiner Fraktion notwendig, weil Politik nun einmal nicht die Fortsetzung des öffentlichen Dienstes in anderer Form ist, trotz dessen Dominanz bei der Zusammensetzung der Parlamente.Sowohl Minister als auch Abgeordnete sind in ihr Amt auf Zeit gewählt, ganz im Gegensatz zu Beamten, die in einem lebenslangen Treueverhältnis zu ihrem Dienstherren stehen. Beides sind politische Tätigkeiten. Daran ändert auch die Stellung der Ministerin oder des Ministers als Spitze der Verwaltung nichts.Zudem sind Regierung und Fraktionen in einem parlamentarischen Regierungssystem auf Regierungsseite eng miteinander verzahnt. Deswegen macht auch unter systematischen Gründen die Anrechnung von Dienstzeiten in der Funktion des Landtagspräsidenten oder als Fraktionsvorsitzender auf die Ministerpension Sinn. So ist der Austausch von Personen zwischen Parlament und Regierung reibungslos möglich.Wenn die Grünen als Regierungsfraktion diese Zeiten nicht anrechnen möchten, bitte sehr. Die F.D.P. ist schon sehr gespannt, ob die Ankündigungen auch in einen eigenen Gesetzentwurf gegossen werden oder ob es das Parlament wieder einmal mit der üblichen grünen Ankündigungspolitik zu tun hat.Ziel ist des Gesetzentwurfs der F.D.P. ist es, zukünftig eine angemessene Versorgung der Landesminister zu gewährleisten. Eine allumfassende Revision der Versorgungs- regelungen ist nicht unser Ziel.Selbstverständlich ist meine Fraktion für weitergehende Vorschläge offen. Es darf aber auf keinen Fall dazu kommen, dass die notwendige Novellierung des Landesministergesetzes durch populistische Maximalforderungen blockiert wird.So wichtig es ist, dass Überversorgungen abgebaut werden. Ministerinnen und Minister üben ein schwieriges und anstrengendes Amt aus und haben ein Anrecht auf eine angemessene Altersversorgung.“