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10.05.00 , 17:32 Uhr
SPD

Andreas Beran zu TOP 3: Änderung des Ausführungsgesetzes zum Pflege-Versicherungsgesetz

Sozialdemokratischer Informationsbrief


Landtag Kiel, 10.05.00
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn



Andreas Beran

Gesetzentwurf der Fraktion der F.D.P. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Pflege- Versicherungsgesetz (Landespflegegesetz - LpflegeG)



Als ich diesen Gesetzentwurf oder besser den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Pflege - Versicherungsgesetz der F.D.P in Händen hielt, habe ich mich gefragt, was will die F.D.P. mit diesem Gesetzentwurf eigentlich bezwecken? Denn jeder der sich auskennt, wird schnell merken, dass das, was hier inhaltlich gefordert wird, an anderen Stellen der Pflegegesetze längst enthalten ist.

Maßnahmen zur Sicherstellung und Kontrolle der Qualität der Pflege finden wir sowohl erwähnt im Landespflegegesetz als auch in dem höherrangigen Recht dem SGB XI und dort speziell im § 80. Ich möchte Ihnen dies einmal vorlesen:

"Die Spitzenverbände der Pflegekassen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtli- chen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Vereinigung der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene vereinbaren gemeinsam und einheitlich Grundsätze und Maßstäbe für die Qualität und die Quali- tätssicherung der ambulanten und stationären Pflege sowie für das Verfahren zur Durchführung von Qualitätsprüfungen."
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Sven-Hauke Kaerkes Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1309 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist nicht bekannt, dass diese Bestimmung nicht auch in Schleswig-Holstein gilt. Können Sie mir daher einmal erklären, was hier ande- res gemeint ist, als diese von der F.D.P. gewollte Änderung des Landespflegegeset- zes? Die noch notwendigen Ergänzungen zum § 80 Pflegeversicherungsgesetz er- warte ich durch das auf Bundesebene in Vorbereitung befindliche Qualitätssiche- rungsgesetz.

Vielleicht hat dieser Antrag ja eine ganz andere Stoßrichtung? Vielleicht möchte die F.D.P. auf den bereits fahrenden Zug noch aufspringen, den die Ministerin Heide Mo- ser für die Landesregierung zum Fahren gebracht hat, als sie im April dieses Jahres eine Pflegequalitätsoffensive eingeläutet hat? Vielleicht möchte ja die F.D.P. von die- ser guten Sache auch einen Teil für sich einstreichen können? Aber dies kann ich mir eigentlich kaum vorstellen. Und so ist es wohl das Beste, wenn die F.D.P. im Rahmen der Ausschussberatung ihr Vorhaben genauer erläutert, was sie denn tatsächlich mit diesem Gesetzesvorhaben erreichen will. Wir sollten diesen Antrag auch zum Anlass nehmen, im Ausschuss uns über die Pflegequalitätsoffensive der Landesregierung be- richten zu lassen.

Sicher wäre es besser gewesen, wenn der Verfasser dieses Gesetzesentwurfes die- sem auch eine Begründung beigegeben hätte. Ich hätte mir viele Spekulationen, wie ich sie hier nun ausführen musste, ersparen können. Ich bin gespannt und voller Er- wartungen auf die Ausführungen der F.D.P. im Rahmen der Ausschussberatungen.

Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zum Schluss machen: Das Thema Verbesse- rung der Qualität in der Pflege ist für mich eine gesellschaftliche Herausforderung. Sie darf jedoch nicht gelöst werden durch Schriftsätze, sie muss gelebt werden. Meiner Meinung nach ist daher eine der besten Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität in der Pflege nicht so ein Gesetzentwurf, sondern ausreichendes, gut ausgebildetes so- wie geschultes und motiviertes Pflegepersonal.

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