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11.05.00 , 10:24 Uhr
CDU

Martin Kayenburg: nicht abkassieren, sondern grundsätzlich beraten

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 129/00 vom 11. Mai 2000 TOP 9 und 24 Martin Kayenburg: Nicht abkassieren, sondern grundsätzlich beraten
Die Finanzsituation des Landes ist katastrophal. Herr Möller hat Schwierigkeiten, für 2001 einen verfassungskonformen Haushalt vorzulegen. Die rot/grüne Landesregierung ist nicht bereit, die konsumtiven Ausgaben zu kürzen. Also müssen zusätzliche Einnahmen her. Den Weg über den Immobiliendeal hat das Bundesverfassungsgericht verbaut. Aber der schlaue Herr Möller ist erfinderisch. Eine Oberflächenwasserentnahme-Abgabe soll her, auch wenn die kaum verfassungskonform sein dürfte, frei nach dem Motto: abkassieren bis zum Abschalten. Der Erdölförderzins soll erhöht werden; auch wenn das wirtschaftliche Klima belastet wird. Dies und zusätzliche Einnahmen aus der Steuerreform oder aufgrund der positiven Konjunkturentwicklung reichen aber nicht aus. Also müssen andere Quellen erschlossen werden.
Da waren doch noch die reichen Kommunen. Nur - so plump wie beim letzten Mal wollte Herr Möller nicht vorgehen. Erinnern Sie sich noch? Zweimal 50 Mio. DM hat das Land bei den Kommunen abkassiert. Weitere 100 Mio. DM wurden nicht erhoben, weil der Protest im Lande einfach zu groß war.
Also, neuer Anlauf und andere Methode. Subtiler, geschickter, besser vorbereitet und möglichst im Konsens, weil es dem großen Bruder so schlecht geht. Man arbeitet ja für dieselben Bürgerinnen und Bürger. Eine gerechte Finanzverteilung wird angemahnt, verbunden mit dem Hinweis, das Land behandle seine Kommunen doch gut. Und Frau Simonis suggeriert in ihrer Regierungserklärung, das Einnahmeplus von 175 Mio. DM aus dem kommunalen Finanzausgleich könne doch - jedenfalls unter moralischen Gesichtspunkten - den Kommunen nicht alleine zustehen; man ist schließlich eine große Familie! Regierungserklärung und Koalitionsvereinbarung sollen so den Griff in die Taschen der Kommunen vorbereiten. Ein Sonderausschuss soll die Sache perfekt machen. Eine Veränderung des Verbundsatzes ist ja so einfach. Mit uns nicht, meine Damen und Herren!
Aus grundsätzlichen Erwägungen sind wir bereit, über Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen zu beraten, damit auch diese rot/grüne Landesregierung Entscheidungen auf solider Finanz- und Faktenbasis vornehmen kann. Ein einfacher Sonderausschuss des Landtages kann die komplexe Problematik der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen bzw. der Kommunen untereinander jedoch nicht abschließend aufarbeiten. Außerdem wäre dabei vermutlich - je nach Größe des Ausschusses - der SSW nicht beteiligt. Dies erachte ich als sehr wenig zufriedenstellend. Auch wird ein Sonderausschuss die Vielfalt der anstehenden Fragen schon rein zeitlich nicht in den Griff bekommen. Frau Heinold war ja auch so ehrlich, zu sagen, dass es eigentlich nur um das weitere Abzocken bei den Kommunen für den Haushalt 2001 geht, wie es auch schon 1999 und 2000 stattfand.
Wir fordern daher eine Enquetekommission, die aufzeigen soll, welche finanzielle Ausstattung die Kommunen haben müssen, um im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ihre Daseinsvorsorgeaufgabe erfüllen zu können. Sie soll aber auch Empfehlungen erarbeiten für eine daraus möglicherweise notwendig werdende Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen und der Kommunen untereinander. Ein solches Gremium muss arbeitsfähig sein, sollte aber alle Fraktionen einbinden. Deshalb sind wir für 16 Mitglieder; 7 sind von der SPD- und 6 von der CDU-Fraktion zu benennen. Für je ein weiteres Mitglied haben F.D.P., Bündnis 90/Die Grünen und SSW das Vorschlagsrecht.
Eine solche Kommission muss fachgerecht begleitet werden, externe Beraterinnen und Berater heranziehen und Anhörungen durchführen können. Dafür bedarf es einer entsprechenden Finanzausstattung, die mit beschlossen werden muss.
Wir erwarten von der Kommission Aussagen und Empfehlungen zu vielfältigen Problemstellungen, zum Beispiel:
• zu den Auswirkungen des derzeit gültigen Finanzausgleichsgesetzes auf die Angemessenheit der finanziellen Ausstattung der kommunalen Haushalte • zu Vorschlägen zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes mit dem Ziel einer Stärkung der finanziellen Situation der Kommunen, um eine angemessene Finanzausstattung sicherzustellen • zur Neuordnung des zentralörtlichen Systems • zu Misch- und Mehrfachzuständigkeiten • zu Umwandlungsmöglichkeiten von staatlichen Pflicht- und Weisungsaufgaben zu Selbstverwaltungsaufgaben oder auch • zu Möglichkeiten der Kommunen, durch eigene Maßnahmen Kosten zu senken • Standardfreigaben Wir haben in unserem Antrag eine Liste der Fragen beigefügt, auf die wir auf jeden Fall Antworten erwarten. Ich bin sicher, dass im Beratungsverlauf noch weitere hinzukommen.
Die Arbeit der Enquetekommission muss sich an dem vom Grundgesetz und von der Landesverfassung geforderten Grundsatz orientieren, wonach die Kommunen finanziell so ausgestattet sein müssen, dass sie im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung ihre Daseinsvorsorgeaufgaben erfüllen können. Dies neu zu regeln, geht weit über die Möglichkeiten eines Sonderausschusses hinaus.
Die Komplexität des Problems darf nicht darauf verkürzt werden, den geschicktesten Griff des Landes in die Taschen der Kommunen zu kaschieren. Das werden wir nicht mitmachen. Jede Ebene muss ihre eigenen Probleme in Ordnung bringen. Lassen Sie uns deswegen schnell in Beratungen eintreten. Das dient der Effizienz dieses Parlamentes, hilft dem Land und gibt den Kommunen Planungssicherheit.
Deshalb macht es auch keinen Sinn, gebetsmühlenartig zu wiederholen, dass die finanzielle Lage der Kommunen in Schleswig-Holstein im Bundesvergleich besser als die des Landes sei. Richtig ist, dass die Pro-Kopf-Verschuldung durch die kommunalen Haushalte mit knapp 2000,-- DM deutlich niedriger ist als die des Landes mit fast 11.500 DM. Aber weder der Vergleich mit anderen Bundesländern noch der Schuldenvergleich - hier Kommune, dort Land - sagt etwas über die Gründe, die zu einer niedrigeren Verschuldung bei den Kommunen geführt haben. Ihre Argumentation erinnert schon an die Neiddiskussion zwischen Nachbarn. Bei gleichen Einkommensverhältnissen und gleicher Familiengröße hat sich der eine ein Einfamilienhaus gebaut, der andere wohnt zur Miete. Das Geheimnis ist schnell erklärt: Der eine hat gespart, der andere hat alles verkonsumiert.
Und gerade dies ist die Begründung auch der unterschiedlichen Verschuldung zwischen Kommunen und Land.
Dabei spielen natürlich auch die Besonderheiten des kommunalen Haushaltsrecht eine Rolle und insbesondere die spezifische kommunale Verschuldungsgrenze. Die Kommunen müssen den gesamten Schuldendienst aus laufenden Einnahmen des Verwaltungshaushaltes decken. Damit sind Kommunen stärker als das Land gezwungen, durch Leistungseinschränkungen und Rückführung der Investitionen ihre Ausgaben und damit das kommunale Finanzierungsdefizit zu reduzieren. Und eben dies haben die Schleswig-Holsteinischen Gemeinden verantwortungsbewusst getan. Auch ist der relativ gute Zustand der kommunalen Finanzen sehr differenziert zu betrachten, wie der Landesrechnungshof gerade erst in seinem Kommunalbericht 1999 dargelegt hat. Die Bandbreite auch innerhalb der einzelnen Kommunalgruppen ist nicht unerheblich. Insgesamt stellt der Landesrechnungshof aber fest, dass die kommunale Finanzsituation angespannt und auch in überschaubarer Zeit keine durchgreifende Verbesserung zu erwarten ist. Die Kommunen haben in den letzten Jahren zur Konsolidierung ihrer Finanzsituation gespart und ihre Investitionen angemessen gestaltet, zum Teil aber auch übermäßig gekürzt. Schauen Sie sich einmal den Zustand von Schulen, Straßen, Grünanlagen oder andren kommunalen Einrichtungen an. Überall ist ein Sanierungsstau entstanden, der bald nicht mehr zu verantworten ist.
Allerdings hat eine Vielzahl gerade auch von kleinen Kommunen Mittel angesammelt, um bestimmte große Projekte der Infrastruktur in Angriff nehmen zu können, die ihre Finanzkraft sonst übersteigen würden. Deren zweckbestimmten Rücklagen nähren den Neid des Landes, aber auch den anderer Kommunen - und Neid war immer schon ein schlechter Ratgeber. Und deswegen lassen Sie uns gemeinsam mit den Kommunen und externen Fachleuten in der Enquetekommission eine einvernehmliche Lösung suchen.

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