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Monika Heinold: Neuordnung der Finanzbeziehungen notwendig
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Sperrfrist: Redebeginn Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 KielZu TOP 9 und 24, Sonderausschuss, erklärt Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Monika Heinold, finanzpolitische Sprecherin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene.ltsh.deNeuordnung der Nr. 095.00 / 11.05.00Finanzbeziehungen ist notwendigJe nachdem, wo sich PolitikerInnen engagieren oder Verantwortung tragen, machen sie parteiübergreifend die gleiche Erfahrung: Stadt und Kreisparlamente verabschieden einstim- mig Resolutionen, Land und Bund mögen sie nicht weiter schröpfen, und dennoch verab- schiedet die Landes- oder Bundesregierung Haushalte oder Gesetze, in denen die Kommu- nen weiter belastet werden. Die jeweilige Opposition im Landtag ist dann stetes gegen diese zusätzlichen Belastungen und verurteilt sie als „Griff in die kommunale Tasche“.Die Rollen sind austauschbar, und so wie die einen argumentieren, dass dieses oder jenes für die Kommunen durchaus zumutbar sei, sind die anderen vehement gegen die neuen Be- lastungen – bis sie dann selbst die Regierung stellen.Das Sein prägt das Bewusstsein, einem Landeshaushalt sind Grenzen in der Höhe der Ver- schuldung gesetzt, und die Opposition hat eine gute Möglichkeit, sich zum Anwalt der Kom- munen zu machen.Dieses Ritual, so alt wie der Kieler Landtag, werden wir auch durch einen Sonderausschuss und eine Enquete nicht durchbrechen. Ein kurzer Rückblick macht diese deutlich. Dazu zwei Zitate aus der Landtagsdebatte 1983 zur Änderung des Finanzausgleiches:Innenminister Clausen (CDU): „Ich sage auch heute und hier: Dieser Eingriff ist gerechtfertigt und vertretbar, denn ... die Finanzen der Kommunen sind generell gesehen nach wie vor etwas günstiger als die des Landes.“Der SPD-Abgeordnete Liebrecht hält dagegen: „Ich will Ihnen einmal sagen, was die kommunalen Landesverbände gesagt haben: Die FAG-Novelle ist sachlich unberechtigt, rechtlich anfechtbar und politisch verfehlt.“ Und Minister Claussen fährt fort: „Wir wissen, dass die Kommunen durch diese Novelle zum Finanz- ausgleich einen erheblichen Beitrag zur Gesundung der Landesfinanzen leisten, einen Beitrag, der für sie sehr schmerzhaft ist. Die Landesregierung und - wie ich zuverlässig hoffe - auch die Mehrheits- fraktion sind jedoch überzeugt, dass diese Entscheidung aus der Gesamtverantwortung für das Land Schleswig-Holstein heraus richtig ist. ... Auch die Kommunen brauchen ein möglichst finanzstarkes und leistungsfähiges Land, weil sie sonst selbst auch nicht mehr existieren könnten.“Soweit die Zitate. Deshalb, meine Damen und Herren von der Opposition: Bedenken Sie, dass der Schaum vorm Mund bei diesem Thema im Plenarsaal von links nach rechts und vielleicht auch mal wieder zurück wandert.Unabhängig von der politischen Schaumschlägerei halten wir aber sowohl den Sonderaus- schuss als auch die Enquete für sinnvoll: Denn die Transparenz des FAG ist schon lange verlorengegangen und die Unzufriedenheit mit der Aufteilung der Mittel wächst - Der Kreis Stormarn hat bereits gedroht zu klagen.Wenn wir uns die Geschichte des FAG in den letzten Jahrzehnten anschauen, wird schnell deutlich, warum wir eigentlich eine grundlegende Erneuerung des Gesetzes brauchen - soll es doch transparent und zeitgemäß sein: Das FAG ist in seinem Grundaufbau von 1970, als es in eine völlig neue Fassung gebracht wurde. Seitdem gab es 24 Änderungsgesetze, wobei diese Änderungen zum Teil von grundlegender Bedeutung waren.Dabei spielte die finanzielle Situation des Landes immer eine entscheidende Rolle bei der Ausgestaltung des Gesetzes. So heißt es bei Krastel/Krüger (Praxis der Gemeindeverwal- tung, 3/98): „Insofern ist die Phase ab 1970 durch die Finanznot des Landes bestimmt.“ Und in der Erläuterung für die Änderungen 1984: „Wegen seiner äußerst angespannten Finanzla- ge hat das Land es erneut für erforderlich gehalten, bei seinen Leistungen innerhalb und au- ßerhalb des kommunalen Finanzausgleiches Kürzungen vorzunehmen.“Aber auch in den Jahren 1991 bis 1994 wurde die Finanzausgleichsmasse zur Entlastung des Landeshaushaltes um jeweils 100 Mio. DM gekürzt. Der Verbundsatz wurde mehrfach geändert, er war schon unter den jetzigen 19 Prozent und er war schon bei fast 24 Prozent. Festbeträge und Vorwegabzüge wurden in ihrer Höhe und in ihrer Zweckbestimmung geän- dert, die Schülerbeförderung, die Trägerschaft der Sozialhilfe, die Lasten der deutschen Ein- heit und viele andere Gesetzesänderungen wirkten sich auf das FAG aus.Aber es änderten sich auch die Aufgaben für die Kommunen. Deshalb ist eine einfache Be- urteilung der Finanzsituation in Vergleich zu früheren Jahren so schwierig. Interessant wäre es, unser Gesetz mit den anderen Flächenländern zu vergleichen. Aber keines der Gesetze gleicht dem eines anderen Landes. Die Verbundgrundlagen und Verbundsätze sind genauso unterschiedlich wie die Aufgabenverteilung zwischen Ländern und Kommunen und wie die Leistungen der Länder an seine Kommunen außerhalb des FAG. Der bislang aussagekräf- tigste Vergleich scheint von der Landesregierung in NRW in Auftrag gegeben worden zu sein: und das war 1979. Die Enquete hat also viel zu tun, wenn sie sachliche Argumente und Vergleiche in ihre Beratung einbeziehen will. Ein Blick in die Zukunft macht deutlich, dass uns der Kommunale Finanzausgleich auch wei- terhin beschäftigen wird: Die Steuerreform, das Unterhaltsvorschussgesetz, aber auch das Wohngeldgesetz wirken sich wiederum auf die Kommunen aus. Die Kommunen rechnen al- leine durch die Steuerreform mit einem minus von 300 Mio. in 2001 – kein Wunder also, dass sie nicht freiwillig noch mehr Lasten tragen wollen.Die Aufgabe der Enquete ist es, eine sachgerechte und längerfristig stabile Finanzierung der Kommunen vorzuschlagen. Dabei sind wir uns alle einig, dass Selbstverwaltung auch freie Finanzspielräume haben muss, um das Engagement vor Ort aufrecht zu erhalten.Es ist Ziel der Grünen den Spielraum für Gestaltungsmöglichkeiten vor Ort zu erhalten, Logik und Transparenz des Gesetzes wieder herzustellen, den Finanzausgleich möglichst gerecht zu gestalten und Anreize zur Erhöhung der eigenen kommunalen Einnahmen zu verbessern.Um diese Ziele miteinander zu diskutieren und Lösungen dafür zu finden, unterstützt meine Fraktion die Einsetzung der Enquete. Sie ist das richtige Instrument für die anstehende Grundsatzdiskussion. Wenn die Opposition allerdings nur vor hat, politisch umstrittene Maß- nahmen zur Haushaltskonsolidierung zu kritisieren, dann brauchen wir keine teuere und zeit- aufwendige Enquete.Ich gehe deshalb davon aus, dass sich die CDU in ihrer Begründung für die Enquete (Pres- semitteilung 108/00: Nachdem die rot/grüne Landesregierung bereits zweimal in die Kasse der Kom- munen gegriffen hat, um Löcher im Landeshaushalt zu stopfen, ist es nun dringend erforderlich, die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen grundsätzlich neu zu ordnen) einfach vergriffen hat – war wohl wieder mal der falsche Textbaustein.Und die Enquete hat ja nach dem Vorschlag der CDU noch mehr Aufgaben: Dabei begrüße ich es außerordentlich, dass sich dass Parlament nun einmal selbst mit dem Versuch der Aufgabenreduzierung und der Funktionalreform beschäftigen wird. Mal sehen, ob wir noch erfolgreicher sind, als es die Regierung war.In jedem Fall müssen wir selbst dann einmal mit der sehr unterschiedlichen Interessenslage der Kommunen umgehen und können nicht mehr, wie von der Opposition so gerne prakti- ziert, ohne konkrete eigene Vorschläge pauschal die Landesregierung auffordern, nun einmal tatsächlich etwas umzusetzen.Der Sonderausschuss wird etwas zügiger arbeiten müssen, denn er soll er bis Juli erste Ar- beitsergebnisse vorlegen. Dass wir angesichts der Tatsache, dass 27 Prozent der Lan- desausgaben an die Kommunen gehen, und dass wir 2001 im Haushalt ein Defizit von noch 750 Mio. DM haben, uns auch mit der Höhe der Mittel an die Kommunen insgesamt beschäf- tigen müssen, ist für mich selbstverständlich. Die CDU mag das anders sehen: Sie wird uns ja im heute bei der Diskussion um den Nachtragshaushalt ihre eigenen Sparvorschläge kon- kret vorstellen. Der Sonderausschuss soll sich auch mit der Weiterentwicklung des Kommunalverfassungs- rechtes beschäftigen, denn mit der jetzigen Kommunalverfassung gibt es immer noch erheb- liche Probleme und vor allem eine große Unzufriedenheit bei den ehrenamtlichen Kommu- nalpolitikerInnen.Die Änderungsvorschläge des Sonderausschusses für das FAG werden nicht so umfang- reich sein können, wie ich es von der Enquete erwarte. Aber vielleicht gelingt es uns ja inter- fraktionell, dass wir uns auf eine schnellere (als bisher im Gesetz vorgesehene) Abschmel- zung der Festbeträge verständigen, so wie es der Landesrechnungshof bereits 1995 vorge- schlagen hat. Damit wäre sein ein Stück der Ungerechtigkeit des jetzigen Gesetzes beseitigt.Und vor Ort - in Stormarn und Pinneberg - haben alle KommunalpolitikerInnen unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit dieses Versprechen abgegeben. Mal sehen, ob das durchträgt, wenn die ersten Kreise, wie z.B. Nordfriesland, protestieren. Sollten wir im Sonderausschuss beschließen, von den Kommunen einen weiteren Solidarbeitrag zur Finanzierung des Lan- deshaushaltes einzufordern, kann ich verstehen, dass die Opposition nicht mit stimmt.Wie sagte der SPD Abgeordnete Liebrecht damals (1983) so schön zu Innenminister Claus- sen: „Sie stehen heute schon da als der Minister, der den Kommunen den letzten Rest von Selbstverwaltungsmöglichkeiten genommen hat“. Na denn, das ist doch nicht mehr zu top- pen! ***