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Sonderausschuss und Enquete-Kommission müssen Arbeit und Aufgaben koordiniert
1PRESSEINFORMATION Kiel, den 11.5.2000 Es gilt das gesprochene WortTOP 9, 24 Sonderausschuss Kommunales und Einsetzung einer Enquetekommission (Drs. 15/23;15/73)Anke Spoorendonk:Es kann eigentlich nicht überraschen, wenn die gleichzeitige Einsetzung einesSonderausschusses und einer Enquetekommission, die fast dasselbe Thema zum Gegenstandhaben – nämlich: die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sowie dieWeiterentwicklung derselbigen Beziehungen – in der Öffentlichkeit etwas verwirrendaufgefasst worden ist.Der SSW hatte sich deshalb auch im Vorfeld dieser Landtagssitzung gegen zu vieleAusschüsse und Kommissionen ausgesprochen, die die Finanzbeziehungen zwischen Landund Kommunen untersuchen sollen. Aus unserer Sicht durfte in der Öffentlichkeit nicht derEindruck entstehen, wir betreiben hier eine Art Beschäftigungspolitik für Politikerinnen undPolitiker.Diese Warnung wurde von der Regierungskoalition und der großen Oppositionspartei CDUin dem Wind geschrieben, und jetzt bekommen wir also sowohl einen Sonderausschuss wieauch eine Enquetekommission. Wenn es denn der Wunsch dieser Parteien ist, wird sich derSSW dem auch nicht verschließen. 2Wir möchten aber an alle Beteiligten appellieren, dass man in Hinblick auf dieThemenüberschneidung, die ja beispielsweise sowohl die Neuordnung derFinanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen als auch die Fortführung derFunktionalreform betrifft, eine Koordinierung vornimmt. Es kann nicht angehen, dass hiereine Doppeltarbeit stattfindet.Hintergrund für die Einsetzung dieser Gremien sind natürlich die Finanzen. Die aktuelleFinanzsituation des Landes ist – wieder einmal – dramatisch. Durch die geplanteUnternehmersteuerreform werden dem Land im Haushalt 2001 vorrausichtlich fast 750Millionen DM in der mittelfristigen Finanzplanung fehlen. Es kann daher nicht verwundern,dass der Finanzminister angesichts dieser Kassenlage seine begehrlichen Blicke auf dieZuschüsse für die Kommunen des Landes gelenkt hat. Bereits 1998 hatten wir eine ähnlicheSituation, die dazu führte, dass den Kommunen von 1999 bis 2001 jeweils 50 Millionen DMaus dem kommunalen Finanzausgleich gestrichen wurden.Der SSW war damals gegen diese Kürzung, und wir sehen auch heute keinen Anlass dafür,dass sich die Landesregierung wieder an den kommunalen Kassen vergreift. Zum einen istauch die Finanzsituation der Kommunen Schleswig-Holsteins weiterhin nicht sehr rosig.Wir haben gerade im Januar einen Bericht der Landesregierung über die Situation derkommunalen Finanzen diskutiert. In diesem Bericht wurde aufgezeigt, dass insbesondere dieLandkreise große finanzielle Probleme haben und kaum über Reserven verfügen.Zum anderen darf nicht vergessen werden, dass auch die Kommunen – wenn es nach denPlänen der Bundesregierung geht – ihren Teil an der Finanzierung derUnternehmersteuerreform beitragen sollen. Laut Angaben der Kommunalen 3Spitzenverbänden drohen den Kommunen des Landes Steuermindereinnahmen bis zu 325Millionen DM.Bei allem Verständnis für die angespannte Haushaltslage des Landes ist es aus Sicht desSSW unmittelbar nicht ersichtlich, wie unsere kreisfreien Städte, Kreise und Gemeindendiese weitere Kürzungen hinnehmen können. Der finanzielle Handlungsspielraum derüberwiegende Teil der Kommunen verschlechtert sich doch seit Jahren. Gerade deshalbwurde die Aufnahme des Konnexitätsprinzip in die Landesverfassung als ein wichtigerFortschritt für die Beziehungen zwischen Land und Kommen gefeiert. Denn dadurch wurdegesichert, dass Aufgabenverlagerungen vom Land an die Kommunen nur unter derVorraussetzung eines Kostenausgleiches geschehen dürfen.Wir bleiben deshalb dabei: Angesichts der zu erwartenden Steuermehreinnahmen desBundes ist es nicht akzeptabel, dass die Länder und Kommunen weiterhin den Löwenanteilder Finanzierung der Unternehmersteuerreform leisten sollen. Schon gar nicht, wenn dieZeitungsberichte stimmen, wo gesagt wird, dass die Bundesregierung Steuermehreinnahmenvon fast 80 Mrd. DM in dem Zeitraum erwarten kann, wo durch dieUnternehmenssteuerreform ein Steuerausfall von ca. 96 Mrd. DM entseht.Dazu kommen zusätzliche Einnahmen durch die Versteigerung der sogenannten ITMS-Lizenzen mindestens in Höhe einer zweistelligen Mrd-Summe. Von diesen Gaben will derBundesfinanzminister aber nichts an die Länder und Kommunen weitergeben, sondern erwill bei den ursprünglichen Plänen zur Finanzierung der Unternehmersteuerreform bleiben.Der SSW bleibt daher bei seiner Forderung, dass die Landesregierung sich über denBundesrat vehement für eine Änderung der Finanzierung der Unternehmersteuerreformeinsetzen muss, bevor man den Rotstift bei den Kommunen des Landes ansetzen will. 4Während der SSW also der Abwälzung der Finanzlasten auf die Kommunen ablehnendgegenüber steht, sind wir bereit offen über generelle Fragen der Finanzbeziehungenzwischen Land und Kommunen zu diskutieren.So muss beispielsweise die Fortführung der Funktionalreform vorangebracht werden. Durchdie Enquete-Kommission „Verwaltungsmodernisierung“ liegen viele vernünftigeVorschläge bereits vor. Weitere Fragen, die auch der SSW bereit ist zu diskutieren, sind:Die Neudefinierung von Pflichtaufgaben, Neuordnung des Zentralörtlichen System oderauch die Änderungen des Kommunalenverfassungsrechts.Auch wenn es aus Sicht der Regierungsfraktionen verständlich ist, dass schnelleEntscheidungen angestrebt werden - was ja auch der Grund für die Einsetzung einesSonderausschusses zu Fragen der Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen dem Landund den Kommunen war - ist der SSW gegen Schnellschüsse. Dazu plädieren wir dafür,dass möglichst eine einvernehmliche Regelung mit den kommunalen Spitzenverbändenangestrebt wird.Eine Enquete-Kommission, die detailliert und intensiv die vielen schwierigen Sachfragenbei den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sowie bei den Kommunenuntereinander, durchleuchtet, kann der SSW also einiges abgewinnen. Allerdings sollte auchdie Enquete-Kommission möglichst schnell arbeiten, denn Entscheidungen müssen in einemüberschaubaren Zeitraum getroffen werden.Obwohl wir uns also eher ein gemeinsames Gremien zur Behandlung dieser Fragengewünscht hätten, geht der SSW geht also konstruktiv in die Arbeit sowohl desSonderausschusses als auch der Enquetekommission hinein. In diesen Zusammenhang 5danke ich der CDU, dass sie in ihrem Antrag zur Einsetzung der Enquete-Kommission auchden SSW nicht vergessen hat.