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11.05.00 , 11:03 Uhr
SSW

Sonderausschuss und Enquete-Kommission müssen Arbeit und Aufgaben koordiniert

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PRESSEINFORMATION Kiel, den 11.5.2000 Es gilt das gesprochene Wort

TOP 9, 24 Sonderausschuss Kommunales und Einsetzung einer Enquetekommission (Drs. 15/23;15/73)
Anke Spoorendonk:
Es kann eigentlich nicht überraschen, wenn die gleichzeitige Einsetzung eines
Sonderausschusses und einer Enquetekommission, die fast dasselbe Thema zum Gegenstand
haben – nämlich: die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sowie die
Weiterentwicklung derselbigen Beziehungen – in der Öffentlichkeit etwas verwirrend
aufgefasst worden ist.
Der SSW hatte sich deshalb auch im Vorfeld dieser Landtagssitzung gegen zu viele
Ausschüsse und Kommissionen ausgesprochen, die die Finanzbeziehungen zwischen Land
und Kommunen untersuchen sollen. Aus unserer Sicht durfte in der Öffentlichkeit nicht der
Eindruck entstehen, wir betreiben hier eine Art Beschäftigungspolitik für Politikerinnen und
Politiker.
Diese Warnung wurde von der Regierungskoalition und der großen Oppositionspartei CDU
in dem Wind geschrieben, und jetzt bekommen wir also sowohl einen Sonderausschuss wie
auch eine Enquetekommission. Wenn es denn der Wunsch dieser Parteien ist, wird sich der
SSW dem auch nicht verschließen. 2



Wir möchten aber an alle Beteiligten appellieren, dass man in Hinblick auf die
Themenüberschneidung, die ja beispielsweise sowohl die Neuordnung der
Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen als auch die Fortführung der
Funktionalreform betrifft, eine Koordinierung vornimmt. Es kann nicht angehen, dass hier
eine Doppeltarbeit stattfindet.
Hintergrund für die Einsetzung dieser Gremien sind natürlich die Finanzen. Die aktuelle
Finanzsituation des Landes ist – wieder einmal – dramatisch. Durch die geplante
Unternehmersteuerreform werden dem Land im Haushalt 2001 vorrausichtlich fast 750
Millionen DM in der mittelfristigen Finanzplanung fehlen. Es kann daher nicht verwundern,
dass der Finanzminister angesichts dieser Kassenlage seine begehrlichen Blicke auf die
Zuschüsse für die Kommunen des Landes gelenkt hat. Bereits 1998 hatten wir eine ähnliche
Situation, die dazu führte, dass den Kommunen von 1999 bis 2001 jeweils 50 Millionen DM
aus dem kommunalen Finanzausgleich gestrichen wurden.
Der SSW war damals gegen diese Kürzung, und wir sehen auch heute keinen Anlass dafür,
dass sich die Landesregierung wieder an den kommunalen Kassen vergreift. Zum einen ist
auch die Finanzsituation der Kommunen Schleswig-Holsteins weiterhin nicht sehr rosig.
Wir haben gerade im Januar einen Bericht der Landesregierung über die Situation der
kommunalen Finanzen diskutiert. In diesem Bericht wurde aufgezeigt, dass insbesondere die
Landkreise große finanzielle Probleme haben und kaum über Reserven verfügen.
Zum anderen darf nicht vergessen werden, dass auch die Kommunen – wenn es nach den
Plänen der Bundesregierung geht – ihren Teil an der Finanzierung der
Unternehmersteuerreform beitragen sollen. Laut Angaben der Kommunalen 3



Spitzenverbänden drohen den Kommunen des Landes Steuermindereinnahmen bis zu 325
Millionen DM.
Bei allem Verständnis für die angespannte Haushaltslage des Landes ist es aus Sicht des
SSW unmittelbar nicht ersichtlich, wie unsere kreisfreien Städte, Kreise und Gemeinden
diese weitere Kürzungen hinnehmen können. Der finanzielle Handlungsspielraum der
überwiegende Teil der Kommunen verschlechtert sich doch seit Jahren. Gerade deshalb
wurde die Aufnahme des Konnexitätsprinzip in die Landesverfassung als ein wichtiger
Fortschritt für die Beziehungen zwischen Land und Kommen gefeiert. Denn dadurch wurde
gesichert, dass Aufgabenverlagerungen vom Land an die Kommunen nur unter der
Vorraussetzung eines Kostenausgleiches geschehen dürfen.
Wir bleiben deshalb dabei: Angesichts der zu erwartenden Steuermehreinnahmen des
Bundes ist es nicht akzeptabel, dass die Länder und Kommunen weiterhin den Löwenanteil
der Finanzierung der Unternehmersteuerreform leisten sollen. Schon gar nicht, wenn die
Zeitungsberichte stimmen, wo gesagt wird, dass die Bundesregierung Steuermehreinnahmen
von fast 80 Mrd. DM in dem Zeitraum erwarten kann, wo durch die
Unternehmenssteuerreform ein Steuerausfall von ca. 96 Mrd. DM entseht.
Dazu kommen zusätzliche Einnahmen durch die Versteigerung der sogenannten ITMS-
Lizenzen mindestens in Höhe einer zweistelligen Mrd-Summe. Von diesen Gaben will der
Bundesfinanzminister aber nichts an die Länder und Kommunen weitergeben, sondern er
will bei den ursprünglichen Plänen zur Finanzierung der Unternehmersteuerreform bleiben.
Der SSW bleibt daher bei seiner Forderung, dass die Landesregierung sich über den
Bundesrat vehement für eine Änderung der Finanzierung der Unternehmersteuerreform
einsetzen muss, bevor man den Rotstift bei den Kommunen des Landes ansetzen will. 4



Während der SSW also der Abwälzung der Finanzlasten auf die Kommunen ablehnend
gegenüber steht, sind wir bereit offen über generelle Fragen der Finanzbeziehungen
zwischen Land und Kommunen zu diskutieren.
So muss beispielsweise die Fortführung der Funktionalreform vorangebracht werden. Durch
die Enquete-Kommission „Verwaltungsmodernisierung“ liegen viele vernünftige
Vorschläge bereits vor. Weitere Fragen, die auch der SSW bereit ist zu diskutieren, sind:
Die Neudefinierung von Pflichtaufgaben, Neuordnung des Zentralörtlichen System oder
auch die Änderungen des Kommunalenverfassungsrechts.
Auch wenn es aus Sicht der Regierungsfraktionen verständlich ist, dass schnelle
Entscheidungen angestrebt werden - was ja auch der Grund für die Einsetzung eines
Sonderausschusses zu Fragen der Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen dem Land
und den Kommunen war - ist der SSW gegen Schnellschüsse. Dazu plädieren wir dafür,
dass möglichst eine einvernehmliche Regelung mit den kommunalen Spitzenverbänden
angestrebt wird.
Eine Enquete-Kommission, die detailliert und intensiv die vielen schwierigen Sachfragen
bei den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen sowie bei den Kommunen
untereinander, durchleuchtet, kann der SSW also einiges abgewinnen. Allerdings sollte auch
die Enquete-Kommission möglichst schnell arbeiten, denn Entscheidungen müssen in einem
überschaubaren Zeitraum getroffen werden.
Obwohl wir uns also eher ein gemeinsames Gremien zur Behandlung dieser Fragen
gewünscht hätten, geht der SSW geht also konstruktiv in die Arbeit sowohl des
Sonderausschusses als auch der Enquetekommission hinein. In diesen Zusammenhang 5



danke ich der CDU, dass sie in ihrem Antrag zur Einsetzung der Enquete-Kommission auch
den SSW nicht vergessen hat.

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