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Irene Fröhlich zum Landesverwaltungsgesetz: Beschleunigungseffekte sind nicht immer erkennbar
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Sperrfrist: Redebeginn Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Zu TOP 6, Landesverwaltungsgesetz, erklärt Telefax: 0431/988-1501 Irene Fröhlich, innenpolitische Sprecherin Mobil: 0172/541 83 53 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene.ltsh.de Nr. 097.00 / 11.05.2000 Beschleunigungseffekte sind nicht immer erkennbar!Zwei Drittel der hier vorgesehenen Änderungen des Landesverwaltungsgesetzes be- grüße ich sehr. Die anderen halte ich weder für geeignet, eine Stärkung des Wirt- schaftsstandortes herbeizuführen, noch eine Effizienzsteigerung der Verwaltung zu för- dern. Lassen Sie mich beispielhaft einige anführen:Beschleunigt es wirklich die Verwaltungsabläufe, wenn die aus guten Grund gesetzlich vorgeschriebene Begründung eines Verwaltungsaktes von der Behörde erst später ge- geben werden braucht, wenn bereits Gerichtsverfahrens gegen diesen Bescheid läuft? Eine solche Regelung ist doch ein verheerendes Signal - verheerend für alle Bemühun- gen um eine bürgerfreundliche Verwaltung und um Akzeptanz staatlicher Entscheidun- gen.Was wird beschleunigt, wenn auf die Auslegung von Planfeststellungsunterlagen nicht mehr rechtzeitig hingewiesen wird? Was wird schneller oder günstiger, wenn eine Zei- tungsanzeige für schätzungsweise mindestens 100 DM aufgegeben wird, um ein paar Tage später 50 Einwendern einen Erörterungstermin bekannt zugeben? Bei Einsatz heutiger Bürotechnik kosten 50 individuelle Anschreiben einen Mausklick und höchstens 55 DM für das Porto - und sie sind am nächsten Tag dort.Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich - oder er begreift schnell, dass es hier nicht um eine Optimierung der Abläufe in der öffentlichen Verwaltung geht. Sondern dass hier ein Signal an die Bürgerinnen und Bürger gesendet wird: Mischt Euch bloß nicht ein. Und falls doch, werden wir sehen, dass wir Euch so weit wie möglich behin- dern bzw. nicht informieren. „Naturschutz nicht gegen, sondern mit den Menschen“, das mahnen Sie, liebe Kollegin- nen und Kollegen von der CDU mit gebetsmühlenartiger Wiederholung immer wieder an. Nur erklären Sie mir, warum das Prinzip nicht auch für das Behördenhandeln gene- rell gelten soll. 1967 haben Ihre Parteifreunde mit Erlass des Landesverwaltungsgeset- zes aus guten Gründen die Verfahrensrechte festgeschrieben: Sie erwachsen aus rechtsstaatlichen Anforderungen und der Erkenntnis, dass komplizierte Abwägungspro- zesse faire Regeln für alle Beteiligten erfordern. Nun kann zwar kein Gesetz für ewige Zeiten richtig sein, aber niemand kann behaupten, dass die Interessenabwägung bei der Planung größerer Vorhaben heute einfacher geworden ist. Das Bemühen um Akzeptanz von Entscheidungen sollte also verstärkt werden. Das wiederum kann nur erreicht wer- den, indem Betroffene breiter eingebunden werden.Ich möchte keinesfalls in Abrede stellen, dass behördliche Verfahren teilweise unnötig lange dauern. Davon sind in der überwiegenden Zahl der Fälle sicherlich die Einwohne- rinnen und Einwohner betroffen, die auf eine private Baugenehmigung oder einen Leis- tungsbescheid warten. Was die Genehmigung wirtschaftlicher Unternehmungen betrifft, besagen Untersuchungen, die von der CDU-FDP geführten Bundesregierung in Auftrag gegeben und Mitte der neunziger Jahre erstellt wurden, dass die durchschnittliche Ver- fahrensdauer in Deutschland nicht höher liegt, als in anderen Staaten. Und was noch viel interessanter ist: Sie besagen, dass die Dauer von Genehmigungsverfahren für po- tenzielle Investoren eine nachgeordnete Rolle spielt. Das sollte uns natürlich nicht daran hindern, an einer Verbesserung zu arbeiten.Wir werden das Landesverwaltungsgesetz heute noch einmal in den Innen- und Rechtsausschuss überweisen. In den Beratungen sollten wir diesmal von der „Alles oder nichts“-Denkweise Abstand nehmen. Wir werden uns mit den einzelnen Punkten diffe- renziert auseinandersetzen und wir werden jede Regelung ehrlich auf ihren Beschleuni- gungseffekt und auf andere Auswirkungen untersuchen.Das Argument „wir müssen das Gesetz ändern, weil alle anderen haben es doch auch gemacht haben“ sollte dabei aber keine Rolle spielen. ***