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Günther Hildebrand zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F . D . P . F r a k t i on i m Nr. 66/2000 Schleswig-Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 11. Mai 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Sperrfrist: Redebeginn Telefax: 0431/9881497 E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!In seiner Rede zu TOP 6 (Änderung Landesverwaltungsgesetz) sagte der innenpolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:„In grauer Vorzeit, genauer gesagt am 10.6.1998 hat sich dieses Haus mit den Vorschlägen der Landesregierung zur Anpassung des schleswig- Presseinformation holsteinischen Landesverwaltungsgesetzes an die Änderungen im Bundesverwaltungsgesetz in erster Lesung befasst.Das Gesetz ging den üblichen parlamentarischen Weg. Der Innen- und Rechtsausschuss beschloss am 24. Juni 1998 eine Anhörung, die in der Folgezeit durchgeführt wurde.Im Dezember 1998 wurde dann der Artikel I Nr. 3 aus dem ursprünglichen Entwurf herausgenommen und im selben Monat verabschiedet.Und dann?Dann passierte nichts mehr.Die Regierungsfraktionen haben es wohl nicht ganz ohne Absicht geschafft, den Gesetzentwurf durch Diskontinuität im wahrsten Sinne des Wortes zu erledigen.Ich kann den Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen den Vorwurf nicht ersparen, dass sie mit ihrer Verzögerungstaktik niemandem helfen.Selbstverständlich besteht für das Land keine Pflicht, die Regelungen des Bundes zu übernehmen. Aber Sinn macht es trotzdem. Das war der Landesregierung im Jahr 1998 klar, denn sie selbst hat in der Begründung zum Gesetzentwurf aufgeführt: „Für die Übernahme der Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes in das Landesverwaltungsverfahrensrecht spricht aber der Zielsetzung, Planungs- und Genehmigungsverfahren im Interesse der Stärkung des Wirtschaftsstandortes [..] Schleswig-Holstein zu vereinfachen und zu verkürzen.“ 2 Es geht aber noch weiter. Auf der Seite 2 der Begründung wird außerdem erklärt, dass• das Gebot der Rechtseinheitlichkeit in Bund und Land ein unterschiedliches Verwaltungsverfahrensrecht in Bund und Land „verbietet“ • zwischen Bundes- und Landesverwaltungsrecht ein „rechtssystematischer Zusammenhang“ besteht, der durch unterschiedliche Formulierungen oder Sinngehalte in Frage gestellt würde und die Verwaltungspraxis erschweren könnten.Was sagen uns denn die Innenpolitiker der Regierungsfraktionen zu diesen Feststellungen? Gelten diese Begründungen nicht mehr oder haben sie vielleicht nie gegolten? Kann es sich Schleswig-Holstein tatsächlich leisten, seine Genehmigungsverfahren nicht zu verkürzen und zu straffen?Ich habe nicht den Eindruck.Ich habe Verständnis dafür, dass man auch innerhalb eines Regierungsbündnisses Zeit für das Ausräumen von Meinungsverschiedenheiten braucht.Fast 2 Jahre sollten für die Abwägung zwischen den Rechtsgütern Verfahrensökonomie und Bürgerbeteiligung allerdings mehr als ausreichend sein.Sagen sie uns endlich, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, ob sie grundsätzlich der Novelle des Landesverwaltungsgesetzes zustimmen wollen oder nicht. Entscheiden durch Nichtentscheiden ist zwar auch ein Weg zu regieren, aber auf Dauer keiner zum Vorteil des Landes.Um das Wollen oder Nicht-wollen der Regierungsfraktionen festzustellen hätte es übrigens genügt, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, für die nächste Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses einen Tagesordnungspunkt: „Stand der Novellierung des Landesverwaltungsgesetzes“ zu beantragen.Schleswig-Holstein steht in unmittelbarer Konkurrenz zu anderen Bundesländern. Wenn sich die Regierungsfraktionen einer Verabschiedung der Novelle verweigern, bitte sehr.Dann müssen sie gegenüber den Wählerinnen und Wählern auch die Verantwortung für den Standortnachteil in Form längerer Genehmigungsverfahren übernehmen.“