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11.05.00 , 15:15 Uhr
SSW

SSW lehnt Nachtragshaushalt ab

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PRESSEINFORMATION Kiel, den 11.5.2000 Es gilt das gesprochene Wort

TOP 13 Nachtrag zum Haushaltsplan (Drs. 15/53) Anke Spoorendonk:
Das Fordern eines Nachtragshaushaltes gehört gewissermaßen zu den Traditionen, die von der
traditionsbewussten CDU mit besonderer Liebe gepflegt wird. Genau wie 1996 liegt nämlich auch
heute schon gleich am Anfang einer Legislaturperiode ein Antrag der CDU vor, in dem die
Landesregierung aufgefordert wird, noch vor der parlamentarischen Sommerpause einen
Nachtragshaushaltsgesetz vorzulegen.
Auch im Wahlkampf hatte der damalige CDU-Spitzenkandidat Volker Rühe einen
Nachtragshaushalt gefordert und Konsolidierungsvorschläge von insgesamt 900 Millionen DM
vorgeschlagen. Das - jedenfalls aus Sicht des SSW – „böse“ Wort Haushaltssperre machte damals
auch die Runde. Durch eine Haushaltssperre werden erfahrungsgemäß viele Zuwendungsempfänger
des Landes getroffen.
Aber – wie heute schon gehört – steckt der Teufel im Detail – auch bei der CDU. Wenn es nämlich
um konkrete Vorschläge geht – wenn es darum geht, welchen der vielen Organisationen, Verbänden
und Institutionen denn die Mittel gekürzt werden sollen – dann kneift die CDU. Das wurde
jedenfalls während der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2000 sehr deutlich, wo die CDU auf
konkrete Einzelvorschläge zum Haushalt verzichtete. Auch der heutige Antrag, einen
Nachtragshaushalt zu erstellen, beinhaltet keine umfassenden Vorschläge, wie denn die
gewünschten Millionen im einzelnen erwirtschaftet werden sollen. 2



Der SSW hatte im Dezember 1999 den Haushalt 2000 mitgetragen, der schon damals unter
schwierigen finanziellen Vorzeichen vom Landtag verabschiedet wurde. Die bisher vorliegenden
Ist-Zahlen und Prognosen für das Jahr 2000 deuten nicht darauf hin, dass sich die Situation für den
laufenden Haushaltsvollzug entscheidend geändert hat. Und das ist unserer Meinung nach die
Vorraussetzung, um einen Nachtragshaushalt vorlegen zu können.
Die Landesregierung hat aber darauf hingewiesen, dass unter anderem durch die Pläne der
Bundesregierung im Haushalt 2001 in der mittelfristigen Finanzplanung bis zu 750 Millionen DM
fehlen könnten. Wenn das so eintrifft, ist das natürlich ein harter Schlag für Schleswig-Holstein und
entsprechende Maßnahmen müssen getroffen werden. Aber aus unserer Sicht kann man diese
Maßnahmen erst treffen, wenn man die finanziellen Rahmenbedingungen genauer als heute kennt.
Das ist hoffentlich der Fall, wenn wir nach der Sommerpause mit den Beratungen zum Haushalt
2001 starten. Hier wird der Landtag wichtige Beschlüsse über die Zukunft der Finanzen treffen
müssen. Schnellschüsse in dieser Frage - wie die Forderung nach einem Nachtragshaushalt - lehnt
der SSW ab. Aber wir bleiben dabei:
Angesichts der finanziellen Perspektiven Schleswig-Holsteins muss es die vordringlichste
Aufgabe der Landesregierung sein, sich über den Bundesrat für eine andere Finanzierung der
geplanten Einkommens- und Unternehmersteuerreform einzusetzen. Denn der Bund darf die
geplanten Reformen nicht auf dem Rücken der Länder und Kommunen durchsetzen.
Ein Wort noch zur Diskussion über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
Liegenschaftsmodell. Aus dem Urteil geht zwar hervor, dass das Liegenschaftsmodell an sich nicht
gegen die Verfassung verstößt. Dennoch darf die Landesregierung die Einnahmen aus dem Verkauf
der Liegenschaften des Landes nicht einfach verbuchen, sondern sie muss diese wie eine
Kreditaufnahme behandeln. Bei so einem Urteil würde man im Sport von einem Unentschieden
sprechen. F.D.P und CDU haben zwar während des Spiels offensiv gegen das Tor der Regierung
gespielt. Aber am Ende hat die Landesregierung ein Unentschieden über die Zeit gerettet.

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