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SSW lehnt Nachtragshaushalt ab
1PRESSEINFORMATION Kiel, den 11.5.2000 Es gilt das gesprochene WortTOP 13 Nachtrag zum Haushaltsplan (Drs. 15/53) Anke Spoorendonk:Das Fordern eines Nachtragshaushaltes gehört gewissermaßen zu den Traditionen, die von dertraditionsbewussten CDU mit besonderer Liebe gepflegt wird. Genau wie 1996 liegt nämlich auchheute schon gleich am Anfang einer Legislaturperiode ein Antrag der CDU vor, in dem dieLandesregierung aufgefordert wird, noch vor der parlamentarischen Sommerpause einenNachtragshaushaltsgesetz vorzulegen.Auch im Wahlkampf hatte der damalige CDU-Spitzenkandidat Volker Rühe einenNachtragshaushalt gefordert und Konsolidierungsvorschläge von insgesamt 900 Millionen DMvorgeschlagen. Das - jedenfalls aus Sicht des SSW – „böse“ Wort Haushaltssperre machte damalsauch die Runde. Durch eine Haushaltssperre werden erfahrungsgemäß viele Zuwendungsempfängerdes Landes getroffen.Aber – wie heute schon gehört – steckt der Teufel im Detail – auch bei der CDU. Wenn es nämlichum konkrete Vorschläge geht – wenn es darum geht, welchen der vielen Organisationen, Verbändenund Institutionen denn die Mittel gekürzt werden sollen – dann kneift die CDU. Das wurdejedenfalls während der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2000 sehr deutlich, wo die CDU aufkonkrete Einzelvorschläge zum Haushalt verzichtete. Auch der heutige Antrag, einenNachtragshaushalt zu erstellen, beinhaltet keine umfassenden Vorschläge, wie denn diegewünschten Millionen im einzelnen erwirtschaftet werden sollen. 2Der SSW hatte im Dezember 1999 den Haushalt 2000 mitgetragen, der schon damals unterschwierigen finanziellen Vorzeichen vom Landtag verabschiedet wurde. Die bisher vorliegendenIst-Zahlen und Prognosen für das Jahr 2000 deuten nicht darauf hin, dass sich die Situation für denlaufenden Haushaltsvollzug entscheidend geändert hat. Und das ist unserer Meinung nach dieVorraussetzung, um einen Nachtragshaushalt vorlegen zu können.Die Landesregierung hat aber darauf hingewiesen, dass unter anderem durch die Pläne derBundesregierung im Haushalt 2001 in der mittelfristigen Finanzplanung bis zu 750 Millionen DMfehlen könnten. Wenn das so eintrifft, ist das natürlich ein harter Schlag für Schleswig-Holstein undentsprechende Maßnahmen müssen getroffen werden. Aber aus unserer Sicht kann man dieseMaßnahmen erst treffen, wenn man die finanziellen Rahmenbedingungen genauer als heute kennt.Das ist hoffentlich der Fall, wenn wir nach der Sommerpause mit den Beratungen zum Haushalt2001 starten. Hier wird der Landtag wichtige Beschlüsse über die Zukunft der Finanzen treffenmüssen. Schnellschüsse in dieser Frage - wie die Forderung nach einem Nachtragshaushalt - lehntder SSW ab. Aber wir bleiben dabei:Angesichts der finanziellen Perspektiven Schleswig-Holsteins muss es die vordringlichsteAufgabe der Landesregierung sein, sich über den Bundesrat für eine andere Finanzierung dergeplanten Einkommens- und Unternehmersteuerreform einzusetzen. Denn der Bund darf diegeplanten Reformen nicht auf dem Rücken der Länder und Kommunen durchsetzen.Ein Wort noch zur Diskussion über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zumLiegenschaftsmodell. Aus dem Urteil geht zwar hervor, dass das Liegenschaftsmodell an sich nichtgegen die Verfassung verstößt. Dennoch darf die Landesregierung die Einnahmen aus dem Verkaufder Liegenschaften des Landes nicht einfach verbuchen, sondern sie muss diese wie eineKreditaufnahme behandeln. Bei so einem Urteil würde man im Sport von einem Unentschiedensprechen. F.D.P und CDU haben zwar während des Spiels offensiv gegen das Tor der Regierunggespielt. Aber am Ende hat die Landesregierung ein Unentschieden über die Zeit gerettet.