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11.05.00 , 16:31 Uhr
B 90/Grüne

Irene Fröhlich zur Prozesskostenhilfe: Ziel ist eine hohe Erledigungsquote im außergerichtlichen Verfahren

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Sperrfrist: Redebeginn Claudia Jacob Es gilt das gesprochene Wort! Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Zu TOP 15, Prozesskostenhilfe im Insolvenzverfahren, erklärt Irene Fröhlich, justizpolitische Sprecherin Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene.ltsh.de

Prozesskostenhilfe muss geregelt Nr. 100.00 / 11.05.2000
werden - aber das Ziel ist eine hohe Erledigungsquote im außergerichtlichen Verfahren
Das Kreditwesen ist ein wesentliches Element unserer Volkswirtschaft. Es ist daher nur fair, wenn den Menschen, die durch Überschuldung in eine fast ausweglose Lage gera- ten sind, von der Gesellschaft auch eine Lösung geboten wird. Mit der Verbraucherin- solvenz wurde eine Lösungsmöglichkeit geschaffen, aber die Frage der Finanzierung ist dabei leider vertagt worden.
Selbstverständlich dürfen das Verbraucherinsolvenzverfahren und die Restschuldbefrei- ung nicht grundsätzlich an der Tatsache scheitern, dass die Betroffenen die Verfahrens- kosten nicht aufbringen können. Vor allem aber muss die Rechtslage eindeutig geklärt werden. Es kann für die Bescheidung eines Antrags nicht entscheidend sein, in wel- chem Landgerichtsbezirk die Betroffenen wohnen. Dies muss auch bald geschehen. In- sofern kann ich dem Antrag des SSW zustimmen.
Vor der Antwort auf die Frage, wie wir uns denn diese Regelung vorstellen, dürfen wir uns dabei nicht drücken. Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass bei einer generellen Gewährung der Prozesskostenhilfe enorme Kosten auf uns zukommen wür- den. Es wurden zu der Frage der Finanzierung ja bereits Vorschläge erarbeitet, die wir im Ausschuss dann erörtern werden.
Bei der Debatte um das gerichtliche Insolvenzverfahren dürfen wir die Notwendigkeit der angemessenen Ausstattung der Schuldenberatungsstellen nicht aus den Augen verlie- ren, schon jetzt ist vielerorts ein Beratungsstau entstanden. Ich denke, dass wir im Aus- schuss die Sozialministerin bitten sollten, uns hierzu zu berichten. Denn: anzustreben ist eine möglichst hohe Erledigungsquote im außergerichtlichen Verfahren, d.h. in erster Li- nie bei den Schuldenberatungsstellen. Die Regelungen zur Kostenhilfe für das gerichtli- che Verfahren müssen daher so gestaltet sein, dass zwar niemand davon ausgeschlos- sen wird, jedoch trotzdem die außergerichtliche Einigung attraktiv für Gläubiger und Schuldner ist.
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