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11.05.00 , 17:12 Uhr
SSW

Prozesskostenhilfe für Verbraucherinsolvenzverfahren schnell sichern!

SSW-PRESSEINFORMATION Kiel, d. 11.05.2000 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene Wort
TOP 15 Prozesskostenhilfe in Insolvenzverfahren (Drs. 15/58)

Wir alle kennen sicherlich Menschen, die mit einer erdrückenden Schuldenlast leben – verursacht
durch eigenes Verhalten oder durch Bürgschaften für andere. Menschen die sich häufig jahrelang
um einen Schuldenabtrag bemüht haben, vielleicht aufgrund von Lohnpfändungen keine Arbeit
mehr bekommen, und deren Situation für sie selbst wie für andere ausweglos erscheint. Für sie ist in
der Bundesrepublik 1999 das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeführt worden. Mit der neuen In-
solvenzordnung wurde es zum ersten mal möglich, dass nicht nur Firmen sondern auch Privatperso-
nen „Konkurs anmelden“ können. Menschen, die auch mit Beratung aus ihrem Schuldengeflecht
nicht mehr herauskommen, können eine Restschuldbefreiung erreichen, um einen wirtschaftlichen
Neubeginn zu wagen. Dieses wurde zu Recht als großen Fortschritt gefeiert.

Das neue Insolvenzrecht hat dazu geführt, daß Verschuldete von diesem Instrument des „Verbrau-
cherkonkurses“ Gebrauch machen, um zum einen eine Ordnung ihrer Finanzen zu bekommen und
zum anderen auch gegebenenfalls den Erlass der Schulden zu erreichen. Die Inanspruchnahme war
allerdings geringer als erwartet. Mittlerweile ist allen klar geworden, dass es noch immer eine ent-
scheidende Hürde gibt: die Prozesskosten. Die Kosten gerichtlichen Insolvenzverfahrens sind enorm
– durchschnittlich 3500 DM – und das verbaut den überschuldeten Menschen nur all zu häufig den
Weg zum schuldenfreien Neuanfang. Diese Kosten muss man sich leisten können, und das können
überschuldete Menschen häufig nicht. Ein Weg, diese Hürde zu umschiffen, und den Betroffenen
Zugang zu ihrem Recht zu ermöglichen, ist die finanzielle Unterstützung vom Staat. Die Entschei-
dung, ob Prozesskostenhilfe gewährt wird, trifft das Gericht. Leider ist es aber so, dass es zu sehr
unterschiedlichen Entscheidungen über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gekommen ist. 2


In Schleswig-Holstein wird in den meisten Fällen keine Prozesskostenhilfe gewährt. Dies bedeutet
im Ergebnis, dass viele nur eine Entschuldung erreichen können, wenn sie anderweitig noch über
finanzielle Mittel verfügen. Diejenigen, die ein Arbeitseinkommen haben und bislang mit Pfändun-
gen leben, können das Geld für den Prozess ansparen. Während des Verfahrens wird nämlich nicht
mehr gepfändet. Diejenigen, die Verwandte und Freunde mit ausreichenden Geldmitteln haben,
können eventuell auf diesem Weg die Prozesskosten finanzieren. Jene aber, die nicht auf solche
Gelder zurückgreifen können, bleiben häufig vom Verfahren ausgeschlossen. So fallen Menschen
durch‘s Netz, die durch die neue Insolvenzordnung aufgefangen werden sollten. - Das sind nebenbei
bemerkt häufig geschiedene Frauen mit Kindern, die nicht arbeiten können.

Dass überschuldete Menschen sich den Verbraucherkonkurs nicht leisten können, ist eine absurde
Situation. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers, und muss so schnell wie möglich geklärt wer-
den. Es muss gewährleistet sein, dass dann Prozesskostenhilfe bewilligt wird, wenn die Betroffenen
selbst nicht in der Lage sind, das Insolvenzverfahren zu zahlen. Eine entsprechende Änderung muss
auf Bundesebene in der Zivilprozessordnung stattfinden, da nur so eine einheitliche Prozesskosten-
hilfe-Regelung und damit die Rechtssicherheit gewährleistet ist. Wir wünschen uns in diesem Sinne,
dass die Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative eine Rechtsvereinheitlichung für jene
Schuldner anstrebt, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten wollen. Wir meinen dass dieses
schnell geschehen muss. Gegenwärtig arbeiten Bund und Länder zwar wieder an einer Novelle des
Insolvenzrechts. Dieses Problem ist aber so dringend und unerträglich, dass es vom übrigen Verfah-
ren ausgeklammert und einer schnellen Lösung zugeführt werden muss.

Ich bitte um Ihre Unterstützung für unseren Antrag, damit all diejenigen, die versuchen wieder Ord-
nung in ihre Finanzen - und häufig auch ihr Leben - zu bringen, endlich eine echte Chance bekom-
men.

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