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Prozesskostenhilfe für Verbraucherinsolvenzverfahren schnell sichern!
SSW-PRESSEINFORMATION Kiel, d. 11.05.2000 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene WortTOP 15 Prozesskostenhilfe in Insolvenzverfahren (Drs. 15/58)Wir alle kennen sicherlich Menschen, die mit einer erdrückenden Schuldenlast leben – verursachtdurch eigenes Verhalten oder durch Bürgschaften für andere. Menschen die sich häufig jahrelangum einen Schuldenabtrag bemüht haben, vielleicht aufgrund von Lohnpfändungen keine Arbeitmehr bekommen, und deren Situation für sie selbst wie für andere ausweglos erscheint. Für sie ist inder Bundesrepublik 1999 das Verbraucherinsolvenzverfahren eingeführt worden. Mit der neuen In-solvenzordnung wurde es zum ersten mal möglich, dass nicht nur Firmen sondern auch Privatperso-nen „Konkurs anmelden“ können. Menschen, die auch mit Beratung aus ihrem Schuldengeflechtnicht mehr herauskommen, können eine Restschuldbefreiung erreichen, um einen wirtschaftlichenNeubeginn zu wagen. Dieses wurde zu Recht als großen Fortschritt gefeiert.Das neue Insolvenzrecht hat dazu geführt, daß Verschuldete von diesem Instrument des „Verbrau-cherkonkurses“ Gebrauch machen, um zum einen eine Ordnung ihrer Finanzen zu bekommen undzum anderen auch gegebenenfalls den Erlass der Schulden zu erreichen. Die Inanspruchnahme warallerdings geringer als erwartet. Mittlerweile ist allen klar geworden, dass es noch immer eine ent-scheidende Hürde gibt: die Prozesskosten. Die Kosten gerichtlichen Insolvenzverfahrens sind enorm– durchschnittlich 3500 DM – und das verbaut den überschuldeten Menschen nur all zu häufig denWeg zum schuldenfreien Neuanfang. Diese Kosten muss man sich leisten können, und das könnenüberschuldete Menschen häufig nicht. Ein Weg, diese Hürde zu umschiffen, und den BetroffenenZugang zu ihrem Recht zu ermöglichen, ist die finanzielle Unterstützung vom Staat. Die Entschei-dung, ob Prozesskostenhilfe gewährt wird, trifft das Gericht. Leider ist es aber so, dass es zu sehrunterschiedlichen Entscheidungen über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe gekommen ist. 2In Schleswig-Holstein wird in den meisten Fällen keine Prozesskostenhilfe gewährt. Dies bedeutetim Ergebnis, dass viele nur eine Entschuldung erreichen können, wenn sie anderweitig noch überfinanzielle Mittel verfügen. Diejenigen, die ein Arbeitseinkommen haben und bislang mit Pfändun-gen leben, können das Geld für den Prozess ansparen. Während des Verfahrens wird nämlich nichtmehr gepfändet. Diejenigen, die Verwandte und Freunde mit ausreichenden Geldmitteln haben,können eventuell auf diesem Weg die Prozesskosten finanzieren. Jene aber, die nicht auf solcheGelder zurückgreifen können, bleiben häufig vom Verfahren ausgeschlossen. So fallen Menschendurch‘s Netz, die durch die neue Insolvenzordnung aufgefangen werden sollten. - Das sind nebenbeibemerkt häufig geschiedene Frauen mit Kindern, die nicht arbeiten können.Dass überschuldete Menschen sich den Verbraucherkonkurs nicht leisten können, ist eine absurdeSituation. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers, und muss so schnell wie möglich geklärt wer-den. Es muss gewährleistet sein, dass dann Prozesskostenhilfe bewilligt wird, wenn die Betroffenenselbst nicht in der Lage sind, das Insolvenzverfahren zu zahlen. Eine entsprechende Änderung mussauf Bundesebene in der Zivilprozessordnung stattfinden, da nur so eine einheitliche Prozesskosten-hilfe-Regelung und damit die Rechtssicherheit gewährleistet ist. Wir wünschen uns in diesem Sinne,dass die Landesregierung mit einer Bundesratsinitiative eine Rechtsvereinheitlichung für jeneSchuldner anstrebt, die ein Verbraucherinsolvenzverfahren einleiten wollen. Wir meinen dass diesesschnell geschehen muss. Gegenwärtig arbeiten Bund und Länder zwar wieder an einer Novelle desInsolvenzrechts. Dieses Problem ist aber so dringend und unerträglich, dass es vom übrigen Verfah-ren ausgeklammert und einer schnellen Lösung zugeführt werden muss.Ich bitte um Ihre Unterstützung für unseren Antrag, damit all diejenigen, die versuchen wieder Ord-nung in ihre Finanzen - und häufig auch ihr Leben - zu bringen, endlich eine echte Chance bekom-men.