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Rolf Fischer zu TOP 27: Umsetzung der Europäischen Charta
Sozialdemokratischer InformationsbriefLandtag Kiel, 11.05.00aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: RedebeginnRolf Fischer zu TOP 27:Sprachen-ChartaDie europäische Sprachencharta ist ein Kernstück europäischer Minderheitenpolitik. Sie steht als dritte Säule neben der Rahmenkonvention zum Minderheitenschutz und der jetzt zu diskutierenden neuen Grundrechte-Charta.Sie ist nach langer Vorbereitungszeit im Januar 1999 in Kraft getreten. Wir konnten mehr als die notwendigen 35 Forderungen für die jeweilige Minderheitensprache er- füllen, weil es in Schleswig-Holstein eine sehr gute minderheitenpolitische Infrastruktur gibt. Das ist nicht zuletzt dem großen Engagement der Vertreter der Minderheiten, der Dänen, Friesen, der deutschen Sinti und Roma, der Sorben und auch der Niederdeut- schen zu verdanken.Ich möchte daran erinnern, dass diese Sprachencharta auf eine Initiative der Kommu- nen und Regionen Europas zurückgeht , sie kommt also von der Basis und wir haben deshalb eine besondere Verpflichtung, sie zu erfüllen; vielleicht ist sie deshalb so an- genehm konkret!!Wir haben mehr als 35 Forderungen zum Schutz der Sprachen erfüllt; aber die Charta ist nicht statisch. sie ist als Prozess angelegt, so dass wir uns in dieser Legislaturperi- ode wohl häufiger mit ihr beschäftigen werden. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Sven-Hauke Kaerkes Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1309 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Gerade deshalb wird der nun folgende Schritt – nämlich die Umsetzung und Realisie- rung der Sprachencharta – in Schleswig-Holstein besonders sensibel und auch be- sonders kritisch beobachtet. Diese Umsetzung ist für uns eine Nagelprobe, wie ernst die immer wieder beschworene Minderheitenpolitik unseres Landes genommen wird.Dazu kommt: Nicht nur in Schleswig-Holstein wird die Diskussion über die Charta und ihre Konsequenzen intensiv geführt. Das ist deshalb wichtig, damit es in der Umset- zung nicht zu große regionale Unterschiede gibt. Verschiedene Geschwindigkeiten schon in Norddeutschland würden der Charta und damit den betroffenen Gruppen nur schaden.Ich möchte auch darauf hinweisen: Diese Charta hat keine direkten Sanktionsmöglichkeiten. Sie lebt tatsächlich vom poli- tischen Willen, diese Regelungen für den Schutz und die Förderung der Minderheiten- sprachen umzusetzen.Nur wer berücksichtigt, dass die Pflege der Sprache das wichtigste Identifikations- merkmal für eine Minderheit ist, wird die große Bedeutung der Sprachencharta erfas- sen.Die aktuelle Diskussion in den letzten Wochen in Dänemark über die Sprachencharta und ihre Konsequenzen für die deutsche Minderheit macht dies überdeutlich.Seien wir uns im klaren: Auch unsere Debatte heute, auch die Kommentare zur Charta werden in Schleswig-Holstein aber auch in Nordschleswig nicht nur zur Kenntnis ge- nommen, sondern durchaus kritisch bewertet.Wir stehen also am Beginn der Umsetzung der Sprachencharta. Und es sind noch nicht alle Fragen geklärt, die für den Weg dieser Charta wichtig sind. Deshalb gibt es eine Reihe von Gründen, die es uns nicht möglich machen, dem SSW-Antrag zuzu- stimmen. -3-Es gibt z.B. Nachfragen in der Bewertung der rechtlichen Konsequenzen, insbesonde- re bezogen auf den Umstand ”Einstellungskriterium”; allgemein aber auch in anderen Abschnitten der Charta.Es gilt zu prüfen, wie die anderen, nicht weniger wichtigen Bereiche der Charta, wie z.B. Medien, Wirtschaft, Kultur in die Umsetzung einbezogen werden können.Es gilt zu prüfen, und sich vielleicht sogar zu vereinbaren, wie es die andere Bundes- länder, zumindest die norddeutschen, mit der Umsetzung halten.Solange diese Fragen nicht grundsätzlich geklärt sind, wird die Sprachencharta in ihrer ganzen Bedeutung nicht erfasst und auch nicht wirken.Wir aber wollen den europäischen Auftrag an uns, und nichts anderes ist die Spra- chencharta, annehmen und positiv erledigen;gerade weil wir diese Sprachencharta in Schleswig-Holstein engagiert auf den Weg gebracht haben und weil unser Bundesland der Motor der Minderheitenpolitik ist.Ich schlage Ihnen deshalb vor, den Antrag federführend in den Europaausschuss zu überweisen und zur Klärung der rechtlichen Fragen in den Innen- und Rechtsaus- schuss.Liebe Kolleginnen und Kollegen, an diesem Punkt wird Europa ganz konkret und es wird an uns liegen deutlich zu machen, dass es Mehrheiten für die Minderheiten und der Erhalt ihrer Sprachen gibt.