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Wolfgang Kubicki zum Einwanderungsgesetz
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F . D . P . F r a k t i on i m Nr. 73/2000 Schleswig-Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Freitag, 12. Mai 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Sperrfrist: Redebeginn Telefax: 0431/9881497 E-Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!In seiner Rede zu TOP 19 (Einwanderungsgesetz) sagte der Vorsitzende der F.D.P.-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Die Landesregierung wird aufgefordert, sich für ein Einwanderungs- gesetz einzusetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungs- fraktionen, dieser Antrag kommt ein wenig spät. Presseinformation Vor ziemlich genau einem Monat, am 13.4., hat der Deutsche Bundestag über den von der F.D.P.-Bundestagsfraktion eingebrachten Entwurf eines Zuwanderungsbegrenzungsgesetzes debattiert. Der Beschluss des Deutschen Bundestages lautete: „Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen des ganzen Hauses gegen die Stimmen der F.D.P. abgelehnt worden.“Ein solches Verfahren ist bei Gesetzentwürfen einer Oppositionsfraktion auch in diesem Haus nicht unüblich. Aber es ist schon interessant nachzulesen, unter welchen Verrenkungen die Abgeordneten der Berliner Regierungsfraktionen einen Gesetzentwurf ablehnten, den sie vor der letzten Bundestagswahl selbst so vehement gefordert hatten.Die F.D.P. begrüßt es sehr, dass nun auch die rot-grüne Koalition in Kiel erkannt hat, dass die Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland endlich auf der Basis einer gesetzlichen Regelung gesteuert werden muss. Noch schöner wäre es allerdings, sie würden sich mit ihrer Forderung auch in Berlin durchsetzen.Vor der Wahl und nach der Wahl macht beim Thema Einwanderung einen entscheidenden Unterschied. Vor der Bundestagswahl waren die Grünen und die SPD für ein Einwanderungsgesetz, die F.D.P. prinzipiell auch, verzichtete aber aus Rücksicht auf den damaligen Koalitions- partner CDU auf einen eigenen Antrag.Nach der Wahl ist die F.D.P. immer noch für ein Einwanderungsgesetz, aber plötzlich sind die Sozialdemokraten dagegen und die Grünen trauen sich nicht mehr aus den Büschen. So schnell können sich die Zeiten ändern. Vor nicht all zu langer Zeit haben sie noch kübelweise Spott und Häme über die F.D.P.-Bundestagsfraktion ausgegossen. 2 Liebe Kolleginnen und Kollegen der Grünen, jetzt können ihre Parteifreunde im Bund beweisen, dass sie ganze Mädels und Kerle sind und einen Gesetzentwurf für ein Einwanderungsgesetz einbringen.Zeigen sie uns, dass sie nicht der Schoßhund der Sozialdemokraten sind oder geben sie einfach zu, dass in einer Koalition der Schwanz höchst selten mit dem Hund wackelt und sie in der Frage der Einwanderung eine Niederlage erlitten haben. - Ich hoffe, nicht für immer.Wir brauchen ein Einwanderungsgesetz, es ist überfällig.Zuwanderung in die Bundesrepublik findet seit Jahrzehnten statt, ohne geregelt oder gar gesteuert zu sein. Sie vollzog sich in den frühen Jahren der Bundesrepublik in starkem Maß als wirtschaftlich induzierte Zuwanderung in Form der damals sogenannten „Gastarbeiter“, heute im wesentlichen als Zuzug von Asylbewerbern, Flüchtlingen, Aussiedlern und durch den Familiennachzug.Da Einwanderung rechtlich und im Bewusstsein der Öffentlichkeit nach wie vor nicht stattfindet, gibt es auch kein Problembewusstsein. Die qualitativ und quantitativ nicht geregelte Zuwanderung führt zu Problemen auf dem Arbeits- oder dem Wohnungsmarkt. Integration wird sträflich vernachlässigt.Die F.D.P. im Bund wie im Land hat dies schon lange erkannt und ein Einwanderungsgesetz beschlossen.Ein Blick darauf lohnt sich wirklich, sind doch bereits viele der Forderungen des heute zur Debatte stehenden gemeinsamen Antrages in ihm enthalten. Der Gesetzentwurf der F.D.P. sieht beispielsweise den gegenseitigen Ausschluss eines Einwanderungs- und eines Asylverfahrens vor, legt den Zugang zu Integrationsmaßnahmen fest, umfaßt Regelungen zum Familiennachzug und berücksichtigt kurz- und längerfristige Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt.Angesichts der bisher gezeigten Durchsetzungskraft der hiesigen Regierungskoalition und des Ergebnisses der Abstimmung über den Gesetzentwurf der F.D.P. habe ich große Zweifel, ob der gemeinsame Antrag heute wirklich zu einem Umdenken auf Bundesebene führt. Das sollte uns aber nicht hindern, endlich eine der Lebenslügen der alten Bonner und neuen Berliner Republik aufzugeben.Einwanderung ist ein Gewinn für ein Land, sie muss aber geregelt, berechenbar und von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert werden. Einwanderung darf aber auch nicht als Gnadenakt gegenüber Einwanderern betrachtet werden. Es ist legitim und auch ehrlich, wenn mit Einwanderung auch ökonomische Ziele verbunden werden. Für klassische Einwanderungsländer wie die Vereinigten Staaten oder Australien ist dies eine Selbstverständlichkeit. Warum nicht auch für Deutschland.Der Bundesrepublik würde es gut zu Gesicht stehen, wenn sie nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts auch in der Frage der Einwanderung die Realitäten anerkennen würde. Die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen in Kiel haben diesen Prozess bereits hinter sich. Willkommen im Boot.“