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12.05.00 , 11:41 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: Wohin führt Reform der Juristenausbildung?

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 141/00 vom 12. Mai 2000
TOP 21 Thorsten Geißler: Wohin führt Reform der Juristenausbildung? Bereits seit längerer Zeit wird in unserem Land über die Notwendigkeit einer Reform der Juristenausbildung diskutiert. Eingehend befasste sich beispielsweise der 62. Deutsche Juristentag in Bremen im Jahr 1998 mit dieser Thematik. Dabei wurden Anträge, die Kritik an der derzeitigen Juristenausbildung formulieren, mit überwältigender Mehrheit angenommen. Beklagt wurde eine unzureichende Qualität der Ausbildung bzw. deren Justizlastigkeit. Rechtsberatung und Rechtsgestaltung kämen in der Ausbildung zu kurz. Die Juristenausbildung trage der Internationalisierung der Rechtsbeziehungen und der Entwicklung der europäischen Integration noch zu wenig Rechnung. Die Juristenausbildung vernachlässige für die Praxis wichtige Rechtsgebiete und Anwendungstechniken und bereite damit unzureichend auf den Anwaltsberuf und auf eine Tätigkeit in der Wirtschaft vor. Ausbildung und Prüfungen konzentrierten sich zu wenig auf das Grundsätzliche usw. Nahezu Einvernehmen herrschte jedoch auch über die Feststellung, dass die Juristenausbildung in erster Linie unter dem großen Andrang zur Juristenausbildung, der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte und den Bemühungen um eine Rückführung der Staatsquote leidet. Und in der Tat: auch die rechtswissenschaftlichen Fakultäten leiden unter der Überlast, die Wartezeiten für geprüfte Rechtskandidaten bis zur Übernahme in den Vorbereitungsdienst werden immer länger. Die Berufsperspektiven verschlechtern sich ständig, da der Bedarf in Verwaltung und Justiz innerhalb der Anwaltschaft und innerhalb sonstiger Betätigungsfelder weitestgehend gedeckt ist.
Bei allem Einvernehmen in der Analyse konnte sich der Deutsche Juristentag nicht auf ein Reformmodell verständigen und auch in der Literatur, in den Berufsverbänden und Interessengemeinschaften, an den Universitäten herrscht ein buntes Diskussionsbild.
Auch die Justizministerkonferenz hat sich mehrfach mit der Thematik befasst, Beschlüsse gefasst, zuletzt am 10. November 1999. Darin spricht sie sich für die Einführung einer praxisintegrierten universitären Juristenausbildung aus. Seitdem gibt es einen regen Schriftverkehr und sicherlich auch informellen Meinungsaustausch zwischen den Justizministerien der Länder und dem Bundesministerium der Justiz. Die entsprechenden Unterlagen wurden dem Innen- und Rechtsausschuss fortlaufend zur Verfügung gestellt, wofür wir der Landesregierung natürlich unseren Dank aussprechen. Dennoch: Es ist für uns als Parlament in keiner Weise klar, wohin denn nun die Reise gehen soll. Deshalb bitten wir mit unserem Antrag die Landesregierung um einen Bericht über den gegenwärtigen Stand der Beratungen der Justizministerkonferenz, aber natürlich auch der Kultus- bzw. Finanzministerkonferenz, die sich ebenfalls mit dieser Thematik befasst haben. Wir erbitten einen Bericht, der erkennen lässt, welche Inhalte sich denn hinter dem doch sehr überschriftartig gehaltenen Beschluss der Justizministerkonferenz verbergen. Wir geben damit auch der neuen Justizministerin unseres Landes Gelegenheit, ihre Positionen zu dieser Thematik gegenüber dem Parlament darzulegen.
Ich will, ohne der Debatte über den Bericht vorzugreifen, einige Eckpunkte nennen, die für uns als CDU-Fraktion bei einer Reform der Juristenausbildung maßgeblich sein werden:
1. Bei allen Reformüberlegungen muss dem Gesichtspunkt der Qualität der Ausbildung Vorrang vor allen anderen Kriterien zukommen. 2. Wir wollen festhalten am Berufsbild des Einheitsjuristen, das heißt, an seiner universellen Befähigung zum Einstieg in die unterschiedlichsten Berufsfelder. Denn das Verständnis und die Anwendung von Recht lebt von der Durchdringung unterschiedlicher Rechtsgebiete namentlich der klassischen Bereiche von Zivil-, Straf- und öffentlichem Recht. 3. Die Gliederung der Ausbildung in ein wissenschaftliches Universitätsstudium und einen anschließenden praktischem Vorbereitungsdienst hat sich bewährt. Über die Ausgestaltung und Struktur der praktischen Vorbereitungsphase besteht allerdings durchaus Diskussionsbedarf. Ich darf aber daran erinnern, dass einphasige Ausbildungsmodelle, die wissenschaftliche Ausbildung und Praxis miteinander verflochten hatten, in den 70er Jahren aufgegeben wurden und das nicht ohne Grund. 4. Es ist darauf zu achten, dass eine Reform nicht dazu führt, dass das Studium zu einem bloßen Kurssystem verkümmert, zu einer Rechtskunde, die nur auf Wissensvermittlung ausgerichtet ist. Insbesondere aber werden wir auch darauf zu achten haben, dass die Leistungsfähigkeit von Juristen aus Deutschland auch mit Blick auf den weiteren europäischen Integrationsprozess gewährleistet bleibt. Letztlich – jedes Reformmodell ist natürlich auch auf seine finanziellen Folgen hin zu untersuchen – bevor es beschlossen wird.
Eine ausführliche Erörterung der Problematik bleibt der Debatte über den Bericht der Landesregierung vorbehalten und natürlich auch der anschließenden Diskussion, insbesondere im Innen- und Rechtsausschuss. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Berichtsantrag.

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