Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Juristenausbildung: Es ist Zeit zum Ende zu kommen
SSW-PRESSEINFORMATION Kiel, d. 11.05.2000 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene WortTOP 21 Reform der Juristenausbildung (Drs. 15/69)1996 wurde durch ein Beschluss der Justizministerkonferenz erneut eine Diskussion um eine grundlegende Reform der Juristenausbildung in Gang gesetzt. Lassen sie mich dazu gleich zu beginn sagen: Als eine, die selbst in diesem Land Jura studiert hat ,begrüße ich diesen Be- schluss. Die Ausbildung unserer Rechtswissenschaftler beruht teilweise auf überholten Vor- stellungen, und viele unserer Nachbarländer machen uns vor, dass man mit Vorteil Veränderun- gen anstreben könnte.Seit dem sind vier Jahre ins Land gezogen, und die Diskussion um diese Juristenausbildung ist immer noch nicht abgeschlossen. Zwar besteht noch ein Beschluss über eine einstufige Juristen- ausbildung , aber im Laufe der Jahre sind sämtliche Bedenkenträger mit Argumenten vorge- drungen. Diese Argumente sind auch vielfach gut und zutreffend gewesen. Aber es wird auch langsam Zeit, dass man zu einem Ende kommt, um die Studierenden auch wirklich in den Ge- nuss einer reformierten Ausbildung zu bringen.Ein wesentlicher Punkt der Reformüberlegungen ist, dass die Ausbildung auf die tatsächlichen späteren Arbeitsplätze der Juristen auszurichten ist. Es wird bemängelt, dass die Juristenausbil- dung hier zu sehr auf den Justizdienst ausgerichtet ist. Wir haben allerdings Bedenken, ob die bisher in diesem Zusammenhang geäußerten alternativen Vorstellungen eine inhaltlich optimale Vorbereitung auf den Beruf erlauben. Denn so nachvollziehbar das Argument auch ist, dass die Juristenausbildung gegenwärtig nur auf den Justizdienst ausgerichtet sei, so groß sind auch un- sere Zweifel an der vorgeschlagenen Alternative. Das betrifft vor allem die angedachte Ausbil- dungszeit nach dem Staatsexamen. 2Die diskutierten Modelle sehen vor, dass die Ausbildungszeit nach dem Examen statt des zwei- jährigen Referendariats auf eine einjährige berufsvorbereitende Phase reduziert werden soll. Hier soll dann bereits eine Spezialisierung auf die folgende Berufstätigkeit erfolgen: Nur wer in die Justiz geht, wird dort auch diese Zeit verbringen. Wir meinen aber, dass ein Jahr in der Pra- xis zu kurz ist , um eine fundierte Berufsausbildung zu gewährleisten. Zudem wird es den ange- henden Juristen erschwert, später das Berufsfeld zu wechseln, weil sie sich bereits „spezialisie- ren“ müssen. Daher sind wir der Überzeugung, dass weiterhin eine mindestens 2 jährige Be- rufsausbildung erforderlich ist, bei der ein Wechsel in einen anderen Arbeitsbereich weiterhin möglich sein muss.Ein weiterer Nachteil des Trends zur Spezialisierung ist, dass es außer in angedachten Praktika während des Studiums nicht länger möglich sein wird, andere juristische Handlungsfelder ken- nen zu lernen. Gerade dieses ist meiner Ansicht nach eine grundlegende Bedingung, damit Ju- risten später in der Praxis ein Einfühlungsvermögen für die Probleme der Praxis entwickeln können. Noch wichtiger ist allerdings, dass das Lernen über Menschen und das Umgehen mit diesen auch in der Praxis erfahren und erlernt werden muss. Für die Richter wäre es zum Bei- spiel in diesem Sinne ein Verlust, wenn sie zukünftig nicht mehr die Erfahrungen des Anwalts- alltages machen werden können. Die Probleme der Sachverhaltslösung und das direkte Zusam- menarbeiten mit Menschen sind Kenntnisse, für die alle Juristen zukünftig Verständnis aufbrin- gen werden müssen, ohne sie unbedingt selbst erfahren zu haben. Es steht zu befürchten, dass manchen nicht mehr bekannt sein wird, wie schwierig es ist, tatsächliche Lebensverhältnisse unter gesetzliche Normen einzuordnen. Kurz: Die Probleme der bestehenden Juristenausbildung lassen sich nicht mit einem derartigen Arbeitsverhältnis lösen.Leider ist die Diskussion noch nicht abgeschlossen, wie ich einleitend schon erwähnte. Auch sind die weiteren zuständigen Ministerien – wie Kultus - und Finanzministerien – noch nicht einbezogen. Es ist deshalb schwierig, eine weitergehende Stellungnahme abzugeben, wenn die Diskussion an allen Ecken und Enden noch lodert. Vielleicht wäre es aber eine Überlegung Wert, den Reformprozess dadurch endlich anzupacken, dass man mit einer Überarbeitung des Vorbereitungsdienstes beginnt.