Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

12.05.00 , 12:10 Uhr
CDU

Thorsten Geißler: Landesregierung soll Position zur Reform des Zivilprozesses darstellen

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG Nr. 142/00 vom 12. Mai 2000
TOP 22 Thorsten Geißler: Landesregierung soll Position zur Reform des Zivilprozesses darstellen
Im Dezember 1999 hat die Bundesministerin der Justiz ihren Referentenentwurf zur Reform des Zivilprozesses veröffentlicht. Der Inhalt dieses Referentenentwurfes wird seitdem heftig diskutiert. In der Richterschaft, bei Staatsanwälten, in der Anwaltschaft, in Verbänden und natürlich auch in den politischen Parteien. Eine Annahme des Referentenentwurfs hätte gravierende Auswirkungen auf die Justiz auch in unserem Bundesland und daher sind wir als CDU-Fraktion der Auffassung, dass dieser Landtag sich bereits in einem frühen Stadium der Gesetzesberatung eingehend mit der Thematik befassen sollte. Daher bitten wir die Landesregierung, dem Landtag bis zur Juli-Sitzung einen schriftlichen Bericht zu erstatten, indem sie darlegt, wie sie die in dem Bericht der Bundesjustizministerin zur Rechtsmittelreform bzw. im Referentenentwurf zur Reform des Zivilprozesses genannten Eckpunkte bzw. vorgesehenen Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes bzw. der Zivilprozessordnung beurteilt.
Neben einigen wenig spektakulären vorgesehenen Änderungen, beispielsweise über die materielle Prozessleitung, enthalten die Vorstellungen der Bundesjustizministerin Sprengstoff. Dies gilt für die vorgesehene Umgestaltung der Berufsinstanz von einer zweiten Tatsacheninstanz in eine Instanz zur Fehlerkontrolle und Fehlerbeseitigung, die Erweiterung der Anforderungen an die Berufungsbegründung, die Streichung der Berufungszuständigkeit der Landgerichte, nicht zuletzt für auch die Erschwerung der Möglichkeit der Einlegung des Rechtsmittel der Revision.
Sehr sorgfältig werden wir darüber zu diskutieren haben, ob die Analyse der Bundesjustizministerin, die die vorgesehene Reform angeblich zwingend macht, denn zutreffen. Dies bedingt eine gründliche Analyse der Belastung der Zivilgerichtsbarkeit in unserem Bundesland. Eine Diskussion darüber, ob das jetzt geltende Verfahrensrecht wirklich – wie die Bundesjustizministerin es behauptet – unter Unübersichtlichkeit und fehlender Transparenz leidet, ob der Personaleinsatz zwischen 1. und 2. Instanz wirklich ungleichgewichtig ist, um nur einige Beispiele zu nennen.
Bei allen Reformüberlegungen wird der Gesichtspunkt, Einspareffekte zu erzielen und Verfahren zu beschleunigen, dass Verfahrensrechte auch so ausgestaltet sein müssen, dass ein möglichst hoher Prozentsatz an materiell richtigen Entscheidungen erzielt wird. Nur so kann das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Gerichtsbarkeit erhalten bleiben. Ob der vorliegende Referentenentwurf diese Abwägungen immer sorgfältig vornimmt, darf durchaus bezweifelt werden. Wenn beispielsweise vorgesehen ist, die Berufungszuständigkeit beim Oberlandesgericht anzusiedeln, so hätte dies gravierende Auswirkungen. So müssten Berufskläger, die gegen amtsgerichtliche Urteile vorgehen wollen, in Zukunft diesen Prozess in Schleswig führen. Dies dürfte viele Bürgerinnen und Bürger, die sich durch ein aus ihrer Sicht materiell unrechtrichtiges Urteil beschwert fühlen, davon abschrecken, dieses Rechtsmittel einzulegen. Auf diese Weise kann man zwar eines Einspareffekt erzielen, aber wohl kaum das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unsere Gerichtsbarkeit stärken. Die Alternative, die darin bestünde, Berufungskammern des Oberlandesgerichts an den Landgerichtsstandorten einzurichten, macht nicht nur unter dem Gesichtspunkt einer effektiven Verwaltung des Oberlandesgerichts wenig Sinn.
Der Referentenentwurf der Bundesjustizministerin ist auf heftige Kritik gestoßen. Nicht nur in der Anwaltschaft, sondern auch zunehmend bei Richterinnen und Richtern. Auch die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen ist bereits vorsichtig auf Distanz zu diesem Gesetzentwurf gegangen. Frau Ministerin, Sie wissen aus einem zwischen Ihnen und Ihrem Staatssekretär und Mitgliedern meiner Fraktion geführten Gespräch, dass auch die CDU- Landtagsfraktion diesem Entwurf der Bundesjustizministerin äußerst kritisch gegenüber steht, wobei eine gründliche Erörterung der Problematik selbstverständlich der Beratung nach Vorlage Ihres Berichts überlassen bleiben muss. Wir waren aber erfreut, zur Kenntnis nehmen zu dürfen, dass Sie diese Kritik in einer Reihe wichtiger Punkte teilen. An der Bereitschaft meiner Fraktion, Sie gegenüber der Bundesjustizministerin zu stützen, soll es dann nicht mangeln. Ich möchte auch die sozialdemokratische Landtagsfraktion auffordern, sich sehr kritisch mit dem Entwurf von Frau Däubler-Gmelien auseinander zusetzen. Vielleicht gelingt es im Interesse der Justiz unseres Bundeslandes, einen gemeinsamen Standpunkt gegenüber der Bundesregierung zu formulieren. Ich bitte daher sehr herzlich um Zustimmung zu unserem Berichtsantrag.

Download PDF

Pressefilter

Zurücksetzen