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Sozialversicherungsfreiheit ehrenamtlich Tätiger
PRESSEINFORMATION Kiel, d. 12.05.2000 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene WortTOP 20 Sozialversicherungsfreiheit (Drs. 15/68)Die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse die am ersten April letz- ten Jahres in Kraft getreten ist, wurde auch vom SSW mit einiger Ernüchterung betrach- tet.Der SSW spricht sich schon seit Jahren für eine Abschaffung der "630 DM Beschäfti- gung" aus - ein steuerfinanziertes Sozialsystem wäre unseres Erachtens eine bessere Lö- sung. Wir haben es mit einer Regelung zu tun, die nicht ausgegoren ist und auch nicht alle gleichermaßen berücksichtigt. Dies wird heute noch einmal deutlich durch den Antrag der CDU, der darauf abzielt die Bundesratsinitiative aus Bayern zur "Sozialversicherungs- freiheit von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlich Tätiger" zu unterstützen.In den letzten Wochen und Monaten konnten wir die Diskussion um das Ehrenamt sehr gut in den Medien verfolgen. Es ging hierbei jedoch nur um die ehrenamtlichen Feuer- wehrkräfte des Landes und die ehrenamtlich tätigen Bürgermeister. Pressemitteilungen hierzu ist zu entnehmen, dass diese Ehrenämter unterstützt werden müssen.Wir sind uns jedoch darüber im klaren, dass es sich nicht nur um ein spezielles Problem für Bürgermeister und Feuerwehrleute handelt, sondern dass es weiter geht. Ohne die vielen ehrenamtlich Tätigen würde es für Vereine, Initiativen und Sozialverbände und de- ren Anliegen nicht möglich sein vernünftige Arbeit zu leisten und zu überleben. Ebenso 2wären viele Projekte, im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, ohne die Arbeit von eh- renamtlich Tätigen nicht möglich. Frauenhäuser und Kinderschutzzentren wären nie ent- standen, wenn sich nicht Menschen zusammengeschlossen hätten, um hier Arbeit und Hilfe zu geben. Die gesamte soziale Arbeit würde wohl sehr viel anders aussehen.Der SSW begrüßt also die Initiative der CDU für das Ehrenamt, die wir vom Grundsatz unterstützen. Wir sind jedoch der Auffassung, dass der hier vorgelegte Antrag noch dis- kussionswürdig ist und die offenen Fragen müssen im Ausschuss geklärt werden.Der erste Punkt der Bundesratsinitiative aus Bayern - der sich auf alle Ehrenämter bezieht- ist unserer Auffassung nach zu weit gefasst. Hier sollten wir erörtern, wie und in wel-cher Form die Sozialversicherungsfreiheit bei Zahlungen unterhalb von 630 DM zu re-geln sind.Der Punkt 2 der Initiative fordert, dass das Ehrenamt grundsätzlich kein abhängiges Be- schäftigungsverhältnis darstellt. Hier ist der SSW jedoch der Auffassung, dass ehrenamt- lich Tätige, die mehr als 630 DM bekommen sehr wohl in einem sozialversicherungs- pflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Hier kann und sollte es keine anderen Über- legungen geben. Auch der dritte Punkt der Initiative, ist nach Ansicht des SSW problematisch. Wir sind nicht der Auffassung, dass der Steuerfreibetrag erhöht werden sollte. Wer eine Auf- wandsentschädigung erhält, kann, soweit der Aufwand den Steuerfreibetrag übersteigt, diesen Aufwand geltend machen. Eine Pauschalierung, wie sie im Antrag vorgesehen ist, kann seitens des SSW nicht nachvollzogen werden. Aus diesem Grund können und wer- den wir der Vorlage in dieser Form nicht zustimmen.Wir müssen dies Problem ernst nehmen. Daher schlage ich vor, dass wir uns der Thema- tik ergebnisoffen im Ausschuss annehmen.