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12.05.00 , 13:08 Uhr
FDP

Heiner Garg: Rot-grün führt ehrenamtliches Engagement de facto ad absurdum

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 77/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 11. Mai 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Dr. Heiner Garg: „ROT-GRÜN führt ehrenamtliches Engagement de facto ad absurdum“
In seiner Rede zu TOP 20 (Sozialversicherungsfreiheit) sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:



Presseinformation „Ich bin immer wieder begeistert welch hohes Loblied dann und wann auf das Ehrenamt angestimmt wird - zuletzt war es die Frau Minister- präsidentin, die sich in ihrer Regierungserklärung eine Gesellschaft wünschte, in der Bürgerinnen und Bürger nicht immer gleich für jeden Handstreich die Hand aufhalten. Wunderbar kann ich da nur sagen!
Ich frage mich nur, warum dann eine der ersten Aktivitäten der rot- grünen Bundesregierung gerade darin bestand, ehrenamtliches Engagement de facto ad absurdum zu führen. Denn nichts anderes haben die Mehrheitsfraktionen in Berlin mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse getan.
Mit Inkrafttreten der Neuregelung fallen Aufwandsentschädigungen selbst dann unter die Sozialversicherungspflicht, wenn sie sich unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze bewegen, soweit die oder der ehrenamtlich Tätige bereits einen versicherungspflichtigen Hauptberuf ausübt.
Von Ehrenamt zu sprechen, und in einem Atemzug die Aufwands- entschädigung mit einer auf Einkommenserzielung gerichteten Erwerbstätigkeit gleichzusetzen, das meine Damen und Herren haben nicht nur F.D.P. und Union von Anfang an scharf kritisiert; das traf vor allem auf völliges Unverständnis bei den Betroffenen selbst.
Appelle an die Bevölkerung zu richten, sie möge sich doch bitte nach Möglichkeit noch mehr als bislang ehrenamtlich engagieren, sich für das Gemeinwohl einsetzen - und gleichzeitig über das Sozialversicherungs- recht die Möglichkeiten ehrenamtlichen Engagements einengen – das ist nicht nur ein krasser Widerspruch das grenzt bereits an eine Verhöhnung derjenigen, die man für mehr Engagement gewinnen will. 2 Nun sollte ja mit der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung vor allem wieder soziale Gerechtigkeit einkehren. Ich habe mich immer gefragt, wie sozial es eigentlich ist, Beschäftigungsmöglichkeiten zu vernichten, die von den Beschäftigten selbst ausdrücklich gewünscht wurden. Oder wie sozial es eigentlich ist, dass erstmals in der Geschichte der Sozialversicherungssysteme das Prinzip von Leistung und Gegenleistung durchbrochen wurde?
Nur zur Erinnerung: Der an die Gesetzliche Krankenversicherung abzuführende Beitrag begründet keinerlei Leistungsansprüche an dieses System. Und schließlich: Was hat das noch mit Gerechtigkeit zu tun, wenn Frauen und Männern, die durch ihr Engagement vor Ort dazu beitragen, das soziale Klima zu verbessern, sei es als kommunale Amts- und Mandatsträger, als Gruppenleiter in Sportvereinen oder in Wohlfahrtsverbänden wenn diesen Menschen mit der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse derart vors Schienbein getreten wird?
Wer das Ehrenamt wirklich fördern will, darf nicht auf der einen Seite wohlfeile Sonntagsreden schwingen oder in Regierungserklärungen flammend appellieren, um auf der anderen Seite genau das Gegenteil zu tun: Das Ehrenamt behindern. Auch der Hinweis auf die seit Jahresbeginn erhöhte Steuerbefreiung für bestimmte nebenberufliche Tätigkeiten ändert nichts an der paradoxen Situation, die mit Inkrafttreten der Neuregelung entstanden ist.
Es wird Sie wenig überraschen, wenn ich Ihnen sage, dass es mir am liebsten wäre, die gesamte Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse würde so schnell wie möglich einkassiert. Sie ist das genaue Gegenteil von sozialer Gerechtigkeit, und sie ist vor allem völlig kontraproduktiv für den Arbeitsmarkt.
Um aber zumindest so rasch wie möglich im Bereich der Ehrenamtlichkeit, die negativen Folgen, der aus unserer Sicht insgesamt völlig untauglichen Neuregelung zu beseitigen, wird die F.D.P.-Fraktion dem Antrag der Union selbstverständlich zustimmen. Immerhin zeigte selbst der Kollege Baasch am 22.10.99 im Flensburger Tageblatt Verständnis für die ehrenamtlich Tätigen.
Ich zitiere: „Es kann gerade im besonders sensiblen ehrenamtlichen Bereich nicht Ziel der Gesetzgebung sein, die Motivation der ehrenamtlich Tätigen zu dämpfen und bürokratische Purzelbäume zu schlagen.“ (FLT, vom 22.10.1999) Wohl wahr liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, statt Purzelbäume zu schlagen, versuchen Sie es doch heute wenigstens mit einer Rolle rückwärts.“

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