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Reinhard Sager, MdL, und Otto Bernhardt, MdB: Bundesländer an Erlös aus Verkauf von Handy-Lizenzen beteiligen!
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 153/00 vom 24. Mai 2000Reinhard Sager, MdL, und Otto Bernhardt, MdB: Bundesländer an Erlös aus Verkauf von Handy-Lizenzen beteiligen!„Die rot-grüne Bundesregierung in Berlin muss die Länder bei den anstehenden Versteigerungen der sogenannten UMTS-Lizenzen für die künftige Handy-Generation angemessen beteiligen. Dies ist nur gerecht, weil die Mobilfunkunternehmen die Kosten für den Erwerb der Lizenzen als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen können. Bei daraus resultierenden Körperschaftssteuerausfällen sind die Bundesländer, also auch Schleswig-Holstein, zur Hälfte beteiligt. Wenn es zutrifft, dass die Handy- Lizenzen mindestens 100 Milliarden DM in die Bundeskasse spülen werden, wird schnell deutlich, dass es hier auch um Milliardenbeträge für die Länder geht. Herr Eichel darf sich deshalb nicht allein aus diesem Geldsegen bedienen“, forderten der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Reinhard Sager, MdL, und sein Bundestagskollege Otto Bernhardt, Mitglied des Finanzausschusses in Berlin, nach einer Sitzung des Fraktionsarbeitskreises Finanzen in Kiel.Einen Teil dieses Supererlöses sollte der Bundesfinanzminister verwenden, um die in Berlin vorgelegten Steuerreformpläne an entscheidenden Punkten nachzubessern. „Die Reform muss vor allem mittelstands- und arbeitnehmerfreundlicher werden. Wenn künftig schon bei einem Jahreseinkommen von mehr als 98.000 DM der Spitzensteuersatz greifen soll, werden bei Rot/Grün viele Facharbeiter bei der Steuerzahlung zu Besserverdienern. Das kann so nicht bleiben. Der Spitzensteuersatz darf nach unseren Vorstellungen erst deutlich über 100.000 DM einsetzen“, betonten Reinhard Sager und Otto Bernhardt.Ein schwerer Webfehler der Eichelschen Steuerreform sei die Bevorzugung der Kapitalgesellschaften. Die Gerechtigkeitslücke zwischen der künftigen Körperschaftssteuer (25 Prozent) und dem Spitzensteuersatz bei der Einkommenssteuer (45 Prozent) sei viel zu groß. In Deutschland sei die Unternehmensstruktur stark mittelständisch geprägt, was an den Betriebszahlen schnell erkennbar sei. So stünden ca. 420.000 Kapitalgesellschaften rd. 340.000 Personengesellschaften und stolze 2 Millionen Einzelunternehmen gegenüber. Mit der beabsichtigten Steuerreform bevorzuge die Bundesregierung eindeutig die großen Kapitalgesellschaften. Eine solche mittelstandsfeindliche Politik sei besonders aus schleswig- holsteinischem Interesse abzulehnen, so Reinhard Sager und Otto Bernhardt.