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06.06.00 , 16:32 Uhr
FDP

Heiner Garg: Gefahrhundeverordnung muss nachgebessert werden

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Schlesw i g - Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Nr. 92/2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Kiel, Dienstag, 6. Juni 2000 E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Kampfhundeverordnung
Heiner Garg: „Gefahrhundeverordnung muss nachgebessert werden“ - Hundeverordnung Thema im nächsten Innen – und Rechtsausschuss -



Presseinformation Zum heute vorgestellten Entwurf einer „Kampfhundeverordnung“ sagte der F.D.P.-Landtagsabgeordnete, Dr. Heiner Garg:
„Ich bezweifle, dass der Entwurf der „Kampfhundeverordnung“ dazu geeignet ist, das Ziel zu erreichen, das wir alle erreichen wollen, den wirksamen Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden zu gewährleisten“, sagte Garg heute in Kiel.
„Es kann doch wohl nicht ernst gemeint sein, dass laut der Verordnung des Innenministers (§ 3 Absatz 3) Ordnungsbehörden in der Zukunft darüber zu entscheiden haben, vermeintliche „Kampfhunde“ mit einem „G“ optisch zu brandmarken.“
Garg erneuerte den Vorschlag der F.D.P.-Fraktion, sich die Gefahrhundeverordnung aus Nordrhein-Westfalen zum Vorbild zu nehmen. Dort werde wesentlich intensiver auf das Verhältnis von Hund und Halter eingegangen. „Hier ist der eigentliche Ansatzpunkt, um das Problem in den Griff zu bekommen. Denn in der Realität sind nicht die Hunde das Problem, sondern die Halter am anderen Ende der Leine.“
Abschließend kündigte Garg an, dass die F.D.P.-Fraktion das Thema in die nächste Innen- und Rechtsausschusssitzung einbringen werde. „Die Verordnung muss nachgebessert werden.“

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