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Wolfgang Baasch zu TOP 21: 5. Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten
Sozialdemokratischer InformationsbriefLandtag Kiel, 07.06.00aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: RedebeginnWolfgang Baasch zu TOP 21:5. Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenhei- ten des Landes Schleswig-HolsteinsDie Qualität der Arbeit der Bürgerbeauftragten wie auch die hohe Akzeptanz der Arbeit der Bürgerbeauftragten wird erneut in den Zahlen der Eingaben deutlich. So hat sich die Zahl der Eingaben im Zeitraum Januar bis Dezember 1999 erneut erhöht. 2.380 Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein haben bei der Bürgerbeauf- tragten für soziale Angelegenheiten um Unterstützung und Hilfe nachgesucht. Von diesen 2.380 Eingaben wurden 2.091 zulässige Eingaben bearbeitet und in 89 % der Fälle konnte durch Beratung und Auskunft oder durch Abänderung von Verwaltungs- entscheidungen den Hilfesuchenden direkt geholfen werden. Dies sind Qualitäts- merkmale der Arbeit der Bürgerbeauftragten, die für sich sprechen. Dies sind Quali- tätsmerkmale, die mich in meiner Fraktion veranlassen, Ihnen, liebe Frau Warnicke, und Ihrem Team auch in diesem Jahr herzlich für Ihre erfolgreiche Arbeit zu danken.Der Erfolg der Arbeit der Bürgerbeauftragten beruht aber nicht nur auf einer hohen Zahl abgearbeiteter und gelöster Fälle, sondern die Akzeptanz der Bürgerbeauftragten spiegelt sich auch in einer direkten und offenen Präsentation wider. Dienstleistungs- abende, Telefonsprechstunden, Außensprechtage in der Region und Präsenz auf öf- fentlichen Veranstaltungen zeigen nicht nur Bürgernähe, sondern machen den Bürge- rinnen und Bürgern auch Mut, sich an die Bürgerbeauftragte zu wenden. Auch der 5. Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten spiegelt ein Stück gesellschaftliche Realität wider als ein Gradmesser für die soziale Lage in unse- Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Manfred Schröder Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-rer Gesellschaft für den Umgang mit in Not geratene Menschen und Hilfebedürftige. In diesem Sinne ist die Arbeit der Bürgerbeauftragten nicht nur von großer Bedeutung, sondern sie ist auch Vertrauensarbeit in unserer Gesellschaft und unserer Demokratie. Menschen, die Beratung und Hilfe brauchen, können sich vorbehaltlos an die Bürger- beauftragte wenden.Im Bericht der Bürgerbeauftragten wird aber auch deutlich, dass nach wie vor der Um- gangston dem Hilfesuchenden und um Unterstützung nachzusuchenden Bürgerinnen und Bürgern häufig nicht gerecht wird. Wenn z. B. in einem Fall einer älteren Frau die Wohnung aufgekündigt werden soll, weil die Mietobergrenze um 42 DM überschritten wird, so stellt sich hier die Verhältnismäßigkeit sehr eindeutig dar und wenn die Be- gründung des Sozialamtes dann dafür ist: "die Überschreitung beträgt zwar nur 42 DM pro Monat, aber im Verlaufe der Zeit ist dies doch eine größere Summe als man zu- nächst denkt", so ist dies sehr oberlehrerhaft und arrogant. Nur gut, dass auch in die- sem Fall der um Unterstützung nachsuchenden Bürgerin geholfen werden konnte; al- lerdings dadurch, dass nach Information der Vermieter die Miete rückwirkend um 42 DM senkte, so dass die Mietobergrenze nicht mehr überschritten wurde. Dass da- durch nun auch Gerichtskosten für die Hilfesuchende entstanden sind, ist bitter, aber der Erfolg ist, dass nach der Intervention der Bürgerbeauftragten die Hilfesuchende in ihrer Wohnung und in ihrem seit Jahren vertrauten Lebensumfeld bleiben konnte. Bei diesem Beispiel will ich es belassen, die erfolgreiche Arbeit der Bürgerbeauftragten im Detail aufzuzeigen. Wir sollten uns die Gelegenheit nehmen, im Sozialausschuss des Landtages den 5. Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragen vertiefend mit Frau Warni- cke zu diskutieren. Der Bericht der Bürgerbeauftragten macht deutlich, Sozialhilfe, Renten und Krankenversicherung sind wichtige und notwendige Bestandteile unserer sozialen Sicherung, aber sie müssen immer auch auf ihre Wirksamkeit und ihre soziale Gerechtigkeit für den einzelnen überprüft werden. Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten gibt den Bürgerinnen und Bürgern hier die notwendige Unterstüt- zung. -3-