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07.06.00 , 17:31 Uhr
SSW

Bericht der Bürgerbeauftragten: Dan an Siegrid Warnicke

SSW-PRESSEINFORMATION Kiel, d. 7.06.2000 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene Wort



TOP 21 15. Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten (Drs. 15/100)

Der fünfzehnte Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten ist
zwar der erste Bericht von Frau Warnicke, den ich gelesen habe, aber ich habe mir erzählen
lassen, dass die vorherigen genau so gut gewesen sind. Für mich als neues Mitglied im Hau-
se war und ist dieser Bericht eine Bereicherung. Er versteht es in hervorragender Weise, die
generellen Probleme in speziellen Sachverhalten zu erkennen und hervorzuheben. Die Auf-
gabe der Bürgerbeauftragten ist es, in konkreten Probleme konkrete Hilfe zu leisten. Unsere
Aufgabe ist es, grundlegende Probleme hinter den Einzelfällen zu erkennen und gegebenen-
falls Abhilfe zu leisten. Dafür ist der vorliegende Bericht eine hervorragende Grundlage,
und dafür sei Frau Warnicke und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich gedankt.

Es ist jetzt am Landtag, vor allem am Sozialausschuss, die Konsequenzen aus dem Bericht
zu ziehen, und gegebenenfalls Weiteres zu veranlassen. Das muss nicht unbedingt gleich
Gesetzesinitiativen sein, sondern kann auch auf anderen Ebenen stattfinden. Die Hinweise
der Bürgerbeauftragten auf rechtswidrige Einbehaltungen bei der Sozialhilfe zum Beispiel
sollten nach unserer Ansicht den Sozialämtern des Landes mitgeteilt werden, damit es zu-
künftig nicht zu diesen Fehlentscheidungen mehr kommen kann. 2

Häufig wäre auch viel gewonnen, wenn es uns gelingt, ein Stück Aufklärungsarbeit zu leis-
ten, um die falsche Behandlung der Bürgerinnen und Bürger zu vermeiden. Dieses scheint
nicht zuletzt für den Gesundheitsbereich zu gelten. Erschreckend ist dem Bericht zu ent-
nehmen, dass bei den Krankenversicherungen die Leistungseinschränkungen nicht vorab
den Versicherten mitgeteilt werden, sondern Veröffentlichungen hierzu ausreichend sind.
Nach Inanspruchnahme von ärztlicher Hilfe wird dem Versicherten erst bekannt, dass diese
Leistung nicht durch die Krankenversicherung erbracht wird. Außerdem zeigt der Bericht,
dass zu Lasten des Versicherten versucht wird, Leistungen nicht zu erbringen. Hier können
wir alle einen Beitrag leisten, in dem wir das Bewusstsein den Bürgerinnen und Bürger für
ihre Rechte stärken.

Soviel zu den Beispielen des Berichts. Diese und andere werden wir im Ausschuss näher er-
örtern müssen.

Der vorliegende Bericht hat wieder einmal deutlich gemacht, wie sehr wir eine Bürgerbe-
auftragte benötigen. Der SSW ist nach wie vor der Ansicht, dass ein Ausbau der Position der
Bürgerbeauftragten notwendig ist, um bestehende Möglichkeiten zur Unterstützung der
Bürger auszuschöpfen. Auf jeden Fall besteht immer noch dringender Bedarf, die Arbeit des
Eingabenauschusses des Landtages mit der Bürgerbeauftragten besser zu verzahnen.


Der fünfzehnte Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten war
zugleich der letzte von Frau Warnicke. Der SSW möchte selbstverständlich auch für die
hervorragende Arbeit danken und ihr alles gute für die Zukunft wünschen.

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