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Christel Happach-Kasan zu Saatgutverunreinigungen
F.D.P. L a n d t a g s f r aktion Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 99/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 7. Juni 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!In ihrer Rede zu TOP 17 (Verunreinigtes Saatgut) sagte die umweltpolitische Sprecherin der F.D.P.-Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan:„Die Regierungsfraktionen haben mit dem vorliegenden Antrag einen Fragenkatalog vorgelegt, der sich mit der Auslieferung von Rapssaatgut Presseinformation der Sorte „Hyola 401“ in Deutschland beschäftigt, das einen geringen Anteil an Samen mit dem Genkonstrukt RT 73 enthielt. Die Rapssorte ist in Deutschland zugelassen.Es ist einmalig, dass im Landtag eine solche Kleine Anfrage diskutiert werden soll, denn etwas anderes ist der Fragenkatalog der Regierungsfraktionen nicht.Es ist weiterhin einmalig, dass Regierungsfraktionen von ihrer Landesregierung Informationen erfragen, die diese gar nicht originär haben kann.Unverständlich ist dies insbesondere deshalb, weil die wesentlichen Informationen über das Vorkommnis bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung vom Bundesverband der Deutschen Pflanzenzüchter veröffentlicht worden sind, abgedruckt z. B. im Bauernblatt vom 27. Mai. Die Tatsachen sind also bekannt.Das in den Samen vorkommende Genkonstrukt RT 73 wird seit mehreren Jahren in Kanada, den USA und Japan verwendet, die Vermarktung der Ernten erfolgt ohne jegliche Auflagen. In Europa ist das Genkonstrukt für viele Freilandversuche genehmigt worden und in England ist der Samen von Raps, der dieses Genkonstrukt enthält, zur Verwendung als Nahrungsmittel zugelassen.Vor diesem Hintergrund hat Bundeslandwirtschaftsminister Funke SPD in einer Presseerklärung deutlich herausgestellt, dass durch die Aussaat dieses Rapses keine Gefährdung der Gesundheit der Menschen oder der Ökologie besteht. Wir stimmen ihm in dieser Einschätzung zu.In der EG-Saatgutverkehrsrichtlinie von 1996 sind artenspezifische Standards für die Sortenreinheit festgelegt worden. Es gibt keine spezielle Regelung hinsichtlich der unbeabsichtigten Präsenz von GVO- 2 Bestandteilen im Saatgut nichttransgener Sorten. Damit gilt die allgemeine Regelung für die Sortenreinheit. Die Einfuhr der Rapssaat wie auch ihre Aussaat erfolgte somit völlig legal.Die deutsche und europäische Saatgutwirtschaft hat von der EU- Kommission artenspezifische Schwellenwerte gefordert, da unbeabsichtigte Verunreinigungen nichttransgener Sorten durch Genkonstrukte nie ganz auszuschließen sind. Der Saatgutwirtschaft kann somit kein Vorwurf gemacht werden.Zu fragen ist, ob wir einen speziellen Schwellenwert für erprobte und als unbedenklich bekannte Genkonstrukte brauchen. Ein Erfordernis dafür kann ich nicht erkennen.Vor dem Hintergrund, dass die Aussaat der Rapssorte aus Kanada ökologisch unbedenklich ist, keine Gesundheitsgefährdung vorliegt und auch gegen keine Gesetze verstoßen wurde, ist der Antrag der Regierungsfraktionen als überflüssig zu bewerten.Politisch hat er das Ziel, die vorhandene Skepsis der Menschen gegenüber der Gentechnik zu verstärken. Angesichts der Einschätzung der Chancen, die die Gentechnik bietet, die im Informationsmagazin der Technologiestiftung Schleswig-Holstein zutreffend dargestellt werden, ist dies völlig irrational. Die Stiftung wirbt in verschiedenen Publikationen um Akzeptanz für eine neue Technologie, die die Regierungsfraktionen mit ihren Anträgen und Presseerklärungen wieder kaputt macht.Wo stehen Sie eigentlich? Ist die Technologiestiftung eine Alibiveranstaltung für Technikfreundlichkeit oder sind Sie hier auf der linken Seite die Alibiveranstaltung?Wollen Sie die Bevölkerung täuschen, über das was in Sachen Gentechnik wirklich im Land passiert, sozusagen Opium fürs Volk sein, oder wollen Sie die Arbeit der Stiftung konterkarieren. Ihnen fehlt jegliche Fähigkeit, in dieser Frage politische Führung zu beweisen.“