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Torsten Geerdts: Bericht zeigt sozialpolitischen Handlungsbedarf auf
LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.dePRESSEMITTEILUNG Nr. 165/00 vom 7. Juni 2000TOP 21 Tosten Geerdts: Bericht zeigt sozialpolitischen Handlungsbedarf aufDer Fünfte Tätigkeitsbericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten macht erneut gravierende Mängel in der Arbeit von Behörden und Kassen deutlich. Dabei unterbreitet die Bürgerbeauftragte auch konkrete Vorschläge, um die Missstände abzubauen.Insbesondere im Bereich der Sozialhilfe aber auch in der Renten- und Krankenversicherung gibt es Anlass zur Kritik. Der Bericht macht deutlich, wie weit wir in Teilen der Sozialverwaltung noch von einem modernen Dienstleistungsbetrieb entfernt sind. Häufig ist man, trotz einer großen sozialpolitischen Regelungsdichte, nicht in der Lage, bei der Berücksichtigung einzelner Paragraphen den Einzelfall mit seinen individuellen Problemstellungen zu erkennen.Daher zeigt der vorgelegte Bericht auch auf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Gesetz korrekt gehandelt haben, der Bürger aber trotzdem das Gefühl einer falschen Behandlung haben muss. Daher sollten wir als Mitglieder des Schleswig- Holsteinischen Landtages gemeinsam mit den Kommunalpolitikern darauf achten, dass die Beschäftigten in den Verwaltungen kontinuierlich fortgebildet werden.Einen großen Teil des Berichtes nimmt erneut der Bereich der Pflegeversicherung in Anspruch. Dabei ist die Aussage der Bürgerbeauftragten besonders erschütternd, dass aus ihrer Sicht, die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung getroffenen Feststellungen hinsichtlich vorhandener Qualitätsmängel in vollem Umfange zutreffend sind. Erschütternd ist, dass es zu diesen schlechten Ergebnissen gekommen ist, obwohl die Überprüfungen mit Voranmeldung des MDK stattgefunden haben.In diesem Bereich, das wird deutlich aufgezeigt, liegt weiterhin ein großer sozialpolitischer Handlungsbedarf in Schleswig-Holstein. Die CDU-Landtagsfraktion wird daher die sogenannte Pflegeoffensive der Sozialministerin kritisch begleiten. Unser eigener Antrag zur Qualitätssicherung in der Pflege aus der letzten Wahlperiode unterstreicht das gemeinsame politische Ziel.Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Bürgerbeauftragte sich davon überzeugt zeigt, dass aus ihrer Sicht nur die Schaffung von Rechtsgrundlagen für eine Überwachung der Qualität der Pflegeleistungen durch eine Art „Pflege-TÜV“ Abhilfe schaffen kann. Wir stellen fest, dass die CDU mit Frau Schnieber-Jastram genau diese Forderung aufgestellt hat und sind auf die Stellungnahme der Sozialministerin gespannt.Mit Sorge nehmen wir erneut die Situation von dementen Pflegebedürftigen zur Kenntnis. Gerade für diesen Personenkreis gibt es erheblichen sozialpolitischen Handlungsbedarf.Wir sind daher aber auch für konkrete Hinweise auf Mängel in der Pflegeversicherung dankbar. Bedrückend ist die Tatsache, dass nur manuelle Verrichtungen der Grundpflege Berücksichtigung finden können, wenn die jeweiligen Verrichtungen ausdrücklich im Gesetz genannt werden. Und im wahrsten Sinne atemberaubend ist dann die Tatsache, dass auf der Grundlage dieser Bestimmungen, die lebensnotwendige Versorgung mit Sauerstoff an eine pflegebedürftige Person danach keine Grundpflege ist und bei der Einstufung in eine Pflegestufe daher keine Berücksichtigung finden kann. Bei solchen Schilderungen müssen wir gemeinsam initiativ werden. Ich glaube hier spielen Parteigrenzen keine Rolle.Der Bericht zeigt aber auch Beispiele für Verwaltungshandeln außerhalb von gesetzlichen Regelungen auf. Hier ist die Einbehaltung von Sozialhilfe zu nennen. Überzahlungen aufgrund von Rechenfehlern der Ämter werden in der Form wieder eingetrieben, dass der Sozialhilferegelsatz bis zum Ausgleich auf 75 bis 80 % reduziert wird. Ein solches Verhalten ist aber nur dann zulässig, wenn es sich um Leistungen handelt, die der Hilfeempfänger durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben erhalten hat.Hier teilen wir den Appell der Bürgerbeauftragten an die betroffenen Sozialämter im Land, derartiges Verhalten abzustellen, um mögliche Klagen abzuwenden.Innerhalb von 5 Minuten ist es mir nicht möglich, auf weitere einzelne Sachverhalte einzugehen. Die Diskussion über diesen Bericht sollten wir im Sozialausschuss vertiefen. Den einen oder anderen Kritikpunkt mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutieren, um auch von Landesseite her auf Abhilfe zu pochen. Erlauben Sie mir zum Schluss, dass ich an dieser Stelle auf ein Gespräch im Sozialausschuss mit dem Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz verweise. Ich halte es nach wie vor für lohnenswert, dass wir uns nochmals ernsthaft mit dem in diesem Bundesland praktizierten Modell befassen.In Rheinland Pfalz ist der Geschäftsführer des Eingabenausschusses gleichzeitig Bürgerbeauftragter des Landes. Die CDU-Landtagsfraktion hält diese Aufgabenzusammenführung für einen Weg, um Reibungsverluste abzubauen. Eine Fortsetzung der Diskussion in dieser Frage halte ich für dringend geboten.Frau Warnicke danke ich für den vorgelegten Bericht. Ihre Hinweise werden wir in die Arbeit unseres Fraktionsarbeitskreises aufnehmen.