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Ursula Kähler zu TOP 15: Reform des Föderalismus
Sozialdemokratischer InformationsbriefLandtag Kiel, 08.06.00aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: RedebeginnUrsula Kähler zu TOP 15:Reform des FöderalismusEin wenig ärgert es mich schon, wenn die CDU-Fraktion erst heute die Wichtigkeit ei- ner Reform des föderalen Systems erkennt, insbesondere dann, wenn man sich noch einmal vor Augen führt, dass die SPD und hier in erster Linie die damalige schleswig- holsteinische Finanzministerin Heide Simonis und der damalige Innenminister Prof. Hans-Peter Bull 1990 gefordert haben, die Grundgesetzänderungen einhergehen zu lassen mit einer Neuordnung der Finanzverfassung und einer Modernisierung des fö- deralen Systems. Sowohl hier als auch auf Bundesebene stieß dieser Vorschlag auf taube Ohren der CDU und der F.D.P..Nun hat das Bundesverfassungsgericht im November 1999 entschieden, dass der Fi- nanzausgleich neu geregelt werden muss und die Karlsruher Richter räumen dabei dem Gesetzgeber für die Umsetzung nur eine äußerst knapp bemessene Frist ein.Der Föderalismus ist allerdings weitaus mehr als der von Ihnen, Herr Kayenburg, in den Vordergrund gestellte Länderfinanzausgleich, gleichwohl erkenne ich an, dass er, einhergehend mit der Stärkung und Aufgabenstellung der Handlungs- und Gestal- tungsspielräume, einen wesentlichen Bestandteil des Föderalismus darstellt. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Manfred Schröder Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-z. B. die Stärkung der Länder im Gesetzgebungsbereich, Überführung von Gesetzgebungsmaterien in die Rahmenkompetenz, Besoldung und Versorgung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder Schutz des deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung in das Ausland Landeskompetenzen bei der Umsetzung von EG-Richtlinien oder Einwirkungsrechte der Landtages, Klagerechte der Länder, insbesondere der Landtage vor dem EUGH, die Mitwirkung am Entscheidungsprozess der Gemeinschaften usw.Über einen Punkt, meine Damen und Herren von der Opposition, sollten wir uns heute in jedem Fall einig sein.Schleswig-Holstein darf keiner Regelung zustimmen, die den Interessen des Landes widerspricht oder sagen wir besser der Norddeutschen Region widerspricht und ich warne jeden, dem solidarischen Föderalismus entgegenzuwirken.Niemand sollte ein klammheimliches Interesse daran haben, dass die Länder sich nicht einigen – dieses Interesse würde zu einer Diskussion führen, von der ich bis heu- te den Eindruck habe, dass sie niemand will – nämlich die Länderneugliederung.Und was die Reform des Länderfinanzausgleiches angeht so steckt auch hier der Teu- fel im Detail.Während der Mehrbedarf an öffentlichen Gütern und Dienstleistungen bei den Stadt- staaten durch einen erhöhten Gewichtungsfaktor bei den Einwohnern berücksichtigt wird, gilt eine solche Regelung bei dünn besiedelten Flächenstaaten nicht, obwohl die- se genau so, wenn nicht sogar stärker, durch die Kosten öffentlicher Leistungserstel- lung belastet sind. Gleichwohl erkennen wir die bisherige Grundphilosophie an. Es tun sich Fragen auf, die ähnlich auch für die Finanzbeziehung zwischen Land und Kom- munen gelten. -3-Wie können die Leistungen eines Ballungszentrums für das Umland richtig bewertet werden?Müssen dünn besiedelte Gebiete ebenso berücksichtigt werden wie das Ballungszent- rum?Welche praktischen und ökonomisch rationale Indikatoren können für die Finanzkraft eines Landes gefunden und vereinbart werden?In welcher Höhe sollte das bisherige Ausgleichsniveau von 95% der durchschnittlichen Finanzkraft in Zukunft liegen?Brauchen wir die grundlegende Neuorientierung der Umverteilung von Steuereinnah- men?Ist es ökonomisch sinnvoll, bei der Reform des Länderfinanzausgleiches den Willen der einzelnen Bundesländer zu stärken, ihre Steuerquellen im Wettbewerb zu pflegen und zu mehren?Ist es richtig, mit möglichst geringen Eingriffen in die Haushaltsautonomie von Bund und Ländern Anreize für einen strikten Konsolidierungskurs von Bund und Ländern zu schaffen?Werden sich die Bundesländer einig sein, die jetzigen Gemeinschaftsaufgaben Hoch- schule, regionale Wirtschaftsstruktur, Agrarstruktur und Küstenschutz als künftige Auf- gabe selbst zu übernehmen und dafür einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer einfordern? -4-Die SPD-Landtagsfraktion erklärt sich mit den im April 2000 verabredeten „Eckpunkten zur Ausgestaltung des Maßstäbegesetzes“ im Grundsatz einverstanden, die wie folgt lauten:Gezielte Stärkung der Steuerausstattung durch sogenannte Ergänzungsanteile, differenzierende Einbeziehung der Gemeindefinanzkraft und –bedarfe, Einwohnerwertung für die Stadtstaaten, Sicherung des solidarischen Länderausgleichs auf aufgabengerechtem Niveau, solidarische Beteiligung des Bundes durch Bundesergänzungszuweisungen, Fortsetzung der notwendigen Aufbauhilfe für die ostdeutschen Länder.Dass dem Ansinnen der Klägerländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen durch das Bundesverfassungsgericht nicht gefolgt wurde, kann man nur begrüßen. Wenn die Reform des Föderalismus dennoch unter das Thema: „So wenig Staat wie nötig“ erfolgt und zwar unter Beteiligung der Länderparlamente, dann ist die- se heutige Debatte eine gute Ausgangsposition für die künftige Gestaltung des Föde- ralismus.