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08.06.00 , 12:05 Uhr
FDP

Günther Hildebrand zur Videoüberwachung in Schleswig-Holstein

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 102/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 8. Juni 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In seiner Rede zu TOP 19 (Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen) sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der F.D.P.-Landtags- fraktion, Günther Hildebrand:
„Seit Wochen tobt in der deutschen Öffentlichkeit die Auseinander- setzung um die Fernsehsendung „Big Brother“. Kirchen, Medien-



Presseinformation anstalten, Politiker. Die Entrüstung ist groß: Menschen werden ihrer Privatsphäre beraubt, werden zu einem bloßen Beobachtungsobjekt degradiert.
Welche ein Unterschied zur Diskussion um die Videoüberwachung von Plätzen, öffentlichen wie privaten. Die Überwachungskameras erzeugen anscheinend bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ein Gefühl der Sicherheit. Allenfalls am Rande ist Kritik zu hören.
Bei näherer Betrachtung verwundert dies ein wenig. Losgelöst von der Frage, wie jeder einzeln von uns zur Sendereihe steht, ist klar: Big Brother hat eindeutige Spielregeln. Allen Mitspielern ist bekannt, dass Kameras das Geschehen aufzeigen. Niemand wird gezwungen, sich diesen Bedingungen auszusetzen.
Und bei der Videobeobachtung?
In Kaufhäusern, Einkaufspassagen oder an Verkehrsknotenpunkten erwartet man geradezu, dass Überwachungskameras eingesetzt werden. Aber auf öffentlichen Plätzen, in Parks, in einer beliebigen Straße?
Niemand bittet die Bürgerinnen und Bürger vorher um Zustimmung. Ja, vielen ist noch nicht einmal bekannt, dass jeder Schritt von Kameras überwacht wird.
Diese Tatsache ist für sich genommen weder ein Argument für die Videoüberwachung von öffentlichen Räumen noch dagegen. Aber sie zeigt die Ambivalenz der Diskussion um die öffentliche Variante von Big Brother.
Es gibt ganz offensichtlich ein Bedürfnis nach Sicherheit in der Bevölkerung. Dies können wir Politiker nicht ignorieren. 2 Schafft aber die öffentliche Überwachung tatsächlich mehr Sicherheit? - Viele scheinen das zu glauben.
Wer wagt es, quasi unter dem Auge des Gesetzes eine Straftat zu begehen? Wer geht das Risiko ein, auf Grund eines Videoaufnahme einer Straftat überführt zu werden? Aber gibt es deswegen weniger Kriminalität? Führt die Videoüberwachung nicht eher dazu, dass sich Kriminalität nur verlagert; nämlich dorthin, wo es keine Überwachung gibt?
Und müssen folgerichtig nicht alle Plätze und Straßen überwacht werden, um einer Verlagerung vorzubeugen. Müssen dann nicht diejenigen Bewohner und Geschäftsinhaber, die in nicht überwachten Straßen wohnen und arbeiten, gleich behandelt werden, egal ob sie dies wollen oder nicht?
Die Debatte ist eben sehr schwierig. Es besteht die Gefahr, dass die Grenze zwischen Störern, Verdächtigen und unbescholtenen Dritten immer mehr verwischt.
Ist es nicht so, dass wir es vielmehr mit Symbolpolitik, mit der Beruhigung unseres schlechten Gewissens zu tun haben, denn die Ausstattung der Polizei hinkt gerade in Schleswig-Holstein den tatsächlichen Erfordernissen hinterher, personell und sächlich.
Rechtlich darf die Polizei immer mehr, tatsächlich aber kann sie aber immer weniger.
Der Popanz, der um den sogenannten „Großen Lauschangriff“ aufgebaut wurde, sollte uns allen ein mahnendes Beispiel sein. Er ist so teuer, dass ihn sich die Polizei im wahrsten Sinne nicht leisten kann. Nur zur Erinnerung: 8 Lauschangriffe bundesweit in 1999, davon 2 mit Erfolg. Das sagt alles.
Bereits heute dürfen deshalb allgemein zugängliche Flächen und Räume zur Gefahrenabwehr mittels Bildübertragung beobachtet und in bestimmten Einzelfällen, beispielsweise bei dem Verdacht eines Verbrechens oder gewerbsmäßiger Vergehen, Aufzeichnungen gemacht werden. Aber das sind Einzelfälle.
Im vorliegenden Antrag geht es aber um etwas völlig anderes. Es geht nicht mehr um den Einzelfall, mit konkreten Verdachtsmomenten, sondern um eine allgemeine, nicht spezifizierte Überwachung. Eine Kamera kann Daten nicht gezielt erheben. Jeder, der in den Bereich einer Videoüberwachung eintritt, ist potentiell verdächtig.
Damit aber nicht genug. Was geschieht mit dem Bildmaterial. Wird es überhaupt nicht gespeichert oder wird es erst gesichtet und dann vernichtet? Aber was, wenn sich erst sehr viel später zeigt, dass eine Straftat begangen wurde? Muss das Material nicht sinnvollerweise gespeichert werden? Einen Tag, eine Wochen, ein Monat, ein Jahr?
Es gibt zahlreiche offene polizei- und datenschutzrechtliche Fragen, die in einem Fünf- Minuten-Beitrag nicht abgehandelt werden können. Die F.D.P. steht einer gesetzlichen Regelung der Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen nicht völlig ablehnend, aber sehr skeptisch gegenüber. Die Schwierigkeit, die rechtlichen Grundlagen so zu formulieren, dass sie im sehr engen Bereich zwischen nicht anwendbar und völlig unbestimmter Generalklausel liegen, erscheinen mir fast unlösbar.
Die F.D.P. ist selbstverständlich bereit, sich im Rahmen der Ausschussberatungen mit den vorgebrachten Argumenten auseinander zu setzen.“

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