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Wilhelm Malerius zu TOP 24: Stand der Umsetzung des trilateralen Wattenmeerplanes
Sozialdemokratischer InformationsbriefLandtag Kiel, 08.06.00aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: RedebeginnWilhelm Malerius zu TOP 24:Stand der Umsetzung des trilateralen WattenmeerplanesDie drei Wattenmeerstaaten Deutschland, Dänemark und Niederlande arbeiten seit 1982 zum Schutz des von Esbjerg bis Den Helder reichenden Ökosystems Watten- meer zusammen.Die Erarbeitung eines gemeinsamen “Managementplanes” für das Wattenmeer geht auf die Ministererklärung der 6. Trilateralen Regierungskonferenz 1991 in Esbjerg zu- rück. 1994 wurde anlässlich der 7. Trilateralen Regierungskonferenz in Seenwarden das Gebiet der trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit erstmalig definiert.Unter deutschem Vorsitz fand am 21./22. Oktober 1997 in Stade die 8. Trilaterale Re- gierungskonferenz im Rahmen dieser Zusammenarbeit statt.An der Konferenz haben neben den Regierungsdelegationen, zu denen auf deutscher Seite auch Vertreter aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Bremen und Hamburg gehörten, auch Vertreter der wichtigsten Nutzerverbände und des Naturschutzes als Beobachter teilgenommen.Die wichtigsten Ergebnisse der 8. Trilateralen Regierungskonferenz zum Schutz des Wattenmeeres sind Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Manfred Schröder Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-1. Die Verabschiedung einer Ministererklärung (Erklärung von Stade) 2. Die Verabschiedung des trilateralen Wattenmeerplans 3. Die Entscheidung über ein trilaterales Monitoring-Programm.Einige der wichtigsten Elemente der Erklärung von Stade sind:1. Die Anerkennung der herausragenden ökologischen Bedeutung des Wattenmeer- gebietes und der gemeinsamen Verantwortung für dieses Gebiet2. Die an die zuständigen Behörden, Verbände sowie Regierungen gerichtete Auf- forderung, den kooperativen Dialog mit allen Betroffenen und Interessengruppen fortzusetzen oder zu verstärken, um deren Beteiligung bei der Umsetzung der ökologischen Ziele sicherzustellen und die öffentliche Akzeptanz des Planes zu fördern. Dieser Aufforderung ist bei der Novellierung des Nationalparkgesetzes von Oktober 1996 bis Anfang 1998 Folge geleistet worden.3. Die Klarstellung, dass die Beteiligung der Bevölkerung auch dadurch gesichert werden muss, dass die Information in den jeweiligen Landessprachen erfolgt.Der Wattenmeerplan ist völkerrechtlich nicht verbindlich. Er verkörpert jedoch klare po- litische Zielvorstellungen, über die Einvernehmen herrscht. Seine Umsetzung darf nicht mit den einschlägigen und insoweit vorrangigen Rechtsvorschriften der Seeschiff- fahrt, der Unterhaltung von Schifffahrtsrouten, des Betriebes der Häfen, des Katastro- phenschutzes, der Seenotrettungsdienste und anderer Aspekte der inneren und äuße- ren Sicherheit kollidieren.Jegliche Nutzungsinteressen sind mit dem Schutzweck im allgemeinen und im Einzel- fall gerecht abzuwägen. Unzumutbare Beeinträchtigungen der Interessen und her- kömmlichen Nutzungen der Küstenbewohner sind zu vermeiden. -3-Der Wattenmeerplan soll anhand der gewonnenen Erfahrungen weiterentwickelt wer- den. Der Plan führt die konkreten Ziele der gemeinsamen deutsch-dänisch- niederländischen Bemühungen zum Schutz des Ökosystems Wattenmeer getrennt für die verschiedenen Teilbereiche des Wattenmeeres (Salzwiesen, Dünen, Ästuare, Ti- debereich, Offshore-Zone, ländliche Gebiete sowie Vögel und Meeressäuger) einzeln auf. Der Wattenmeerplan enthält ferner die für die Erreichung der Ziele notwendigen Maßnahmen und Aktionen und weiterführende trilaterale Projekte zur Weiterentwick- lung des Wissenstandes.Fakt ist: Die Stader Erklärung und der Wattenmeerplan umfasst 41 Einzelprojekte und Fakt ist auch: Noch keines der Einzelprojekte ist abgeschlossen. Der aktuelle Stand ist in Zwischenberichten dokumentiert. Fertiggestellt wurde der Wattenmeerzustandsbe- richt. Er liegt dem Umweltausschuss des Landtages, den Nationalparkkuratorien vor und steht allen beteiligten Verbänden und Institutionen zur Verfügung.Das gemeinsame Monitoring-Programm ist für Schleswig-Holstein vollständig imple- mentiert - nachzulesen in einer Broschüre mit Ergebnissen der ökologischen Dauerbe- obachtung. Im Rahmen der Novellierung des Nationalparkgesetzes definiert Schles- wig-Holstein ein Walschutzgebiet. Der Antrag der trilateralen Arbeitsgruppe Watcult (vorgestellt in den einzelnen Kuratorien) nach INTERREG II c wurde für das Projekt Lancewad bewilligt. Das Land Schleswig-Holstein steuert neben geldwerten Eigenleis- tungen 200 TDM bei. Für das Projekt “Auswirkungen der Garnelenfischerei” wird von dem dänischen Umweltministerium nach Ablehnung des ersten Auftrages durch die EU eine neue Initiative vorbereitet. Das Projekt “Untersuchung der Schalentierbestän- de” ist nach Ablehnung durch die EU derzeit nicht finanzierbar.Bis zur nächsten Wattenmeerkonferenz im Jahr 2001 gibt es also noch viel zu tun, um verwertbare Ergebnisse zu erzielen.Zweifel wurden laut, dass die interregionalen Aktivitäten nicht genügend in die trilatera- le Zusammenarbeit integriert sind. Außerdem wurde der partnerschaftliche Dialog mit -4-der ortsansässigen Bevölkerung gemäß Stader Erklärung angemahnt. Ich weise dar- auf hin, dass in Schleswig-Holstein die interregionale Zusammenarbeit von der Lan- desregierung an die Kreise Nordfriesland und Dithmarschen übergeben wurde, die mit einem gemeinsamen Repräsentanten im interregionalen Koordinationsteam vertreten sind. Die den Kreisen Dithmarschen und Nordfriesland zugeordneten Nationalparkku- ratorien umfassen alle relevanten Interessengruppen und bilden die gesetzlich veran- kerte Plattform für den Bürgerdialog. Zusätzlich wurde eine Reihe von themenorientier- ten Arbeitskreisen eingerichtet beim NPA und ein Besucherinformationssystem an der Küste steht kurz vor dem Abschluss. Seit Anfang dieses Jahres sind auch Beobachter nichtstaatlicher Organisationen in der trilateralen Arbeitsgruppe zugelassen.Sie können davon ausgehen, dass die Öffentlichkeit - so sie denn will - umfassend mit einbezogen ist. Ich halte es damit ganz so wie Carl Friedrich von Weizsäcker: Demo- kratie ist die Entscheidung der Betroffenen.Eigentlich erscheint es ziemlich einleuchtend, dass das Wattenmeer ein empfindliches Meeresgebiet ist. In der Stader Erklärung wird deshalb zu Recht gefordert, dies in ei- ner entsprechenden Ausweisung festzuschreiben. Doch hier gibt es zwischen den drei Staaten und auch innerhalb der Bundesrepublik kontroverse Auffassungen über den zusätzlichen Nutzen sowie die Zuschneidung eines solchen Gebietes. Derzeit werden die Regulierungen der Schifffahrt analysiert. Die Bundesregierung hält die Vorschläge der unabhängigen Expertenkommission “Havarie Pallas” für vorrangig. Die Chance für einen vernünftigen Konsens sehe ich nur in einer pragmatischen Politik, damit den Menschen in der Region auch in Zukunft Möglichkeiten zur Existenzsicherung erhalten bleiben. Bis zur nächsten Wattenmeer-Konferenz muss das unter Dach und Fach sein.In Vorbereitung ist auch die Ausarbeitung einer internationalen Gebietsbeschreibung, um einen Antrag an die UNESCO zu stellen, das Wattenmeer als Weltnaturerbe anzu- erkennen. Alle Beteiligten sind sich einig, dass damit keine zusätzlichen Einschrän- kungen verbunden sein dürfen. Der Vorschlag durch die trilaterale Arbeitsgruppe soll bis zum Herbst 2000 fertiggestellt sein. -5-Mit der Ausweitung des Nationalparks muss auch für Schleswig-Holstein die seit Leeuwarden 1994 geltende Definition des Kooperations- und Schutzgebietes für die- sen Bereich geändert werden. Ich bin der Meinung, dass hier die Novellierung des Na- tionalparkgesetzes von 1999 bereits die entscheidenden Impulse gesetzt hat. Das muss jetzt aber reichen.Zum Schluss darf ich noch eine kleine Anmerkung machen, die meine Erfahrung aus den Diskussionsrunden um den Naturschutz widerspiegelt und meine Grundeinstel- lung zur Umweltpolitik skizziert. Viele meiner im Umweltschutz engagierten Kollegen sehen den Menschen als Dornenkrone der Schöpfung. Die natürliche Ordnung ist je- doch nicht mit dem menschlichen Ordnen der Natur als Selbstzweck zu verwechseln. Meine Einstellung entspricht eher der des Schusters Voigt - besser bekannt als der Hauptmann von Köpenick - erst kommt der Menschen, dann die Menschenordnung! Vielen Dank!