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08.06.00 , 18:07 Uhr
SSW

Kostenausgleich für Kinderhorte soll abgesichert werden

Südschleswigscher Wählerverband Schleswig-Holsteinischer Landtag im Schleswig-Holsteinischen Landtag Düsternbrooker Weg 70 D - 24105 Kiel Tel. (0431) 988 13 80 Fax (0431) 988 13 82

Pressemitteilung SSW-Landtagsvertretung Norderstr. 74 D – 24939 Flensburg Tel. (0461) 14 40 83 00 Fax (0461) 14 40 83 05

Kiel, den 8.06.2000

Silke Hinrichsen: Erfreulich, dass Horte in KiTaG berücksichtigt werden sollen
Zur heutigen ersten Lesung der seit längerem diskutierten Änderung des Kindertages- stättengesetzes erklärt die sozialpolitische Sprecherin der SSW-Landtagsgruppe:

”Die Arbeit der Horte muss abgesichert werden. Dafür ist heute der Grundstein gelegt worden. Es ist höchst erfreulich, dass laut Gesetzentwurf der Kostenausgleich zwi- schen den Kommunen auch für die Dauer des Besuchs in Einrichtungen der nachschu- lischen Betreuung gewährleistet werden soll. Der SSW hat sich schon bei der Verab- schiedung des geltenden Kindertagesstättengesetzes mit einem Änderungsantrag dafür eingesetzt, dass die Betreuung von Schulkindern auch dann abgesichert sein muss, wenn die Kinder Einrichtungen in einer anderen Gemeinde besuchen. Der heute vorgelegte Gesetzentwurf bestätigt diese Haltung.”



Hintergrund: Der geltende § 25 Abs. 4 KiTaG begrenzt den Kostenausgleich auf Kin- der im Kindergartenalter (”längstens bis zum Schuleintritt”). Kommunen sind somit nicht verpflichtet zu zahlen, wenn ein bei ihnen wohnhaftes Schulkind in einer anderen Kommune ein Hort oder eine ähnliche Tageseinrichtung besucht. Kinder sind also generell betroffen, wenn an ihrem Wohnort keine entsprechenden Angebote vorgehal- ten werden. Dieses kann besonders auch die Einrichtungsträger der dänischen Minder- heit betreffen, weil diese nicht in allen Kommunen Hortangebote vorhalten kann, sondern allein schon im Sinne der wirtschaftlichen Effizienz notwendigerweise mit zentralen Angeboten arbeiten muss.
Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de

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