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28.06.00 , 09:36 Uhr
CDU

Ursula Sassen: Abzocke am Rande der Verfassung

LANDTAGSFRAKTION S C H L ES WI G - H O LS T EI N

Pressesprecher Bernd Sanders Landeshaus 24100 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1444 Internet: http://www.landsh.de/cdu-fraktion/ e-mail:fraktion@cdu.landsh.de
PRESSEMITTEILUNG
Nr. 199/00 vom 28. Juni 2000


Ursula Sassen: Abzocke am Rande der Verfassung

Als unter mehreren Punkten bemerkenswert bezeichnete die CDU- Landtagsabgeordnete Ursula Sassen, MdL, die Antwort der Landesregierung auf eine von ihr gestellte Kleine Anfrage zur Einführung der geplanten Oberflächenwasserentnahmeabgabe (OWAG).
• Während die Landesregierung in den von ihr noch jüngst vorgestellten 15 Antworten zur Einführung des geplanten Gesetzentwurfes noch das „ökologische Feigenblatt“ hochhielt, gibt sie in der Antwort auf die Kleine Anfrage jetzt unumwunden zu, dass die geplante neue Sonderabgabe lediglich der Einnahmeverbesserung des Landeshaushaltes dient. • Die Behauptung, die Kernkraftwerke nutzten die Ressource Wasser am stärksten, ist eine reine Schutzbehauptung. Die Antwort auf die Kleine Anfrage macht folgendes deutlich: 1. Die entnommene Wassermenge „wird in vollem Umfang dem Naturhaushalt wieder zugeführt.“ 2. „Zur Verbesserung der Sauerstoffsituation des zur Kühlung benutzten Oberflächenwassers wurden geeignete Auflagen in den Entnahmeerlaubnissen gefordert.“ 3. „Ökologische Veränderungen im Bereich der jeweiligen Einleitungsstellen haben sich bisher nicht ergeben.“
• Die OWAG ist offiziell keine „Anti-Atomkraftwerk-Abgabe“ – de facto aber bezahlen die Betreiber der Kernkraftwerke über 94 % der Einnahmen. Angesichts dieser Zahlen fällt es schwer, den bisherigen Äußerungen der Landesregierung Glauben zu schenken. Verstärkt wird dies noch durch die Aussage, dass lediglich sechs weitere Unternehmen bei einer Senkung der Bagatellegrenze betroffen wären. Aus welchen Gründen die Landesregierung auf diese zusätzlichen Einnahmen so bereitwillig verzichten will, bleibt ihr alleiniges Geheimnis. • Eine Erhöhung der Strompreise bezeichnet die Landesregierung als „unwahrscheinlich“ – ausschließen kann sie sie nicht. Fakt bleibt, dass die geplante Sonderabgabe zu einer weiteren bzw. erneuten Schwächung des Wirtschaftsstandortes Schleswig-Holstein führt. • Seit Anfang des Jahres liegt eine Verfassungsbeschwerde gegen die vergleichbare Abgabe im Nachbarland Niedersachsen vor. Die ausweichende Beantwortung der Frage belegt deutlich die ganze Unsicherheit der Landesregierung.
„Die vorliegende Antwort macht deutlich, wie mangelhaft die Abgabe konstruiert ist, dass sie lediglich der Einnahmeverbesserung des Landeshaushaltes dienen soll und dass sie verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist. Angesichts der Erfahrungen der Landesregierung mit der Verfassungswidrigkeit der Abfallabgabe – die Klage zur Grundwasserentnahmeabgabe wurde bisher noch nicht verhandelt – wäre die Landesregierung gut beraten, rechtzeitig ‚auf die Bremse zu treten‘ und nicht sehenden Auges erneut eine Niederlage vor dem Verfassungsgericht zu riskieren. Folgerichtig wird die CDU-Landtagsfraktion rechtzeitig einen Aufhebungsantrag auf die Tagesordnung der kommenden Landtagssitzung bringen“, so Ursula Sassen.

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