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Keine Zwangsmaßnahmen bei der Rückführung von Flüchtlingen in das Kosovo und nach Bosnien
D E R L A N D T A G SCHLESWIG HOLSTEIN M I T T E I L U N G E N82/2000 Kiel, 29. Juni 2000Keine Zwangsmaßnahmen bei der Rückführung von Flüchtlingen in das Kosovo und nach Bosnien Kiel (SHL) – Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Lan- des Schleswig - Holstein, Helmut Frenz, erklärt zur gestrigen Anhörung des Innen- und Rechtsauschusses zur Rückführung von Flüchtlingen in das Kosovo und nach Bosnien: „Anlässlich der gestrigen Anhörung des Innen- und Rechtsausschuses des Landtages zur Situation der Flüchtlinge aus dem Kosovo und Bosnien-Herzegowina waren sich die Ver- treter sämtlicher Organisationen einig, dass von Zwangsrückführungen der Flüchtlinge un- bedingt abzusehen ist und stattdessen die freiwillige Rückkehr stärker als bisher zu fördern ist. Die Vertreter von UNHCR, der Beauftragten der Bundesregierung für Ausländerfra- gen, der Gesellschaft für bedrohte Völker, dem Forum der aus dem Kosovo vertriebenen Roma, Ashkali und Kosovo-Ägypter, dem Flüchtlingsrat S.-H. e.V., ai, dem Verband deutscher Sinti und Roma, REFUGIO e.V., Schüler helfen Leben e.V. sowie der Beauf- tragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen sprachen sich darüberhinaus für ein Bleiberecht bestimmter Personengruppen aus (Behinderte, Kranke, alleinstehende Alte, alleinerziehende Mütter, Traumatisierte, ethnische Minderheiten, bi-ethnische Famili- en, Deserteure, Prozesszeugen, Jugendliche ohne Ausbildung). Oberstes Gebot ist stets eine Rückkehr in Sicherheit und Würde. Dies ist nach einhelliger Auffassung für die oben genannten Gruppen zur Zeit nicht möglich.Herausgegeben von der Pressestelle des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Postfach 71 21, 24171 Kiel, Tel. (0431) 988- Durchwahl App. -1163, -1121, -1120, -1117, -1116, Fax (0431) 988-1119 V.i.S.d.P. Dr. Joachim Köhler, Internet: http://www.sh-landtag.de - E-Mail: Joachim.Koehler@ltsh.landsh.de -2-Die Rückkehr wird vielen Flüchtlingen leichter fallen, wenn die finanziellen Hilfen für einen Wiederaufbau zerstörter Gebäude und Wohnungen wesentlich erhöht werden. Eine Ge- genrechnung zur Sozialhilfe bzw. zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz könnte hier zum Maßstab werden. Darüber hinaus kann das Land Flüchtlingen unter bestimmten Voraussetzungen zur Aus- übung einer Erwerbstätigkeit einen befristeten Aufenthalt ermöglichen.Die Erfahrung bei der Rückkehr bosnischer Flüchtlinge hat nämlich gezeigt, dass der vorü- bergehende weitere Arbeitsaufenthalt im Aufnahmeland ein außerordentlich geeignetes Mittel zur Rückkehrförderung ist. Er hilft, das Auskommen von Angehörigen gerade in der schwierigen ersten Zeit nach der Rückkehr zu gewährleisten.Angesichts der voraussichtlich ohnehin sehr großen Zahl Rückkehrwilliger zeichnen sich bereits jetzt erhebliche Kapazitätsprobleme für die Rückführung der Flüchtlinge vor Ein- bruch des kommenden Winters ab. Allein schon diese Tatsache verbietet die Androhung von Zwangsmaßnahmen.Ich fordere deshalb die Landesregierung auf, Regelungen zugunsten der benannten Problemgruppen zu treffen und bitte die Abgeordneten des Landtages, auf der Grundlage der Anhörung einen entsprechenden Resolutionsantrag noch vor der Sommerpause zu beschließen.“