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Kleine Anfrage zur Umsetzung der Hundeverordnung gestellt
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Telefax: 0431/988-1501 Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene.ltsh.de Nr. 152.00 / 07.07.2000Kleine Anfrage zur Umsetzung der Hundeverordnung gestelltAus Anlass des Inkrafttretens der Gefahrhundeverordnung am heutigen Freitag, erklärt Irene Fröhlich, innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion:Herr Buß hat die Ängste der Menschen vor gefährlichen Hunden ernst genommen, dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Nach wie vor bin ich jedoch der Meinung, dass die Ver- ordnung nicht wirklich lösungsorientiert ist. Das Verbieten von bestimmten Rassen ist Kosmetik, die voraussichtlich nicht halten wird, was sie verspricht.Um die Rasse-Liste jedoch wenigstens von jetzt an auf eine solide statistische Grundla- ge zu stellen, sollten ab sofort alle Beißvorfälle mit Hunden in Schleswig-Holstein erfasst werden. Dabei müssen sowohl die Hunderassen als auch die Schwere der Verletzungen aufgeführt werden. Weiterhin ist eine stärkere Überwachung der bestehenden Gesetze dringend erforderlich.Zu diesen beiden Themenkomplexen habe ich eine kleine Anfrage an den Innenminister gerichtet, die umseitig bzw. nachstehend abgedruckt ist. *** Kleine Anfrage der Abgerordneten Irene Fröhlich (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)Umsetzung der Gefahrhundeverordnung Vorbemerkung: Im April 1999 antwortete die Landesregierung auf eine kleine Anfrage der Abg. Happach-Kasan, welche Hunderassen während der vergangenen fünf Jahre in Beißvor- fälle verwickelt gewesen seien, dass die Landesregierung keine Statistiken über Vorkomm- nisse mit Hunden führe (Ds. 14/2130).Ich frage die Landesregierung: 1. Ist für die Evaluation der Rasseliste in § 3 Abs. 1 der Gefahrhundeverordnung eine landesweite, nach Hunderassen differenzierte Erfassung der Beißvorfälle vorgesehen, die den Ordnungsbehörden bekannt werden? 2. Welche Überlegungen bestehen bei der Landesregierung, die Polizei in die Durchfüh- rung der Hundeverordnung einzubeziehen? Ist insbesondere eine Dienstanweisung an die Polizeibeamtinnen und -beamten geplant, unabhängig von Hinweisen im Ein- zelfall die Einhaltung der Regelungen der §§ 2 und 4 der Gefahrhundeverordnung im Rahmen des Streifendienstes zu überwachen?(Irene Fröhlich)