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Monika Heinold zur Verbeamtung von LehrerInnen: Wir brauchen eine bundesweite Regelung
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Sperrfrist: Redebeginn Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zu TOP 27, Verbeamtung von LehrerInnen, erklärt Zentrale: 0431/988-1500 Monika Heinold, Parlamentarische Geschäftsführerin Telefax: 0431/988-1501 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mobil: 0172/541 83 53 E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene.ltsh.deWir brauchen eine Nr. 157.00 / 12.07.2000 bundesweite RegelungWir setzen uns nach wie vor für eine Angleichung des Dienstrechtes von Angestellten und BeamtInnen ein. Die Gleichstellung in der Sozialversicherung heißt, dass sich die BeamtInnen stärker an ihrer Altersversorgung beteiligen müssen und dass sie genauso wie Angestellte in die gesetzlichen Krankenkassen einzahlen.Bei einer Angleichung des Dienstrechtes sollten auch die Bemessungsgrenzen für die Sozialkassen erhöht werden, damit sich möglichst viele Menschen am Solidarsystem beteiligen. Eine Gleichstellung des Dienstrechtes muss sich auch in einer einheitlichen Besteuerung von Pension und Rente wiederspiegeln.Der hoheitliche Bereich, in dem BeamtInnen beschäftigt werden, erstreckt sich nach un- serer Auffassung nicht auf die LehrerInnen, sondern nur auf Steuerverwaltung, Polizei und Justiz. Grundsätzlich teilen wir also die Auffassung der Ministerpräsidentin, dass ei- ne stärkere Beschäftigung von Angestellten und eine Reduzierung der Beamten die rich- tige Politik ist.Allerdings kann diese Umstellung nur im länderübergreifenden Konsens geschehen, da ansonsten das im Alleingang „umstellende“ Land durch steigenden Pensionslasten und durch Einzahlung in die Sozialkassen finanziell zu stark belastet wird. Würden alle Län- der vor allem im Lehrerbereich umstellen, könnten die Beiträge zur Sozialkasse insge- samt sinken.Eine Senkung der Lohnnebenkosten käme dann wiederum den Beschäftigten zu Gute. Damit könnte auch die Schere zwischen dem Einkommen von Angestellten und Beam- ten wieder ein Stück weit geschlossen werden, welche sich durch die rasant angestie- genen Lohnnebenkosten - in den letzten Jahren um 10 Punkte - ergeben hat. Schleswig-Holstein, als kleines und nicht gerade finanzstarkes Bundesland, kann es sich im Alleingang nicht leisten, neben den steigen Pensionszahlungen und den zusätz- lichen LehrerInnenstellen durch steigende Schülerzahlen, höhere Kosten durch die Be- schäftigung von Angestellten aufzubringen. Das ist bedauerlich, weil die Beschäftigung von Angestellten eine Investition in die Zukunft ist und weil die Beschäftigung von Beam- ten die Pensionskosten der zukünftigen Generation aufbürdet. Deshalb haben wir uns im letzten Jahr dafür eingesetzt, dass LehrerInnen in Schleswig-Holstein wieder verbeamtet werden.Ein weiteres Argument für die Wiederverbeamtung war für uns, dass vor allem junge LehrerInnen als Angestellte zum Teil "netto" erheblich weniger verdienen als BeamtIn- nen. Dieses führte zu Unmut bei den Betroffenen und auch dazu, dass LehrerInnen in andere Bundesländer gegangen sind. Besonders gravierend ist dieses Problem - nach wie vor - bei BerufsschullehrerInnen.Die jetzige schleswig-holsteinische Regelung, LehrerInnen nach fünf Jahren zu verbe- amten, ist ein Sonderweg. Wir haben diesen Weg nicht vorgeschlagen, aber auf Wunsch der SPD als Kompromiss mitgetragen. Es gibt gute Argumente für diesen Weg: So beteiligen sich Alle zumindest fünf Jahre am Solidarsystem und erwerben einen ei- genen Leistungsanspruch. Damit sind die Einzahlungen in die Sozialkassen für die Be- troffenen und für das Land nicht verloren.Diese Regelung hat aber auch Nachteile: Sie belastet den Landeshaushalt mit bis zu 50 Mio. DM jährlich und führt dazu, dass Schleswig-Holstein vor allem für Berufsschullehre- rInnen nicht so attraktiv ist wie andere Bundesländer. Deshalb wird in diesem Bereich zunehmend früher verbeamtet. Wir werden diese Situation genau beobachten. Sollte sich zeigen, dass das Prinzip erst nach fünf Jahren zu verbeamten, Stück für Stück durchbrochen wird, werden wir erneut das Gespräch mit unserem Koalitionspartner su- chen.Ein weiteres Problem taucht bei den Referendaren auf. Da die zweite Phase der Leh- rerausbildung im Beamtenverhältnis erfolgt, sind sie in der Rentenversicherung nachzu- versichern, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nicht wieder in das Beamtenverhältnis berufen werden. Das Land trägt dann sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitneh- meranteil.Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Ansicht, dass unter den gegebenen Umständen eine sofortige Verbeamtung sinnvoll wäre. Aufgrund der Vereinbarungen mit der SPD bleiben wir aber koalitionstreu - zumal es auch für den von der Ministerpräsi- dentin gewählten Weg gute Argumente gibt. ***