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12.07.00 , 17:25 Uhr
SSW

Ende gut, alles gut: SSW-Zustimmung für Änderung des Kindertagesstättengesetzes

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Kiel, d. 12.07.2000 Silke Hinrichsen Es gilt das gesprochene Wort


TOP 6 Änderung des Kindertagesstättengesetzes (Drs. 15/205)

Hoffentlich können wir am Freitag sagen „Ende gut, alles gut“, denn es mutet schon an wie
eine Farce, was in den letzten Wochen in Sachen Kindertagesstättengesetz geschehen ist.
Dabei waren wir uns im Sozialausschuss am Anfang eigentlich einig, dass bis zum 1. August
etwas passieren muss. Damals waren zumindest die kommunalen Spitzenverbände einig, was
sie wollten. Diese Einmütigkeit zerbrach aber genau so schnell, wie sie entstanden war. Erst
dividierten sich Landkreistag, Städtetag und Gemeindetag auseinander, dann wollte die
Opposition etwas anderes als die Regierungsfraktionen und schließlich gerieten sich auch
noch SPD und Grüne in die Haare. Am Ende sah es so aus, als würden wir bis zum August
gar nichts auf die Reihe kriegen.

Dass wir heute doch noch zu Potte kommen, verdanken wir der CDU und der FDP. Das heißt
nicht, dass wir deren Gesetzentwurf zustimmen können, aber ohne diesen wäre die Sache
wohl erst nach den Sommerferien weitergegangen. Daher möchte ich ausdrücklich den
Kollegen Geerdts und Dr. Garg für ihren Einsatz danken. Es erscheint etwas seltsam, dass
SPD und Grüne zuletzt einen Änderungsantrag zum CDU-FDP-Entwurf eingebracht haben,
obwohl ihr eigener Gesetzentwurf noch im Ausschuss liegt. Trotzdem kommt dieser unseren
Vorstellung am ehesten entgegen. Daher findet er unsere Zustimmung.


Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de Für den SSW ist es von Anfang an entscheidend gewesen, dass die Finanzierung der
Kinderhorte abgesichert werden muss. Ein Problem dabei ist der Kostenausgleich, der gezahlt
wird, wenn ein Kind eine Einrichtung in einer anderen Kommune besucht. Der geltende § 25
Abs. 4 Kindertagesstättengesetz begrenzt den Kostenausgleich auf Kinder im Kindergarten-
alter. Kommunen sind somit nicht verpflichtet, zu zahlen, wenn ein bei ihnen wohnhaftes
Schulkind in einer anderen Kommune ein Hort oder eine ähnliche Tageseinrichtung besucht.
Kinder sind also generell davon betroffen, wenn an ihrem Wohnort keine entsprechenden
Angebote vorgehalten werden. Außerdem trifft dieses besonders kleinere Träger wie den
dänischen Schulverein oder freie Träger wie die Waldorf-Einrichtungen, weil diese nicht in
allen Kommunen Horte vorhalten können. Sie müssen allein schon der wirtschaftlichen
Effizienz wegen notwendigerweise mit zentralen Angeboten arbeiten. Daraus folgt, dass der
Kostenausgleich zwischen den Kommunen unbedingt auch für Kinder im schulpflichtigen
Alter gelten muss. Die Betreuung von Schulkindern muss auch dann abgesichert sein, wenn
sie eine Einrichtung in einer anderen Gemeinde als ihrem Wohnort besuchen. Dafür haben
wir uns bereits vor der Verabschiedung des KiTaG im Juni 1999 mit einem Änderungsantrag
stark gemacht. Der fand damals keine Mehrheit. Es ist schön, dass diese Mehrheit jetzt
offensichtlich doch vorhanden ist.

Ein Knackpunkt ist bis zuletzt die gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Sozialstaffel
gewesen. Ohne den Hinweis auf das Bundessozialhilfegesetz hätte das Kinder- und
Jugendhilfegesetz als Berechnungsgrundlage gedient. Die Folge wäre gewesen, dass Eltern
völlig freigestellt gewesen wären, wenn sie weniger als das doppelte des Sozialhilfe-
Regelsatzes verdienen. Erst ab dieser Obergrenze hätten sie gestaffelt Beiträge entrichten
müssen. So sehr wir uns solche sozialpolitische Wohltaten wünschen, so sehr ist uns aber
auch die aktuelle Haushaltslage des Landes und der Kommunen bewusst. Mit der gefundenen
Lösung können die Kommunen flexibel entscheiden, ob und wie viel sie die Staffelung
oberhalb des Sozialhilfesatzes ansetzen.
Internet: http://www.ssw-sh.de; e-mail:info@ssw-sh.de

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