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12.07.00 , 17:28 Uhr
FDP

Heiner Garg zum Kindertagesstättengesetz

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 133/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Mittwoch, 12. Juli 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
Heiner Garg: ROT/GRÜNER Koalitionskindergarten
In seiner Rede zu TOP 6 (Änderung Kindertagesstättengesetz) sagte der sozialpolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Dr. Heiner Garg:
Alles begann mit einem Schreiben der Kommunalen Spitzenverbände, in



Presseinformation dem um eine Novellierung des Kindertagesstättengesetzes gebeten wird. Die angestrebten Änderungen sollten möglichst bis zum Beginn des „Kindergartenjahres“ am 1. August in Kraft sein.
Das Verfahren ist ungewöhnlich, aber die F.D.P.-Fraktion hätte einer Gesetzesänderung auch unter diesem engen zeitlichen Rahmen zugestimmt. Unter einer Bedingung: Die Kommunalen Spitzenverbände sind sich einig. Davon war nach dem ersten Schreiben auch auszugehen.
Was aber dann in der Folgezeit geschah, ist mit abenteuerlich noch sehr zurückhaltend umschrieben. Aus der vermeintlichen Übereinstimmung der Spitzenverbände wurde eine lose Folge von Dementis, Zurückweisungen und gegenseitigen Schuldzuweisungen.
Ich möchte an dieser Stelle weder über die Frage diskutieren, welche Version der Geschichte die richtige ist, noch wer für dieses Tohuwabohu verantwortlich zeichnet. Das ist letztendlich auch egal, denn die rot-grüne Verhindererkoalition hat dies alles noch getopt.
Wir konnten uns auf keinen interfraktionellen Antrag einigen, in Ordnung. Dafür waren andere verantwortlich. Aber für die Tatsache, dass sie die Beratung der beiden ursprünglichen Gesetzentwürfe zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes mit ihrer Mehrheit durch die Absetzung von der Tagesordnung im Sozialausschuss verhindert haben, dafür können sie schon etwas.
Ihnen muss doch bewusst gewesen sein, dass sie mit der Streichung von der Tagesordnung auch eine Verabschiedung des ursprünglichen Entwurfs in dieser Sitzung unmöglich machen würden. Und es war ihnen – hoffentlich - auch klar, dass damit zum 1. 8. keine Rechtssicherheit über die Regelungen zur Sozialstaffel bestehen würde. 2 In der Zwischenzeit kennen wir wenigstens die Gründe für diese Verhinderungstaktik. Uneinigkeit in der Koalition. Der Koalitionsausschuss hat es richten müssen. Und dafür war es auch höchste Eisenbahn. Sie waren so spät dran, dass sie sogar den Einreichungsschluss für diese Tagung überschritten hatten und deshalb keinen eigenen Gesetzentwurf präsentieren können, sondern nur einen Änderungsantrag zur Vorlage der Oppositionsfraktionen.
F.D.P. und CDU haben sich nach der Absetzung von der Tagesordnung im Sozialausschuss dazu entschlossen, aufgrund des Termindrucks und der Uneinigkeit innerhalb der Regierungsfraktionen, der dringenden Bitte der Kommunalen Spitzenverbände nach einer Novelle nachzukommen. In unserem Entwurf ist eindeutig und rechtlich unangreifbar geregelt, dass bei der Festlegung der Sozialstaffel von den Vorgaben des § 90 Absatz 4 SGB VIII abgewichen werden darf. Der Bezug auf das SGB reduziert die Möglichkeiten bei der Gestaltung der Sozialstaffel und wird auf Grund der erwarteten Mehrbelastung der Kreise, Städte und Gemeinden mit 30- 50 Millionen Mark pro Jahr gestrichen.
Wir haben vom Landkreistag einen Formulierungsvorschlag übermittelt bekommen. Warum sie diesen nicht übernommen haben, müssen sie uns schon erklären. Ich bin mir jedenfalls nicht sicher, ob ihr Gesetzentwurf die gleichen rechtlichen Folgen hat wie der Formulierungsvorschlag, der uns vom Landkreistag übermittelt wurde.
Sie formulieren, dass die Bedarfsgrenzen nach Abschnitt 2 Bundessozialhilfegesetz nicht unterschritten werden dürfen, während der Gesetzentwurf von CDU und F.D.P. vorsieht, dass die Grenzen nach Abschnitt 2 BSHG zur Berechnung herangezogen werden können. § 90 Abs. 4 SGB VIII spricht ausdrücklich davon, dass die §§ 76 bis 79 und 84, 85 BSHG entsprechend gelten, „soweit nicht Landesrecht eine andere Regelung trifft“. Ist mit ihrer Formulierung tatsächlich gewährleistet, dass das Landesrecht die erforderliche „andere Regelung“ trifft? Die F.D.P.-Fraktion hat da so ihre Zweifel und ich hoffe, dass wir es trotz der Kürze der Zeit schaffen werden, nicht eine Regelung in die Welt zu setzen, die alles noch verschlimmbessert.
Im Gegensatz zu rot-grün haben wir auch auf die Aufnahme einer Kostenausgleichsregelung für Horte verzichtet. Hierfür gab und gibt es keine Einigkeit innerhalb der Kommunalen Spitzenverbände.
Der Landtag ist frei in seiner Entscheidung, aber es gibt keinen Grund, außer natürlich, dass Frau Birk sich im fundamentalistischen Schützengraben verbarrikadiert hat, dass jetzt und Hopplahopp über die Horte entschieden wird. Auch durch die verhinderte Beratung im Ausschuss konnte nicht geklärt werden, ob durch die Aufnahme der Horte in den Kostenausgleich nicht für diejenigen Gemeinden, die Plätze in einer betreuten Grundschule anbieten, Doppelbelastungen durch den Zwang zur Übernahme von Kosten durch ortsfremde Horte entstehen können. - Das ist ihnen aber ganz offensichtlich egal.
Zur Entnahme des Geldes aus dem Kommunalen Finanzausgleich gibt es als Belohnung für die Kommunen von rot-grün zusätzliche Mehrbelastungen durch die Hortregelung.
Aber um des lieben Koalitionsfriendens Willen nimmt man das gerne in Kauf.
In der Presseerklärung zu ihrem müden Formelkompromiss steht tatsächlich, die Koalition habe mit ihrem Gesetzentwurf Handlungsfähigkeit bewiesen.
Man setzt die Ausschussberatungen über einen von rot-grün eingebrachten Gesetzentwurf aus, verhindert eine angemessene Beratung, wurstelt so lange herum bis die Antragsfrist vorbei ist und legt dann den leicht modifizierten ursprünglichen Gesetzentwurf als einen Änderungsantrag vor, von dem zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal sicher ist, dass er die intendierten Wirkungen erzielen kann. Herzlichen Glückwunsch. Wenn dieses Verhalten der Koalition Handlungsfähigkeit darstellt, dann gute Nacht Schleswig-Holstein.“

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