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12.07.00 , 17:51 Uhr
SPD

Astrid Höfs zu TOP 6: Kindertagesstättengesetz

Sozialdemokratischer Informationsbrief


Landtag Kiel, 12.07.00
aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: Redebeginn



Astrid Höfs zu TOP 6:

Kindertagesstättengesetz

Zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes sagte die Abgeordnete Astrid Höfs:

Mir ist das Thema "Kindertagesstätten" aus der Sicht des Kreistages noch bestens ver- traut. Im Kreistag habe ich in den letzten Jahren wiederholt über unsere Sozialstaffel beraten und unter heftiger Beachtung und Begleitung der Eltern und Kindertagesstät- tenträger diskutiert.

Auch in anderen Gemeinden und Kreisen ist die Sozialstaffel seit Jahren ein immer wiederkehrendes Thema gewesen. Die Diskussionen haben bei allen Beteiligten stän- dig zu Unruhe geführt.

Die Kreise haben in der Vergangenheit mit sehr unterschiedlichen Sozialstaffeln gear- beitet, die z. T. unter ganz schwierigen Bedingungen erstellt wurden. Der Wunsch nach einer einheitlichen Regelung für eine Sozialstaffel war groß, blieb aber ein Wunsch. Die kommunalen Verbände konnten sich leider nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen. Das dann im letzten Jahr nach langen Beratungen beschlossene Kindertagesstätten- gesetz hat vor Ort zu wesentlichen Verbesserungen und damit zur Beruhigung der Dis- kussion geführt. Trotz allem: ausgeführt wird es offensichtlich so nicht von allen.
Schleswig- Holstein

Herausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Manfred Schröder Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-



Deshalb begrüßt die SPD-Fraktion, dass die kommunalen Spitzenverbände nun doch Einigkeit zeigen und mit einer Sozialstaffel-Regelung sowie der Ermäßigung für Ge- schwisterkinder einverstanden sind.

Die Staffelung nach Einkommen und Kinderzahl entlastet besonders Familien mit meh- reren Kindern. Darüber sind wir besonders froh. Das Verfahren zur Feststellung der Elternbeiträge wird kreisweit vereinheitlicht.

Es kommt hin und wieder vor, dass Kinder aus einem wichtigen Grund in ihrem Wohn- ort keinen Hort besuchen können, und es stehen auch gar nicht überall Hortplätze zur Verfügung. Auch in Zukunft können Kinder nun einen Hort außerhalb ihres Wohnortes besuchen. Die Wohngemeinde beteiligt sich an den Kosten.

Dies sieht der gemeinsame Antrag der SPD und GRÜNEN zur Änderung des Kinder- tagesstättengesetzes vor und hier ist eben der wesentliche Unterschied zum Antrag der CDU/F.D.P. - diese Regelung lässt eine Kostenbeteiligung der Wohnortgemeinden an den Horten nicht zu. - Das ist keine Alternative für uns.

Uns ist die Bedeutung der Hortplätze für die Kinder und Eltern so wichtig, dass wir mit dieser Änderung auch den Kostenausgleich für Horte vorsehen.

Die SPD-Fraktion sieht hier den Bedarf, eine praktikable schnelle Lösung zu beschlie- ßen, die bereits zum 1. August umgesetzt werden kann. Im Hinblick auf die Diskussion über die finanziellen Beziehungen zwischen dem Land und den Kommunen weise ich hier darauf hin, dass über ein besseres Angebot für die Familien hinaus, den Jugendhilfeträgern eine Ersparnis von ca. 30 - 50 Mio. DM durch diese Änderung entsteht. -3-



Die SPD-Fraktion ist deshalb gerne bereit, hier den örtlichen Jugendhilfeträgern und den Familien entgegenzukommen. Es ist uns aber sehr wichtig, eine Gesamtlösung zu beschließen.

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