Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Wolfgang Kubicki zur Föderalismusdebatte
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Nr. 135/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Donnerstag, 13. Juli 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!In seiner Rede zu TOP 40 (Reform des Föderalismus) sagte der Vorsitzende der F.D.P.-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki:„Zuerst ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzministeriums. Der Bericht ist übersichtlich und informativ und weitgehend lyrikfrei. Glücklicherweise nur fast, denn ein Presseinformation bisschen Platz für die Kritik der Opposition muss ja bleiben.Die Entwicklung des Föderalismus in der Bundesrepublik ist durch zwei Hauptlinien geprägt: Einer ausgeprägten Verflechtung von Bund und Ländern bei der Finanzierung der Aufgaben und der Gesetzgebung über den Bundesrat, die von den Vätern des Grundgesetzes so nicht vorgesehen war und einer doppelten Kompetenzverlagerung: Einmal von den Ländern zum Bund und als Folge dieser Entwicklung innerhalb der Länder von den Parlamenten hin zu den Länderexekutiven.Diese innerdeutschen Entwicklungen werden zusätzlich von einer Kompetenzverschiebung aus beiden Staatsebenen hin zur Europäischen Union überlagert. Dieser Befund ist per se weder positiv oder negativ. Die Bewertung ist abhängig von den Zielvorstellungen, die mit der föderalen Struktur verbunden werden.Mehr Kompetenz für die Länder bedeutet mehr Vielfalt und damit automatisch mehr Ungleichheit. Mit einer derartigen föderalen Struktur geht automatisch auch ein weniger stark nivellierender Finanzausgleich einher. Et vice versa. Aus diesem Grund ist auch die Diskussion um die konkrete Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs müßig, wenn nicht vorher geklärt ist, welche Grundausrichtung angestrebt wird: Konkurrenz oder Konkordanz.Was nicht weiter überraschen dürfte, liegt die Präferenz der F.D.P. beim Konkurrenzmodell. Es kann nicht sein, dass wie bisher auf 99,5% der Finanzkraft nivelliert wird. Das ist keine Solidarität, das ist Gleichmacherei. Um gleich Missverständnisse auszuschließen, das ist kein Plädoyer für den Abschied aus dem Finanzausgleich.Die Bundesrepublik ist ein sehr dichtbesiedelter Staat mit relativ geringer Fläche. Damit besteht ein ungleich größerer Zwang zur Vereinheitlichung als etwa im so gern herangezogenen Beispiel USA, in denen einzelne 2 Bundesstaaten bei einer ungleich geringeren Bevölkerungszahl so groß sind, dass die Bundesrepublik mehrfach hinein passt.Wenn ich mir die Diskussion so betrachte, dann kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, nicht wenige der Diskutanten sind unehrlich.Mehr Steuerkompetenzen oder eigene Erhebungs- oder Zuschlagsrechte für die Länder passen nicht mit einer umfassenden Nivellierung zusammen. Sonst bezahlen - vereinfacht gesagt - die anderen Länder über den Finanzausgleich die niedrigen Steuern eines Landes. Zur Ehrlichkeit gehört auch zu sagen, dass es einen Zielkonflikt zwischen dem Wunsch nach Reformen und der realen Kassenlage des Landes gibt. So manche gewünschte Veränderung geht leider zu Lasten der Einnahmen und wird wohl dem leeren Landessäckel geopfert werden müssen. Herr Staatssekretär Döring hat im Finanzausschuss in der ihm eigenen offenen Art schon sehr viel richtiges zum Thema Verhandlungstaktik des Landes gesagt, weiteres erübrigt sich an dieser Stelle.Es ist eine Binsenweisheit: Das Ziel einer Neuordnung muss eine Vereinfachung des Finanzausgleichs und die Entflechtung von Kompetenzen sein. Das Wort radikale Vereinfachung spare ich mir, denn ein Kompromiss der 16 Länder untereinander unter Berücksichtigung der Anliegen des Bundes wird wohl nie radikal einfach sein können. Da sei der Kuhhandel vor.Die Diskussion um die Verwaltungsmodernisierung wurde mit dem Schlagwort der „organisierten Unverantwortlichkeit“ begonnen. Die Analogie zur föderalen Struktur in Deutschland ist unübersehbar. Der Bericht führt aus, dass die Grundzüge des heutigen kooperativen Föderalismus mit der großen Finanzverfassungsreform aus den Jahren 1969/70 eingeführt und damit die damals bereits übliche gängige Staatspraxis auf eine klare verfassungsrechtliche Grundlage gestellt wurde.Es war die Zeit von Plisch und Plum, der Globalsteuerung, einer fast schon naiven Gläubigkeit an die Gestaltbarkeit der Welt. Die Reformen sind ein Ausfluss der Einschätzungen der damaligen Zeit. Vor dreißig Jahren gab es noch die gute alte Bundesrepublik, in der die Zuwächse umverteilt werden konnten: Alle hatten mehr, niemand weniger.Ich bin mir sicher, dass diese Verflechtung schon damals ein Fehler war und maßgeblich dazu beigetragen hat, dass viele der Probleme, etwa im universitären Bereich, überhaupt erst entstanden sind. Heutzutage hängt doch außer Herbert Ehrenberg niemand mehr dem Steuerungswahn der späten 60er an. Die Trennung von Ausgaben- und Aufgabenkompetenzen hat sich zumindest bei den Gemeinschaftsaufgaben nicht bewährt. Sie sollten, wo immer möglich, zusammengeführt werden, um wieder klare Verantwortungsstrukturen zu erhalten.5 Minuten reichen für ein derart komplexes Thema wie die Reform des Föderalismus leider nicht aus, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deshalb auch nur eine kurze Anmerkung zur europäischen Ebene. Meine Partei macht sich für eine europäische Verfassung stark. Ob sie tatsächlich so dringend notwendig ist wie behauptet wird, da bin ich mir nicht so sicher. Aber einen Vorteil hätte sie. Die europäische Einigung wurde bisher über die sektorale Integration vorangetrieben. Beginnend mit der Montanindustrie wurde ein Politikbereich nach dem anderen, manchmal über die Vorstufe der intergouvernementalen Zusammenarbeit, in die Kompetenz der EG beziehungsweise der EU überführt. Dieser sehr pragmatische Integrationsansatz stößt bei der Vielzahl der europäischen Politikfelder an seine Grenzen. In Anbetracht der anstehenden Ost-Erweiterung sind deshalb neben den institutionellen Reformen klare Kompetenzregelungen erforderlich, die auch die Interessen der deutschen Bundesländer mit berücksichtigen.Ich bin mir sicher, dass wir zum Thema Föderalismus noch viele spannende Diskussionen haben werden. Dafür wird allein schon die Diskussion um die Neuordnung des Länderfinanzausgleichs sorgen.“