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13.07.00 , 11:43 Uhr
SSW

Förderalismus muss erhalten und gestärkt werden

PRESSEINFORMATION Kiel, den 13.7.2000 Es gilt das gesprochene Wort
TOP 40 Reform des Föderalismus (15/231) Anke Spoorendonk: „Wir wollen den Föderalismus erhalten und stärken.“
Aus dem Bericht geht hervor, dass die aktuelle Reformdiskussion über die Zukunft des Föderalismus auf zwei Ebenen diskutiert wird: Zum einen geht es darum durch noch näher zu bestimmende Verfassungsänderungen die Gesetzgebungskompetenzen der Länder bei den Steuern und den Aufgaben gegenüber dem Bund zu stärken. Denn die Finanzreform von 1969/70, durch die ein klarer verfassungsrechtlicher Rahmen für das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Aufgabenverteilung geschaffen wurde, hat trotz vieler positiver Ergebnisse im Laufe der 80´er und 90´er Jahre dazu geführt, dass die Kompetenzverlagerung von den Ländern auf den Bund weiter fortgeschritten ist. Heute gibt es ein außerordentlich hohes Maß an Verpflichtung und Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern, welches vielfach zu Bürokratismus und Aufgabenüberlagerung geführt hat. Dazu kommt noch die enorme Ausweitung von europäischen Kompetenzen im Zuge der EU- Reformen. Daher ist es an der Zeit, die bundesstaatliche Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmeverteilung einschließlich der bestehenden Regelungen der Finanzverfassung und des Länderfinanzausgleiches zur überprüfen, wie es die Ministerpräsidenten 1998 gemeinsam beschlossen haben. Aus Sicht des SSW geht es darum, das föderale System wieder übersichtlicher, transparenter und einfacher zu gestalten. Dabei muss es das oberstes Ziel sein, den Ländern – also für uns konkret Schleswig-Holstein – wieder mehr Handlungs- und Gestaltungsspielräume zu verschaffen – nicht zuletzt müssen die Länder finanziell gestärkt werden. Wir wollen den Föderalismus erhalten und stärken. Dazu gehört, dass man eine höhere Eigenständigkeit der Länder im Steuer- und Aufgabenbereich anstrebt. Dass dies nicht so einfach ist, wie man es sich unmittelbar vorstellt, zeigt der Bericht der Landesregierung am Beispiel der möglichen Änderungen der Steuergesetzgebung sehr plastisch. Von den drei möglichen neuen Formen der Steuergesetzgebungskompetenz - die im Bericht erwähnt werden - ist eigentlich nur der Vorschlag überlegenswert, dass die Steuergesetzgebung von der konkurrierenden Gesetzgebung in die Rahmengesetzgebung des Bundes verlagert wird. Dieser Vorschlag würde es den Ländern ermöglichen, Abweichungen in der Steuergesetzgebung in Maßen zuzulassen. Dadurch würden die Länder verstärkt über eigene Steuern verfügen. Allerdings mit dem Nachteil, dass eventuell ein Steuerwettbewerb zwischen den Ländern ausbrechen könnte. So ein Wettbewerb würde vor allem negative Effekte für die finanzschwachen Länder haben – beispielsweise für die ostdeutschen Länder. Man sieht also, dass solche Änderungen in der Steuergesetzgebung genau überlegt werden sollten. Hier darf nichts mit heißer Nadel gestrickt werden. Da erscheint es leichter, Änderungen in der bisherigen Gemeinschaftsfinanzierung vorzunehmen. Der Bericht weist darauf hin, dass durch die Gemeinschaftsfinanzierungen eine Verzerrung der „relativen Preise“ der Mischfinanzierungen zu Lasten von Landesprogrammen stattfindet und, dass ein erhöhter Koordinierungsaufwand bei Planung und Vollzug besteht. Der SSW unterstützt daher, dass die Landesregierung Änderungen bei der Mischfinanzierung aufgeschlossen gegenüber steht. Es muss möglich sein, in diesem Bereich zu einem Abbau von Bürokratie und Doppeltarbeit bei gleichzeitigem Erhalt der Leistung der Programme zu kommen. Dazu muss eine klarere Aufgabenverteilung unbedingt angestrebt werden. Die zweite Ebene, auf der eine Reform des Föderalismus diskutiert wird, ist im Bereich des Finanzaufkommens der Länder. Hier geht es insbesondere um eine Änderung des Länderfinanzausgleichs, wie sie von den süddeutschen Ländern angestrebt wird. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem letzten Jahr gibt es eine vernünftige Grundlage, auf der sich die Länder bis zum Ende 2001 einigen können müssten. Dabei unterstützt der SSW im großen und ganzen die Position der Landesregierung, die einen solidarischen Föderalismus zum Ziel hat. Das heißt, dass der Kern des heutigen Länderfinanzausgleiches beibehalten werden sollte, um die großen regionalen und sektoralen Unterschiede in der Wirtschaftsstruktur zwischen den Ländern abzumildern. Denn der Finanzausgleich wird auch in Zukunft nicht in der Lage sein, die Ursachen unterschiedlicher Wirtschafts- und damit Steuerkraft - zu beseitigen, sondern er kann nur die Folgen mildern. Auch in der Frage der Einwohnerwertung und Ergänzungszuweisungen der drei Stadtstaaten unterstützt der SSW die Position der Landesregierung. Wichtig ist aber, dass das Länderfinanzausgleichsverfahren in Zukunft einfacher und transparenter gestaltet wird. Das heutige System ist einfach zu komplex und unverständlich. Der Bericht gibt nur den aktuellen Stand der Diskussion wieder. Der SSW möchte gerne anregen, dass wir uns, sobald neue Beschlüsse oder Vorschläge und Details vorliegen, auch hier im Landtag wieder mit diesem Thema beschäftigen.

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