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13.07.00 , 13:10 Uhr
SSW

Bei Vergabe von öffentlichen Aufträgen auch auf Qualität

PRESSEINFORMATION Kiel, den 12.7.2000 Es gilt das gesprochene Wort
TOP 21 Wettbewerbsverzerrungen bei öffentlicher Auftragsvergabe (15/210)
Lars Harms: „Bei Vergabe von öffentlichen Aufträgen auch auf Qualität achten!“
Die Worte „vergabefremde Kriterien“ im Antrag der CDU implizieren Mauschelei, Bevorzugung, Unkorrektheit. Ich glaube nicht, dass dies mit dem Antrag gemeint ist. Das Vergaberecht schreibt eindeutig vor, was berücksichtigt werden darf und was nicht. So kann man dann Bevorzugungen und ähnlichem auch einen Riegel vorschieben. Gemeint ist vielmehr, dass neben betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auch eine Reihe anderer Kriterien eine Rolle spielen sollen. Zu nennen sind hier die von Frau Schmitz-Hübsch kritisierten Frauenförderpläne und darüberhinaus Qualitätsstandards beispielsweise im Umweltbereich. Dies sind politische, inhaltliche, gesellschaftsrelevante und vor allem gesamtwirtschaftliche Vergabekriterien. Dies ist so gewollt und auch notwendig, um negativen Entwicklungen vorzubeugen oder um bestimmte politische Ziele zu erreichen. Was ist in dem CDU-Antrag mit „wirtschaftlichsten Angebot“ gemeint? Das betriebswirtschaftlichste oder das volkswirtschaftlichste? Eine reine Preisbetrachtung bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen ist zu einfach und würde auch der Verantwortung der öffentlichen Hand nicht gerecht werden. Es geht um eine ganzheitliche Betrachtungsweise. Die öffentliche Hand muss die Auswirkungen von Ausschreibungen betrachten. Wenn nur der geringste Preis den Ausschlag gibt, so sinkt die Qualität. Dem muss man entgegenwirken. Daher geht es unter anderen um die Festschreibung qualitativer Standards. Ein hohes Qualitätsniveau führt auch zum Erhalt hiesiger Arbeitsplätze. Beispiel ÖPNV: Die Beförderung von A nach B wird im europaweiten Wettbewerb ausgeschrieben. Ohne ein Qualitätskriterium spielt nur der Preis eine Rolle. Mit Qualitätskriterium spielen auch die Ausstattung der Fahrzeuge und die Ausbildung der Mitarbeiter eine Rolle. Dadurch bekommen wir mehr Sicherheit für die beförderten Personen und mehr soziale Sicherheit für die Beschäftigten. In diesem Bereich könnte man sich auch Umweltkriterien durchaus vorstellen. Gerade Deutschland profitiert von solchen zusätzlichen Kriterien. Ohne die qualitätsbezogene Ausschreibung unter Berücksichtigung der Ökonomie, wären die Arbeitslosenzahlen in Deutschland mit Sicherheit höher. Man kann Ausschreibungen also nicht nur den reinen marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten aussetzen. Deshalb hat auch die Landesregierung in ihrer neuen Beschaffungsordnung Kriterien wie Frauenförderpläne und Umweltstandards mit aufgenommen. Es geht darum auf diesen Wege politische Ziele zu fördern - Ziele die normalerweise auch von der CDU unterstützt werden. Auch das ist legitim: „Wer bezahlt, bestimmt die Musik.“ Zum Beispiel Frauenförderpläne: Das Kriterium ist bekannt. Jeder Anbieter kann sich im Vorwege darauf einstellen. Dieses Kriterium dient der Gleichstellung von Frau und Mann im Berufsleben - ein allgemein anerkanntes Ziel. Frauen sind im Berufsleben, wie auf allen gesellschaftlichen Ebenen, genauso gut oder schlecht wie Männer. Ein Unternehmen, dass einen Frauenförderplan aufstellt und diesen umsetzt, hat daher auch keinen wirtschaftlichen Nachteil hierdurch. Warum soll dies dann ein Problem für die Unternehmen sein? Unternehmen haben auch eine gesellschaftliche Verantwortung und die, die dieser Verantwortung nicht gerecht werden fallen durch das Raster. Das hat nichts mit Wettbewerbsverzerrung zu tun. Unternehmen müssen sich immer wieder auf neue Rahmenbedingungen einstellen und die neuen Kriterien bei Vergabe öffentlicher Aufträge gehören dazu. Eine ganzheitlich-ökonomische Betrachtung ist die richtige Sichtweise. Nachdem man festgelegt hat, was man inhaltlich und qualitätsbezogen erhalten will, bekommt unter diesen Bedingungen das günstigste Angebot den Zuschlag. Wer nur den „billigen Jakob“ will, muss am Ende draufzuzahlen. Daher halte ich es mehr mit einem Sprichwort: „Wir sind zu arm, als dass wir uns etwas Billiges leisten können!“ Zum Schluss noch ein Wort zu den Berichten über die Rechtmäßigkeit der Landesbeschaffungsordnung. Sollte die jetzt vorgelegte Regelung nichtig sein, weil die Klausel, dass man besonders umweltfreundliche Produkte einkaufen soll, nur in einer Verordnung aufgeführt werden darf, wenn sie durch ein Gesetz abgesichert worden ist, dann wird der SSW ein solches Gesetz unterstützen. Denn die Zielsetzungen der neuen Beschaffungsordnung teilen wir. Der SSW wird den Antrag der CDU ablehnen.

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