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Renate Gröpel zu TOP 21: Wettbewerbsverzerrung bei öffentlicher Auftragsvergabe
Sozialdemokratischer InformationsbriefLandtag Kiel, 13.07.00aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: RedebeginnRenate Gröpel zu TOP 21:Wettbewerbsverzerrungen bei öffentlicher AuftragsvergabeEs wird Sie sicherlich nicht verwundern, wenn die SPD-Landtagsfraktion den CDU- Antrag ablehnen wird. Denn es stellt sich für uns nicht die Frage: „Sind frauenfördern- de Maßnahmen wirtschaftsfeindlich“? Sondern es stellt sich die Frage: „Ist die Wirt- schaftspolitik der CDU frauenfeindlich“?Im Gegensatz zur CDU sind wir nach wie vor der Auffassung, dass bestimmte Kriterien bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden sollen. Das ist im übrigen nicht neu, denn bereits im Bericht der Landesregierung vom 11.09.1997, zur Modernisierung der Verwaltung in Schleswig-Holstein, sind entsprechende Vorgaben bei der Neuordnung des Beschaffungswesens aufgeführt. Dazu gehört: Die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften, die Bekämpfung der Korruption im Beschaffungswesen, die Einhaltung von Umweltschutzzielen, die Berücksichtigung weiterer Vorgaben, wie die Anwendung des Gleichstellungsgesetzes und Maßnahmen zur Frauenförde- rung in der Privatwirtschaft. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Manfred Schröder Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass die von der Landesregierung erlassene Beschaffungsordnung u.a. sowohl ökologisch als auch frauenfördernde Kriterien bei der Auftragsvergabe enthält. Damit wird den vom Landtag beschlossenen Regelungen im Gesetz zur Errichtung der GMSH entsprochen.Auch die Europäische Union hat sich mit dem öffentlichen Auftragswesen beschäftigt und hat ausdrücklich festgestellt, dass eine weitere Möglichkeit darin besteht, die Ein- haltung von Pflichten sozialen Inhalts zur Vorbedingung für die Ausführung der verge- benen öffentlichen Aufträge zu machen, um beispielsweise die Beschäftigung von Frauen oder den Schutz bestimmter benachteiligter Personengruppen zu fördern.Und es besteht immer noch Handlungsbedarf. Das bestätigt auch die gerade von der Bundesfrauenministerin Christine Bergmann vorgestellte Studie des Allensbach Instituts. Danach ist die Unzufriedenheit über die Gleichbehandlung der Geschlechter sogar leicht gewachsen. Die größten Nachteile empfinden die Frauen im Berufsleben. 86 % aller Frauen beurteilen ihre Verdienst- und Aufstiegschancen im Vergleich zu den Männern als schlechter.Und es ist doch nicht so, dass es nur zusätzlichen bürokratischen Aufwand bedeutet. Zahlreiche Betriebe beweisen bereits heute, dass sie eine entsprechende Frauenför- derung praktizieren und das sogar als Wettbewerbsvorteil ansehen.Von daher sehr geehrte Frau Schmitz-Hübsch, ist Ihr letzter Satz in der Pressemittei- lung der Wirtschafts- und Mittelstandsvereinigung der CDU fast schon zynisch. Sie schreiben: „Wer gute Qualität zu einem guten Preis liefert, der erhält den Zuschlag. - Alles andere ist ineffizient und schadet mehr als es hilft“.Damit tun Sie weder der Wirtschaft noch den Frauen einen Gefallen, Sie bauen hier etwas auf, was in der Praxis überhaupt nicht zum tragen kommt. -3-Der Katalog der frauenfördernden Maßnahmen in der Beschaffungsordnung lässt eine große individuelle Gestaltung in den Betrieben zu und auch das Prinzip, dass öffentli- che Aufträge nach der Wirtschaftlichkeit des Angebotes vergeben werden, wird nicht außer Kraft gesetzt.Die Landesregierung hat die Beschaffungsordnung zum 01.07.2000 erlassen. Das ist gerade 12 Tage her. Wir haben im Finanzausschuss der Errichtung der zentralen Be- schaffungsstelle bei der GMSH zugestimmt.Lassen Sie die GMSH doch erst einmal arbeiten, und wenn sich die Beschaffungsord- nung in Teilen wirklich als nicht praktikabel erweisen sollte, geht die SPD- Landtagsfraktion davon aus, dass die Landesregierung selbstverständlich auch An- passungen und Regulierungen vornehmen wird.Unser Ziel ist eine effektive und kostengünstige zentrale Beschaffung. Und wir sind si- cher, dass die Beschaffungsverordnung eine gute Grundlage bietet.