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14.07.00 , 10:12 Uhr
FDP

Günther Hildbrand zum Bericht über die Kommunalen Finanzen

F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher
V.i.S.d.P.


F.D.P. Fraktion im Nr. 142/2000 Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Kiel, Freitag, 14. Juli 2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Sperrfrist: Redebeginn E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!
In seiner Rede zu TOP 37 (Bericht Kommunalfinanzen) sagte der innenpolitische Sprecher der F.D.P.-Landtagsfraktion, Günther Hildebrand:
„Zugegebenermaßen überrascht mich doch ein wenig die Tatsache, dass wir über den Bericht hier im Parlament debattieren. Wir haben uns in den



Presseinformation vergangenen Wochen im Sonderausschuss lange und auch sehr konstruktiv über die Finanzlage des Landes und der Kommunen ausgetauscht. Nun wird der Sonderausschuss seine Arbeit einstellen und die Enquete-Kommission bitten, die Zwischenergebnisse seiner Arbeit für ihre Beratungen zu nutzen.
Dieser Bericht steht nur noch auf der Tagesordnung, weil mit ihm ursprünglich der untaugliche Versuch unternommen werden sollte, die Entnahme aus dem FAG zu rechtfertigen.
Deshalb gehört er eigentlich nicht in das Plenum, sondern unmittelbar in die Enquete.
Die Debatten im Sonderausschuss haben gezeigt, darin waren sich alle einig, dass eine Beurteilung der Kommunalfinanzen aus mehreren Gründen nicht ganz einfach ist.
Zahlreiche Größen können als Indikator zur Beschreibung der Finanzsituation herangezogen werden. Einnahmen, Ausgaben, Schuldenstand, Neuverschuldung, Finanzkraft oder der freie Finanzspielraum. Für alle Indikatoren lassen sich gewichtige Argumente finden, in die eine wie in die andere Richtung.
Ein weiteres Problem ergibt sich aus der föderalen Struktur der Bundesrepublik. Sind die Flächenländer West noch einigermaßen miteinander vergleichbar, so ist dies bei den Kommunen nicht mehr möglich. Die Strukturen sind einfach zu unterschiedlich. Schleswig- Holstein ist so groß oder so klein, dass es in Nordrhein-Westfalen noch nicht einmal die Größe von so manchem Regierungsbezirk erreicht. In einigen Ländern gibt es als Zwischenebene Regierungspräsidien, in Schleswig-Holstein nicht. Und und und. 2 Auf Grund dieser Überlegungen ist der Ausschuss folgerichtig übereingekommen, auf detaillierte Vergleiche mit anderen Bundesländern zu verzichten.
Es hat sich im Lauf der Beratungen gezeigt, dass der freie Finanzspielraum vergleichsweise am aussagekräftigsten sein kann. Auch er ist nicht die berühmte eierlegende Wollmilchsau, aber er weist doch vielleicht Vorteile gegenüber den anderen Indikatoren auf. Reine Einnahmerechnungen sind ohne die dazugehörigen Ausgaben wertlos. Umgekehrt gilt dies genauso. Der Schuldenstand ist eine Bestandsgröße, die nichts über die aktuellen Finanzströme aussagt und die Finanzkraft ist eine Größe, die wiederum nicht mit den zu erfüllenden Aufgaben verknüpft ist. Der freie Finanzspielraum errechnet sich aus der Differenz der Einnahmen und der Ausgaben unter Berücksichtigung des Schuldendienstes und der Abschreibungen. Wie gesagt, er ist vielleicht der brauchbarste der Indikatoren, aber er muss trotzdem oder auch gerade deswegen mit Vorsicht beurteilt werden.
Es kann nämlich sein, dass diejenigen Städte und Gemeinden, die prophylaktisch ein besonderes Augenmerk auf den Verwaltungshaushalt gelegt und zum Beispiel keine „Schwimmopern“ mit hohen Folgekosten gebaut und sich auch bei den Personalkosten sehr restriktiv verhalten haben, als „reich“ gelten, weil sie hohe Zuführungen zum Vermögenshaushalt vorweisen können. Andere Kommunen haben vielleicht den Verwaltungshaushalt aufgebläht, und Segnungen über die Einwohnerinnen und Einwohner ausgeschüttet. Diese Gemeinden haben niedrige Zuführungen zum Vermögenshaushalt und gelten als „arm“.
Bei einem Finanzausgleich, der als Ausgleichskriterium auf den freien Finanzspielraum zurückgreift, käme es zu einer geradezu paradoxen Folge.
Sparsame Kommunen, die mit den Zuführungen zum Vermögenshaushalt Investitionen tätigen und Vorsorge treffen, würden bestraft, weil sie als reich gelten und ausgleichspflichtig würden. Diejenigen aber, die selbstverschuldet „arm“ sind, würden für ihr großzügiges Ausgabeverhalten über den Finanzausgleich auch noch belohnt werden.
Ich möchte an dieser Stelle nicht die Ausschussberatungen vorweg nehmen. Das genannte Beispiel sollte nur zeigen, dass man sich vor vorschnellen Feststellungen hüten muss. In der Enquete-Kommission wird genügend Zeit und Gelegenheit bestehen, den Bericht detailliert zu diskutieren.
Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im federführenden Innenministerium und in den Kreisen ist für ihre Arbeit und Mühe bei der Zusammenstellung dieses Berichts zu danken, ihnen für ihre Aufmerksamkeit.“

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