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Thomas Rother zu TOP 23: Unterlagen Staatssicherheit
Sozialdemokratischer InformationsbriefLandtag Kiel, 14.07.00aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: RedebeginnThomas Rother zu TOP 23:Unterlagen StaatssicherheitDie sogenannten Rosewood-Akten haben in den vergangenen Wochen und Monaten für eine spannende Berichterstattung in den Medien gesorgt. Bei den Rosewood-Akten handelt es sich um Listen mit Agenten des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Diese Listen sind im Laufe der Wendewirren 1989 / 1990 – vermutlich durch einen sogenannten „Maulwurf“ - an die CIA verkauft worden. Um die- sen Verkauf ranken sich denn auch die tollsten Geschichten, vielleicht trägt Herr Kalin- ka ja später eine davon vor.Zum einen enthalten diese Listen Namen von Mitarbeitern der Hauptverwaltung Auf- klärung der DDR. Die Zahl der dort angegebenen Namen hat eine hohe Schwan- kungsbreite. Von bis zu 500.000 Karteikarten ist die Rede. Und es ist klar, dass gerade die Gauck-Behörde und die Mitglieder der DDR- Bürgerrechtsbewegung ein großes Interesse an diesen Listen haben.Zum anderen – und darum geht es beim vorliegenden Antrag – sollen rund 1.900 Na- men von westdeutschen Spionen für die DDR in den Rosewood-Akten genannt sein. In die Agentenlisten hatte der BND bereits Einsicht und 1.553 Ermittlungsverfahren sind nach der Einsicht eingeleitet worden. Unter anderem wurde auf diesem Weg der Top-Spion „Topas“ alias Rainer Rupp enttarnt – was auch eine interessante Geschich- te nach sich zog. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Manfred Schröder Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-Nunmehr wurden auf Initiative der Bundesregierung die Akten – zumindest schon in Teilen - dem Innenministerium überstellt. Bis zum Ende des Jahres 2001 soll die Liefe- rung von rund 1000 CD-Rom’s abgeschlossen sein. Damit wurde in rund acht Monaten geschafft, was für die Kohl-Regierung in acht Jahres nicht möglich gewesen zu sein schien.Seither gibt es Streit, ob die Akten neben dem Verfassungsschutz auch dem Bundes- amt für Datenschutz und der Gauck-Behörde zugänglich – und damit öffentlich – ge- macht werden sollen. Die berechtigten Interessen der Mitglieder der DDR- Bürgerrechtsbewegung und die Notwendigkeit der Aufarbeitung des DDR-Unrechts lassen dies sinnvoll erscheinen. Dennoch geht es hier auch um Auslandsspionage und nicht nur um Bürgerrechte in der DDR. Die Rückgabevereinbarung mit der US- Regierung – vor allem der Geheimschutz - muß beachtet werden. Eine starre Haltung von deutscher Seite – das Stasi-Unterlagengesetz sieht ja eine Herausgabepflicht öf- fentlicher Stellen vor – würde den Erfolg der Rückführung in Frage stellen. Gerade wo die Software zum Lesen der CD-Roms von den USA noch nicht geliefert wurde.Die Bundesregierung hat in der Innenausschusssitzung am 05. Juli mitgeteilt, dass sie die Gauck-Behörde und das Bundesamt für Datenschutz an der Sicherung und Bewer- tung der Daten in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe beteiligen wird. Dazu müssen die technischen und rechtlichen (= Einsicht nach Stasi-Unterlagengesetz) Möglichkeiten allerdings erst vorliegen.Leider wird es dann nicht mehr möglich sein, die strafrechtliche Verfolgung aller da- nach bekannten Sachverhalte in die Wege zu leiten – mit Ausnahme von Landesver- rat. Im Oktober diesen Jahres werden einige Tatbestände verjährt sein. Doch nach den Gründen für die Verzögerung der Rückgabe müsste man bei Herrn Kanther oder Herrn Kohl oder in den USA nachfragen. Ich habe schon auf den Zeitablauf hingewie- sen. Nicht Lust an der Sensation oder an Agentenstories, sondern wirkliche Aufklärung muss im Mittelpunkt stehen. -3-Daher möchte ich beantragen, dass der Antrag in den Innen- und Rechtausschuss ü- berwiesen wird. Vor einer Stellungnahme sind Fragen bezüglich des Geheimschutzes, des Stasiunterlagengesetzes und der Verjährungsfristen zu klären. Und wenn die Lan- desregierung schnell arbeitet, kann dies auch rechtzeitig erfolgen.Vielleicht reichen der CDU-Fraktion diese Ausführungen auch und sie zieht den Antrag als im Prinzip erledigt zurück.