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Helmut Jacobs zu TOP 20: Oberflächenwasserentnahmeabgabe
Sozialdemokratischer InformationsbriefLandtag Kiel, 13.07.00aktuell Es gilt das gesprochene Wort! Sperrfrist: RedebeginnHelmut Jacobs zu TOP 20:OberflächenwasserentnahmeabgabeBereits in einer Presseerklärung der CDU vom 28. Juni wurde angekündigt, den An- trag zu stellen, Planungen einer Oberflächenwasserentnahmeabgabe aufzugeben. Die Aussagen des Finanzstaatssekretärs und der Umweltstaatssekretärin zu diesem The- ma in der Finanzausschusssitzung vom 29.6. haben also keinen Einfluß auf die An- tragstellung genommen.Die CDU gibt drei Gründe an, die ihrer Meinung nach gegen die Einführung einer der- artigen Abgabe sprechen.Es wird behauptet, die Oberflächenwasserentnahmeabgabe sei verfassungsrechtlich fragwürdig. Man möchte die Landesregierung vor einer erneuten Niederlage vor dem Verfassungsgericht bewahren. Dies ist eine freundliche Geste, trägt aber nicht zur Problemlösung des Landes bei. Ich meine, dass eine Regierung nicht untätig sein darf und nicht jegliche Planung einstellen sollte, wenn eine gerichtliche Überprüfung ange- droht wird und zu befürchten ist, dass Gerichte eine Regelung wieder kippen. Ich ge- he davon aus, dass das geplante Abgabengesetz eine Verfassungsüberprüfung standhält. Ein renommierter Wasserjurist hat bereits vorgeprüft. Im übrigen ist die Ab- gabe keine Erfindung dieser Regierung. Sie hat sich bereits in mehreren Bundeslän- dern bewährt. Erwähnen möchte ich Baden-Württemberg und Sachsen, hier stellt be- kanntlich die CDU jeweils den Ministerpräsidenten. Schleswig- HolsteinHerausgeber: SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorstand Verantwortlich: Manfred Schröder Landeshaus Postfach 7121, 24171 Kiel Tel: 0431/ 988-1305/1307 Fax: 0431/ 988-1308 E-Mail: pressestelle@spd.ltsh.de Internet: www.spd.ltsh.de SPD -2-In der zweiten Begründung sieht man den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein in Gefahr. Da andere Länder diese Abgabe sogar mit wesentlich höheren Gebühren er- heben, ist dieses Argument abwegig. Wie bekannt, werden in der Hauptsache die Kernkraftwerke durch diese Abgabe betroffen sein und nicht der hiesige Stromversor- ger Schleswag ist Betreiber dieser Kraftwerke, sondern HEW und PreußenElektra. Diese Unternehmen agieren bundesweit und sind in anderen Bundesländern sogar höhere Abgaben gewohnt.Als dritter Grund, diese Abgabe nicht zu erheben, wird genannt, dass diese Abgabe überwiegend fiskalischen Zwecken diene.Ich frage mich, warum verdammt die CDU Maßnahmen der Regierung, die teilweise auch zur Verbesserung der Einnahmesituation des Landes beitragen sollen. In Anbet- racht einer immer schwieriger werdenden Haushaltssituation muss natürlich nach wei- teren Einnahmemöglichkeiten geschaut werden. Das ist im Falle der geplanten Einfüh- rung einer Oberflächenwasserentnahmeabgabe geschehen. Ich halte es für einen Bei- trag zu einer kreativen Finanzpolitik. Von einem Abkassieren oder von Abzocke zu re- den, ist destruktiv. Abzocken tut jemand, der mit unredlichen Mitteln schnell reich werden möchte.Es ist eine Unterstellung, wenn behauptet wird, die Abgabe solle ausschließlich der Einnahmeverbesserung dienen. Es ist deutlich gesagt worden, dass ein großer Teil der Abgabe für Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung des Oberflächenwas- sers und der mit ihm zusammenhängenden Ökosysteme eingesetzt werden soll. Au- ßerdem sollen Mittel zur Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung verwendet werden. Die entnommene Wassermenge wird zwar in der Regel im vollem Umfang dem Natur- haushalt wieder zugeführt, aber das Wasser ist dann, weil es zu Kühlzwecken einge- setzt worden ist, erwärmt. Bei den Atomkraftwerken geht etwa die doppelte Energie- leistung der Stromproduktion als Wärmeenergie in die Elbe. Die Aufheizung dieses -3-Flusses ist ein Eingriff in das natürliche ökologische Gleichgewicht. Je wärmer des Wasser, desto stärker ist das Algen- und Pflanzenwachstum im Gewässer. Der Sauer- stoffgehalt geht zurück und die Fische können nicht mehr atmen. Als vor 25 Jahren die ersten größeren Kernkraftwerke gebaut wurden, wurden Eingriffe in die Natur noch re- lativ bedenkenlos hingenommen.Heute gilt, dass alle Eingriffe in die Natur nicht umsonst zu haben sind. Wer Wasser entnimmt, nutzt und wieder einleitet, sollte zumindest dafür zahlen. Bei der Oberflächenwasserentnahmeabgabe geht es nicht um die Abgeltung einer staatlichen Leistung, sondern um die Inanspruchnahme einer natürlichen Ressource über das Maß des sogenannten Gemeingebrauchs hinaus.