Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.
Monika Heinold zur Oberflächenwasserentnahmeabgabe
PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Sperrfrist: Redebeginn Landeshaus Es gilt das gesprochene Wort! Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Durchwahl: 0431/988-1503 Zentrale: 0431/988-1500 Zu TOP 20, Oberflächenwasserentnahmeabgabe, Telefax: 0431/988-1501 erklärt Monika Heinold, finanzpolitische Sprecherin Mobil: 0172/541 83 53 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: E-Mail: presse@gruene.ltsh.de Internet: www.gruene.ltsh.de Nr. 168.00 / 14.07.2000Ökologisch und finanzpolitisch sinnvollVerbal ist auch die CDU für eine „Ökologische Gesellschaft“: In ihrem Landtagswahlpro- gramm wird dem Gewässer- und Grundwasserschutz große Bedeutung beigemessen und es wird betont, dass der Rahmen für umweltverträgliches Wirtschaften eine ökologi- sche und soziale Marktwirtschaft ist. Aber wenn es in der Praxis ernst wird, kneift sie.So sind die Auslassungen zur Oberflächenwasserabgabe (OWAG) peinlich und zeigen, dass das Bewusstsein der CDU weit hinter ihrem eigenen Programm hinterherhinkt.Selbstverständlich ist die OWAG ökologisch begründet. Es gehört inzwischen zum All- gemeinwissen, dass die Wasserorganismen an bestimmte Wassertemperaturen ange- passt sind und dass Temperaturveränderungen die Organismen schädigen. Vor allem sinkt bei jedem Temperaturanstieg der Sauerstoffgehalt und dies führt zu verminderter Selbstreinigungskraft und schädigt alle Lebewesen im Wasser, da sie Sauerstoff brau- chen.Die neue Umweltabgabe soll die Unternehmen anhalten, sich darüber Gedanken zu machen, ob unter anderem die Kühlung von Kraftwerken nicht mit weniger ökologischen Beeinträchtigungen zu bewerkstelligen sein könnte. Solange es nichts kostet, das Ober- flächenwasser in großen Mengen zu entnehmen und erwärmt zurückzuleiten, werden sie keine Innovationskräfte in dieser Richtung entwickeln. In Schleswig-Holstein gibt es Gebühren für die Entnahme von Grundwasser sowie für das Einleiten von Abwasser, aber die Entnahme von Oberflächenwasser ist bislang kos- tenlos. Wenn das geändert wird, passen wir uns anderen Bundesländer an, in denen es diese Abgabe bereits gibt: Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg, Meck- lenburg-Vorpommern und Sachsen - alles keine "rot-grünen Anti-AKW-Länder" und dennoch haben sie aus Vernunft die OWAG eingeführt.Umweltabgaben leben immer in dem Spannungsfeld zwischen ökologischer und fiskali- scher Wirkung: Ist die ökologische Wirkung größer, dann ist die fiskalische geringer und umgekehrt. Verlässliche Angaben für Haushälter für die Umweltabgabe sind deshalb immer nur recht kurzfristig zu machen.Die Landesregierung hat die Höhe der OWAG sehr vorsichtig und konservativ ausges- taltet. Mit niedrigen Sätzen und hohen Freigrenzen, um die Gefahr zu großer Eingriffe in die ökonomischen Entscheidungen zu vermeiden und um kleinere Betriebe nicht zu sehr finanziell und durch Bürokratie zu belasten.Die geplante Höhe der Abgabe von 1,5 Pfennig pro Kubikmeter liegt im Vergleich der Bundesländer im unteren Bereich. Sie geht in den anderen Bundesländern bis zu vier Pfennig pro Kubikmeter und ist damit zwei bis drei mal so hoch wie in Schleswig- Holstein. Die Bagatellgrenze, bis zu der keine Steuer gezahlt werden muss, soll in Schleswig-Holstein bei 5000 DM Abgabenhöhe pro Jahr liegen.Die niedrige Höhe der Abgabe bedeutet natürlich, dass der ökologische Effekt geringer ist. Aber es ist der Versuch, das von der Mehrheit der Bevölkerung gewünschte Gleich- gewicht zwischen dem „Schutz der Umwelt“ und „ökonomischer Aktivität“ herzustellen.Angesichts dessen, dass Umweltschäden vor allem bei Kindern und Jugendlichen in Be- fragungen immer noch zu den großen Zukunftsängsten gehören, müssen wir aber auch diejenigen belasten, die das ökologische Gleichgewicht beeinträchtigen - und das sind in diesem Fall überwiegend die Kraftwerksbetreiber.Neben der ökologischen Wirkung brauchen wir aber auch die Einnahmen aus der Abga- be, um im Umweltbereich weiterhin investieren zu können. Jede Beeinträchtigung der Umwelt muss ausgeglichen werden und dies belastet zur Zeit überwiegend die norma- len SteuerzahlerInnen.Nach unserer Vorstellung müssen sich Investitionen in Renaturierung, Altlastensanie- rung, in Abwasseranlagen, Umweltbildung und anderes überwiegend durch Abgaben, Vorsorge der Betriebe und ökologische Steuern selbst rechnen. ***