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Landtagspräsident: Datenschutz muss in zwei Richtungen schützen
D E R L A N D T A G SCHLESWIG HOLSTEIN M I T T E I L U N G E N99/2000 Kiel, 25.08.00 Sperrfrist: 28.08.00, 9.00 Uhr Es gilt das gesprochene WortLandtagspräsident: Datenschutz muss in zwei Richtungen schützenKiel (SHL) In seinem Grußwort, anlässlich der Eröffnung der Sommerakademie des Landeszentrums für Datenschutz, erklärte Landtagspräsident Heinz-Werner Arens u. a.:„Das Internet ist auf dem besten Wege, herkömmliche wirtschaftliche Strukturen und die Pri- vatsphäre in einem noch nicht gekannten Maße zu revolutionieren. Zweifellos sind mit dem Internet zahlreiche berechtigte Hoffnungen und Visionen verbunden. Das Internet eröffnet, ins- besondere im privaten Sektor, bisher unbekannte Möglichkeiten der Kommunikation und der Teilnahme am allgemeinen Leben. Die Kehrseiten der Internetmedaille sind gerade in letzter Zeit jedoch auch sehr deutlich zu Tage getreten: Die Verbreitung von rechtsextremem Ge- dankengut oder Kinderpornographie über das Internet sind dabei nur zwei aktuelle Gesichts- punkte.Eine wesentliche Ausprägung des Internets ist die Verschmelzung des öffentlichen, privaten und wirtschaftlichen Sektors in einem Medium: Anträge an Behörden oder Steuererklärungen an das Finanzamt lassen sich über das Internet abwickeln; Warenbestellungen oder Dienst- leistungen aller Art lassen sich unkompliziert über das Netz abfordern.Die Schutzrichtung des Datenschutzes kann, muss sich aufgrund der Struktur des Internets in zwei Richtungen bewegen: Zum einen die inhaltliche Kontrolle und zum anderen der Schutz der persönlichen Information, die gegebenenfalls über das Internet erteilt wird. Meiner Ansicht nach sind diese beiden Punkte nicht getrennt, sondern gemeinschaftlich zu betrachten.Schon die Programmierung von Internetseiten durch Dritte ermöglicht es diesen, durch Imple- mentierung von „cookies“ als sicherlich harmloses Beispiel, das Nachfrageverhalten und damit auch die Persönlichkeit des Users, wie der Internetnutzer gemeinhin genannt wird, zu durchleuchten. der Pressestelle hinterlegt der User oftmals aktiv Informationen über sich, um Herausgegeben von Zum anderen des Schleswig-Holsteinischen Landtages, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel, Postfach 71 21, 24171 Kiel, Tel. (0431) 988- Durchwahl App. -1163, -1121, -1120, -1117, -1116, Fax (0431) 988-1119 V.i.S.d.P. Dr. Joachim Köhler, Internet: http://www.sh-landtag.de - E-Mail: Joachim.Koehler@ltsh.landsh.de -2-überhaupt bestimmte Informationen aus dem Internet zu erhalten oder Bestellungen vornehmen zu können. Wie kann dieser Aufgabenstellung begegnet werden? Eine Regulierung des Inter- nets durch den Staat als Schutzmechanismus macht aus mehreren Gründen keinen Sinn:Zuvorderst bewegt sich das Internet nicht nur in Deutschland, sondern es ist weltumspannend. Eine territoriale Regelung ist insoweit schon sinnentleert; des weiteren auch schon, da andere Staaten andere Rechtsauffassungen zum Datenschutz haben und schon deswegen die Reg- lementierung ins Leere laufen würde. Eine allgemeine Reglementierung würde zudem mit aller Wahrscheinlichkeit zu einer politisch nicht gewollten Beschränkung der Entwicklungen im Inter- net führen. Dennoch ist der Staat, ist die Politik aufgefordert, für den Schutz des Users Sorge zu tragen. Dieser Aufgabe kann der Staat in Teilbereichen zumindest durch die Setzung von Standards im Internet nachkommen.Durch die Verabschiedung beispielsweise des Gesetzes zur elektronischen Unterschrift bei Online-Geschäften und der Umsetzung einer europäischen Richtlinie für den elektronischen Geschäftsverkehr durch die Bundesregierung in der vorigen Woche konnten weitere Bausteine in diesem Sinne zur Entwicklung der Sicherheit im Netz gesetzt werden.Mit solcherart „Eingriffen“ wird der Staat seiner ihm zugedachten Rolle zur Setzung von Sicher- heitsstandards sicherlich im hohem Umfang gerecht. Zentraler Punkt der Sicherheit des Users im Internet wird aber meiner Ansicht nach der Selbstregulierungsfaktor der Nutzerinnen und Nutzer des Internets sein. Im fortschreitenden Umgang mit dem Medium Internet steht zu hoffen, dass der User nicht nur aus Erfahrung klug wird - das hieße ja, er müsste erst mal einen Scha- den hinnehmen. Vielmehr spielt im Rahmen der Selbstregulierung die gezielte und permanente Information im sorgsamen Umgang mit den Möglichkeiten unter Hinweis auf mögliche Gefah- ren eine wesentliche Rolle. Die Schulung dieser Sensibilität wird zweifelsohne eine der kom- menden großen Aufgaben des Datenschutzes sein.“