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04.09.00 , 13:47 Uhr
B 90/Grüne

Karl-Martin Hentschel zum Ladenschluss: Innenstädte und "Tante Emma"-Läden stärken

PRESSEDIENST Fraktion im Landtag Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
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Nr. 189.00 / 04.09.2000

Ladenschlusszeiten: Innenstädte und „Tante Emma“ stärken
Zur Diskussion um die Neuregelung der Ladenschlusszeiten erklärt der Vorsitzende der Land- tagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Karl-Martin Hentschel:
Ich begrüße es, dass auch die Staatssekretäre der Wirtschaftsministerien von Bund und Län- dern von einer völligen Abschaffung einer gesetzlichen Regelung der Ladenschlusszeiten Ab- stand genommen haben. Das von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetrie- be des Einzelhandels in Auftrag gegebene Gutachten des Verfassungsrechtlers Professor Isen- see macht deutlich, dass eine völlige Abschaffung auch verfassungsrechtlich nicht möglich wäre.
Eine reine Aufhebung der Ladenschlussvorschriften würde aber auch die angestrebten Ziele (die Stärkung des Einzelhandels und der Innenstädte sowie die Verbesserung des Service für die VerbraucherInnen) nicht erreichen. Vielmehr wäre zu befürchten, dass wenige riesige „Rund um die Uhr-Supermärkte“ mit großem Parkplatz auf der grünen Wiese entstehen wür- den, während die kleinen Geschäfte und die Innenstädte einmal mehr die Leidtragenden wä- ren (siehe IFO-Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung).
Deshalb schlage ich folgende Punkte für eine Neuregelung vor: 4. Der Sonn- und Feiertagsschutz bleibt bestehen. Auch eine temporäre Öffnung an den Ad- ventssonntagen lehne ich ab. Die Gliederung der Woche in Sonntage und Werktage ist eine kulturelle Errungenschaft, die nicht weiter angegriffen werden sollte. Deshalb lehne ich auch eine weitere Kommerzialisierung der Adventszeit ab.
5. Ich unterstütze die geplante Kommunalisierung der Überwachung des Ladenschlusses. 6. Eine weitere allgemeine Liberalisierung halte ich nicht für sinnvoll. Statt dessen sollten gezielt Liberalisierungen vorgenommen werden, um strukturpolitische Ziele zu erreichen. Dazu gehören: • Das City-Privileg: Das Isensee-Gutachten hat die Verfassungskonformität eines City- privilegs bestätigt. Die Kommunen sollten gezielt städtische Einzelhandelsgebiete in den von der Landesplanung ausgewiesenen Ober- und Mittelzentren mit erweiterter La- denöffnungszeit ausweisen können. Dieser Vorschlag unterstützt grundsätzlich die For- derungen des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Grossbetriebe des Einzelhandels. • Die Tourismus-Regelung: Die Bäder-Regelung in Schleswig-Holstein wird allgemein akzeptiert und begrüßt. Sie sollte möglichst in vereinfachter Form bei einer Neurege- lung berücksichtigt werden. • Eine Sonderregelung für „Tante Emma“-Läden: Unter bestimmten Bedingungen (z.B. Läden ohne ArbeitnehmerInnen) sollten die Kommunen Geschäfte in Wohngebieten oder Dörfern zur Versorgung der umliegenden Bewohner mit Artikeln des täglichen Bedarfs vom Ladenschluss ausnehmen können. Dies gälte dann auch für Nebener- werbsgeschäfte in ländlichen Betrieben und Gaststätten.
Ich werde diese Punkte in die Gespräche im Rahmen der Regierungskoalition einbringen mit dem Ziel, eine gemeinsame Position des Landes Schleswig-Holstein zu entwickeln und ggf. einen entsprechenden Vorstoß im Bundesrat zu machen.
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