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Christel Happach-Kasan: Leitlinien sind überflüssig
F.D.P. L a n d t a g s f r a k t i o n Schleswig-Holstein 1 Christian Albrecht Pressesprecher V.i.S.d.P. F.D.P. Fraktion im Schleswig- Holsteinischen Landtag Landeshaus, 24171 Kiel Nr. 177/2000 Postfach 7121 Telefon: 0431/9881488 Telefax: 0431/9881497 Kiel, Donnerstag, 7. September 2000 E - Mail: fraktion@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de Agrarpolitik/Umweltpolitik/LandbewirtschaftungChristel Happach-Kasan: Leitlinien sind überflüssigZur Pressekonferenz der Landwirtschaftsministerin und des Umweltministers zu den „Leitlinien der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung“ sagte die agrarpolitische Sprecherin der F.D.P.- Landtagsfraktion, Dr. Christel Happach-Kasan: Presseinformation „Die heute von der Landwirtschaftsministerin in Begleitung des Umweltministers vorgestellten „Leitlinien für eine ordnungsgemäße Landbewirtschaftung“ sind überflüssig. Sie bedeuten eine zusätzliche Bürokratisierung. Da sie rechtlich unverbindlich sind, gesetzliche Regelungen nicht ersetzen oder gar verändern können, verursachen sie Rechtsunsicherheit. In vielen Punkten sind sie eine unerträgliche Besserwisserei, die unsere fachlich gut qualifizierten Landwirte und Landwirtinnen nicht verdient haben.Die Aufstellung von Leitlinien liegt im Trend. Nach Auffassung der F.D.P. ist dies eine sehr fragwürdige Praxis der Landesregierung. Durch Aufstellen von rechtlich unverbindlichen Leitlinien versucht sie, Gesetze auszuhebeln, statt sie in einem geregelten Verfahren bei Beteiligung der Betroffenen zu ändern. Dafür sind die heute vorgestellten „Leitlinien für eine ordnungsgemäße Landbewirtschaftung“ ein augenfälliges Beispiel.Die Qualität der „Leitlinien“ ist unterschiedlich.• Ein Teil ist trivial, beschreibt die gängige Praxis der Landwirtschaft. Diese Leitlinien sind überflüssig aber immerhin unschädlich. Z. B. ist die „Sicherung der nachhaltigen Ertragsfähigkeit des Bodens“ (2.1.1.) langjährige Praxis der schleswig-holsteinischen Landwirtschaft und Grundlage ihres Erfolges. • Ein Teil beschreibt die vorhandene Gesetzeslage. Sie ist den Landwirtinnen und Landwirten bekannt, eine Wiederholung überflüssig, aber ebenfalls unschädlich. • Spannend wird es bei verschiedenen Bestimmungen, die das Handeln von Landwirten und Landwirtinnen stärker regulieren, als die Gesetze und zugehörigen Verordnungen dies vorsehen. Die F.D.P. lehnt dieses Verfahren ab. 2 Ein weiteres ärgerliches Beispiel sind Vorschriften, für deren Umsetzung eine Änderung der organisatorischen Gegebenheiten erforderlich wären. So wird z. B. in 2.2.2. die Forderung erhoben, „Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen aufeinander abzustimmen“. Dies ist eine Selbstverständlichkeit. Wenn es in diesem Bereich nach Auffassung der Landesregierung bisher Defizite gegeben hat, bleibt zu fragen, warum die Landesregierung nicht der F.D.P.-Forderung folgt, der Landwirtschaftskammer die Pflanzenschutzberatung zu übertragen. Dann wäre die pflanzenbauliche Beratung in einer Hand, Abstimmungsprobleme kann es dann nicht geben.Bemerkenswert ist die Tatsache, dass der Präsident des Bauernverbandes bei der Vorstellung der Leitlinien nicht anwesend war. Es ist kaum vorstellbar, dass er keine Zeit hatte. Sollte der Umweltminister Vorbehalte gehabt haben, neben dem Präsidenten des Bauernverbandes zu sitzen? Dann wäre er ein schlechter Vertreter von Umweltinteressen. In einem Land, in dem 73 % der Fläche von Landwirten bewirtschaftet werden, sollte ein Umweltminister jede Gelegenheit suchen, mit Landwirten wirklich ins Gespräch zu kommen, statt sie auszugrenzen. Das ist weitaus effektiver für die Umwelt, als das Verfassen von überflüssigen Leitlinien.Im Fazit ist festzuhalten, dass die Leitlinien nicht geeignet sind, einen Diskussionsprozess zwischen Umweltschutz und Landwirtschaft zu initiieren oder zu fördern. Vielmehr soll der Aktionismus der Landesregierung verdecken, dass finanzielle Gestaltungsspielräume fehlen, bzw. die Förderung einer leistungsfähigen Landwirtschaft nicht zu den Prioritäten dieser Landesregierung zählt.“